I. Kaufmannseigenschaft Flashcards
Gewerbe
Jede nach außen hin erkennbare, erlaubte (str.), selbständige (§ 84 I 2), planmäßig auf Dauer ausgerichtete mit Gewinnerzielung (str.) ausgeübte Tätigkeit, die kein freier Beruf ist.
Planmäßig auf gewisser Dauer (bzgl. Gewerbe)
Auf eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften gerichtet
Handelsgewerbe
Vermutung aus § 31 II, Fiktion nach § 2 und § 5, beachte § 3.
Die Vermutung aus § 1 kann widerlegt werden, indem der Gewerbetreibende darlegt, dass sein Betrieb nach Art und Umfang keine kaufmännische Einrichtung bedarf.
Kaufmann kraft Rechtsschein § 5
§ 5, § 242
- Zurechenbar gesetzter Rechtsschein
- Gutgläubigkeit
- Kausalität
Anwendungsbereich § 5
- § 2 setzt eine entsprechende (konkrete) Willenserträgung auf Eintragung voraus.
Betreiber eines Handelsgewerbes
eA: In dessen Namen das Handelsgeschäft geführt wird.
aA: Der aus abgeschlossenem Geschäft berechtigt und verpflichtet wird.
Scheinkaufmann - Wann?
1) Wenn keine HR-Eintragung (Kein § 2 oder § 5)
2) Wenn kein § 1 oder § 6
Scheinkaufmann - Voraussetzungen
- Zurechenbar gesetzter Rechtssschein
- Gutgläubigkeit
- Konkrete Kausalität
- Geschäftsfähigkeit muss Vorliegen.
- Verschulden ist nicht relevant.
Scheinkaufmann - Allgemein
“Derjenige, der im Rechtsverkehr als Kaufmann auftritt, muss sich nach allgemeinen Rechtsscheinregeln auch als ein solcher behandeln lassen.”
“Wirkung endet erst mit Kenntnis des Dritten oder nach Zeitablauf sodass dem Dritten eine Nachprüfung zumutbar erscheint.”
“Ein ausscheidender Gesellschafter muss im Rahmen des Ihm zumutbaren Handlungen vornehmen, die dazu geeignet sind, den aus der früheren Kundgabe der Stellung als Gesellschafter erwachsenen Rechtsschein zu zerstören.”