II. Handelsfirma Flashcards

1
Q

Arten von Firmen

A
  1. Personalfirma
  2. Sachfirma
  3. Phantasiefirma
  4. Mischfirma
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2
Q

Zulässigkeit der Firma - Firmengrundsätze

A
  1. Firmenwahrheit
    - Keine Irreführung, §§ 19, 23
  2. Firmeneinheit
  3. Firmenunterscheidbarkeit: §§ 18 I, 30
  4. Firmenöffentlichkeit
    - Insb. §§ 29, 31, 33; §§ 37a, 135a
  5. Firmenbeständigkeit: §§ 21, 22, 24
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3
Q

Firmenschutz

A
  1. Registerrechtlich
    - § 37 I
  2. Privatrechtlich
    - § 37 II, insb auch §§ 12, 823 I, 1004 BGB
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4
Q

Inhaberwechsel - Allgemein zur Haftung

A

Erinnerung: Aus Firmengeschäften wird der Unternehmensinhaber selbst berechtigt / verpflichtet.
§§ 25 - 28 sind daher Korrektur einer dem entgegenstehende Rechtsauffassung. Aber daher gibt es aber die Möglichkeit, die Haftung durch Eintragung ins HR zu beschränken.

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5
Q

Inhaberwechsel - Fälle

A
  1. Kraft Rechtsgeschäft: § 25
  2. Durch Erbfolge: § 27
  3. Durch “Eintritt” (/Gründung): § 28
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6
Q

Inhaberwechsel nach § 25 - Vorausseztungen

Hinweis: Keine eigene AGL

A
  1. Erwerb eines kaufmännischen Handelsgeschäfts
  2. Tatsächliche Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma
  3. Im Betrieb begründete Verbindlichkeit
  4. Kein Haftungsausschluss § 25 II
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7
Q

Inhaberwechsel nach § 25: Vss.: 1. Erwerb

A
  1. Erwerb eines kaufmännischen Handelsgeschäfts

Maßgeblich ist, dass es zu einem dauerhaften Wechsel des Unternehmensträgers kommt; Mängel des Übernahmegeschäfts sind ohne Bedeutung.

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8
Q

Inhaberwechsel nach § 25: Vss.: 2. Fortführung

A
  1. Tatsächliche Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma

Unternehmenskontinuität: Wenn der Schwerpunkt des Unternehmens wesentliche Kern übernommen wird, sodass sich der im Rechtsverkehr in Erscheinung getretene Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt.

Firmenkontinuität: Wenn aus Sicht des RV der wesentliche Bestandteil der Firma fortgeführt wird, sodass der RV die neue Firma mit der alten identifiziert.

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9
Q

Inhaberwechsel nach § 25: Haftungsausschluss nach § 25 II

A
  • § 15 I wird verdrängt!

- Unmittelbarer Zusammenhang mit Übernahme erforderlich!

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10
Q

Inhaberwechsel nach §§ 25, 27: Rechtsfolge

A
  • Gesamtschuldner iSd §§ 421 ff. BGB, 729 ZPO
  • Haftungsbeschränkung nach § 26
  • Jegliche Verbindlichkeit
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11
Q

Forderungsübergang nach § 25 I 1 - Voraussetzungen

A
  1. Rechtsgeschäftlicher Erwerb des Handelsgeschäfts
  2. Tatsächliche Fortführung des HG unter der Firma
  3. Einwilligung (auch konkludent mgl.!)
  4. Im Betrieb begründete Verbindlichkeit
  5. Forderung formlos übertragbar
    - Beachte: § 399 II BGB
    - Beachte: § 354a HGB
  6. Kein Ausschluss nach § 25 II
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12
Q

Forderungsübergang nach § 25 I 1 - Meinungsstreit

A

Dogmatische Einordnung str., aber hM: Abtretungsfiktion

MS: Verliert Veräußerer Aktivlegitimation bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25?

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13
Q

Inhaberwechsel durch Erbfolge: § 27 - Voraussetzungen

A
  1. Handelsgeschäft gehört zum Nachlass
  2. Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma
  3. Rechtsgrundverweis auf § 25 II
  4. Forderung im Betrieb begründet
  5. Keine Einstellung innerhalb von drei Monaten § 27 II
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14
Q

Inhaberwechsel durch Erbfolge: § 27: Vss.: 5.: Einstellung

A
  • Bei Einstellung: Haftung nur nach erbrechtlichen Regeln
  • Fraglich: Veräußerung mit Firma (-); ohne Firma (+)
  • Nachträgliche Änderung: hM: Nein, da Wortlaut auf unternehmerische Tätigkeit abzielt
  • aA: Der Haftungsgrund ist auch bei § 27 nur das Weiterführen der Firma nach der Bedenkzeit
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15
Q

Eintritt in Geschäft eines Einzelkaufmanns: § 28 - Vorausseztungen

A
  1. Eintritt in einzelkaufmännisches Unternehmen
  2. Entstehung einer (Personen-)Handelsgesellschaft
    - Nicht bei GbR
    - Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags unerheblich
  3. Übernahme des Geschäfts
    - Nicht erf.: Firma
  4. Im Betrieb begründete Verbindlichkeit
  5. Kein unverzüglicher Haftungsausschluss : § 28 II
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16
Q

Abtretungsfiktion § 28 I 2 - Voraussetzungen

A
  1. Eintritt in kaufmännisches HG
  2. Entstehen OHG/KG
  3. Geschäftsfortführung
  4. Kein HA nach § 28 II
  5. Im Betrieb begründet
  6. Abtretung tatsächlich und formfrei möglich