Inkasso / Zahlungsweisen / Provision Flashcards

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Q

Was versteht man unter Pro-forma-Kündigungen? Zulässig?

A

Eine Pro-Forma Kündigung ist, wenn ein Fremdmakler den aktiven Vertrag kündigen möchte und dann einen Neuvertrag zum selben Risiko einreicht. Das macht der Fremdmakler um die gesamte Provision zu erhalten. Dies wird in der Donau nur dann akzeptiert, wenn es auch eine Kündigungsmöglichkeit gibt. Sollte diese aber gleichzeitig eingereicht werden mit dem Neuvertrag ist diese abzulehnen und eine Konvertierung durzuführen.

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Q

Zulässigkeit von Minuskonvertierungen generell u. bei Maklerwechsel

A

Minuskonvertierungen sind nur dann zulässig, wenn es dafür einen Grund gibt. Dieser Grund kann sein, weil sich das Risiko minimiert (Verkauf des Inhaltes, eines Gebäudes).
Ganze Sparten können nur dann ausgeschlossen werden, wenn das Risiko nicht mehr besteht. z.B. Arzt hat keine Praxis mehr und braucht nur mehr eine Haftpflicht oder VN legt sein Gewerbe zurück.

Minuskonvertierungen gehen auch in Ordnung, wenn sich unser Tarif ändert (und günstiger wird).

Bei Konvertierung inkl. Maklerwechsel ist besonders darauf zu achten, dass die Prämien in den einzelnen Sparten NICHT reduziert werden, wenn es keinen expliziten Kündigungsgrund (wie oben angeführt) gibt. Hier ist die Provision des Maklers zu wahren. Selbes gilt für vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten!!!

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