II. Handelsfirma Flashcards
Arten von Firmen
- Personalfirma
- Sachfirma
- Phantasiefirma
- Mischfirma
Zulässigkeit der Firma - Firmengrundsätze
- Firmenwahrheit
- Keine Irreführung, §§ 19, 23 - Firmeneinheit
- Firmenunterscheidbarkeit: §§ 18 I, 30
- Firmenöffentlichkeit
- Insb. §§ 29, 31, 33; §§ 37a, 135a - Firmenbeständigkeit: §§ 21, 22, 24
Firmenschutz
- Registerrechtlich
- § 37 I - Privatrechtlich
- § 37 II, insb auch §§ 12, 823 I, 1004 BGB
Inhaberwechsel - Allgemein zur Haftung
Erinnerung: Aus Firmengeschäften wird der Unternehmensinhaber selbst berechtigt / verpflichtet.
§§ 25 - 28 sind daher Korrektur einer dem entgegenstehende Rechtsauffassung. Aber daher gibt es aber die Möglichkeit, die Haftung durch Eintragung ins HR zu beschränken.
Inhaberwechsel - Fälle
- Kraft Rechtsgeschäft: § 25
- Durch Erbfolge: § 27
- Durch “Eintritt” (/Gründung): § 28
Inhaberwechsel nach § 25 - Vorausseztungen
Hinweis: Keine eigene AGL
- Erwerb eines kaufmännischen Handelsgeschäfts
- Tatsächliche Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma
- Im Betrieb begründete Verbindlichkeit
- Kein Haftungsausschluss § 25 II
Inhaberwechsel nach § 25: Vss.: 1. Erwerb
- Erwerb eines kaufmännischen Handelsgeschäfts
Maßgeblich ist, dass es zu einem dauerhaften Wechsel des Unternehmensträgers kommt; Mängel des Übernahmegeschäfts sind ohne Bedeutung.
Inhaberwechsel nach § 25: Vss.: 2. Fortführung
- Tatsächliche Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma
Unternehmenskontinuität: Wenn der Schwerpunkt des Unternehmens wesentliche Kern übernommen wird, sodass sich der im Rechtsverkehr in Erscheinung getretene Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt.
Firmenkontinuität: Wenn aus Sicht des RV der wesentliche Bestandteil der Firma fortgeführt wird, sodass der RV die neue Firma mit der alten identifiziert.
Inhaberwechsel nach § 25: Haftungsausschluss nach § 25 II
- § 15 I wird verdrängt!
- Unmittelbarer Zusammenhang mit Übernahme erforderlich!
Inhaberwechsel nach §§ 25, 27: Rechtsfolge
- Gesamtschuldner iSd §§ 421 ff. BGB, 729 ZPO
- Haftungsbeschränkung nach § 26
- Jegliche Verbindlichkeit
Forderungsübergang nach § 25 I 1 - Voraussetzungen
- Rechtsgeschäftlicher Erwerb des Handelsgeschäfts
- Tatsächliche Fortführung des HG unter der Firma
- Einwilligung (auch konkludent mgl.!)
- Im Betrieb begründete Verbindlichkeit
- Forderung formlos übertragbar
- Beachte: § 399 II BGB
- Beachte: § 354a HGB - Kein Ausschluss nach § 25 II
Forderungsübergang nach § 25 I 1 - Meinungsstreit
Dogmatische Einordnung str., aber hM: Abtretungsfiktion
MS: Verliert Veräußerer Aktivlegitimation bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25?
Inhaberwechsel durch Erbfolge: § 27 - Voraussetzungen
- Handelsgeschäft gehört zum Nachlass
- Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma
- Rechtsgrundverweis auf § 25 II
- Forderung im Betrieb begründet
- Keine Einstellung innerhalb von drei Monaten § 27 II
Inhaberwechsel durch Erbfolge: § 27: Vss.: 5.: Einstellung
- Bei Einstellung: Haftung nur nach erbrechtlichen Regeln
- Fraglich: Veräußerung mit Firma (-); ohne Firma (+)
- Nachträgliche Änderung: hM: Nein, da Wortlaut auf unternehmerische Tätigkeit abzielt
- aA: Der Haftungsgrund ist auch bei § 27 nur das Weiterführen der Firma nach der Bedenkzeit
Eintritt in Geschäft eines Einzelkaufmanns: § 28 - Vorausseztungen
- Eintritt in einzelkaufmännisches Unternehmen
- Entstehung einer (Personen-)Handelsgesellschaft
- Nicht bei GbR
- Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags unerheblich - Übernahme des Geschäfts
- Nicht erf.: Firma - Im Betrieb begründete Verbindlichkeit
- Kein unverzüglicher Haftungsausschluss : § 28 II