Handlungsgehilfe Flashcards
Was ist ein Handlungsgehilfe?
Er ist Arbeitnehmer und zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt
Im welcher Beziehung stehen Handlungsgehilfe und das Wettbewerbsverbot ?
Für Handlungsgehilfen gilt nach §60 HGB ein Wettbewerbsverbot kraft Gesetzes während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss vereinbart werden; dafür gelten die §§74 ff. HGB
§110 2 GewO sind die §§74 –75f HGB auf alle Arbeitnehmer anzuwenden
Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot ?
Die Folgen eines Verstoßes regelt §61 HGB
Kurze Verjährungsfrist von drei Monaten in §61 II HGB
Der Verstoß kann einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen
Wie wird Nachvertragliches Wettbewerbsverbot geregelt?
Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder separat möglich
Inhalt:
Tätigkeitsbezogen: untersagt, auf den gleichen Gebieten wie bei dem früheren Arbeitgeber zu arbeiten
Unternehmensbezogen: jede Tätigkeit in einem Konkurrenzunterneh-menist untersagt
Schriftform(sonst 125 BGB) und Aushändigung(sonst unverbind-lich) einer vom Arbeitgeber
unterzeichneten Urkunde (74 I)
Welche Grenzen hat das Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ?
Inhaltlich: nur soweit Interessen des Arbeitgebers berührt sind
Zeitlich: Maximal 2 Jahre (74a I 3)
Räumlich: Nur dort, wo der Arbeitgeber tätig ist
Was ist eine Karenzentschädigung?
Entschädigung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer eines vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer zu entrichten hat
(§ 74 II HGB)
Wie hoch ist die Karenzentschädigung?
Höhe: Mind. die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistun-gen, wie
Gratifikationen, Sonderzuwendungen, Provisionen, Tantiemen, Gewinn-und Umsatzbeteiligungen
zur privaten Nutzung überlassenes Kfz. oder Mobiltelefon
Was passiert wenn die Karenzentschädigung zu niedrig ist?
Wenn Karenzentschädigung zu niedrig, kann (nach Aufforderung: muss) Arbeitnehmer wählen, ob das Verbot unwirksam bleiben soll oder er sich mit der zu geringen Entschädigung abfindet.