Handelsrecht Flashcards
Erfordernis HGB
- HGB stellt Sondeprivatrecht für Kaufleute dar
- Bei Kaufmännern handelt es sich um Vollprofis und nicht normale Unternehmer
- es geht um Rechtssicherheit und Schnelligkeit (z.B. Rügepflicht)
- wenn etwas im HGB genannt ist, hat dies Vorrang, erst danach kommen die Regelungen des BGB zur geltung
Wirkung Handelsregistereintragung
DEKLATORISCH: feststellend (Prokura, Ist Kaufmann)
KONSTITUTIV: rechtsverändernd (Gründung GmbH, Kann Kaufmann)
- Eintragungspflichtige Tatsachen:
- man ist verpflichtet diese Einzutragen
- §53 HGB (Prokura)
- Eintragungsfähige Tatsachen:
- man ist nicht zur eintragung verpflichtet, kann dies jedoch tun, besonders um bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen
- §28 Absatz 2 HGB
- Eintragungsunfähige Tatsachen:
- alle weiteren Regelungen
- HV/LV
Vorschriften, welche sowohl im BGB als auch HGB Anwendung finden
- Gattungsschuld
- §360 HGB - §243 BGB
- Formfreiheit
- §350 HGB - §766 BGB
- Rügepflicht
- §377 HGB - §437 BGB
- Verschuldensmaßstab
- §347 HGB - §§276, 277 BGB
- Schweigen Kaufmann
- §362 HGB - §145 BGB
- §375 HGB - §§315, 316 BGB
Prinzipien des Gesellschaftrechts
1: Vertragsfreiheit (Form-, Inhalts-, Abschlussfreiheit §1GG)
2: Typenzwang (nur die Gesetzesformen des Gesetzgebers nutzen)
3: Gläubiger/Mitgliederschutz (Innen/außenverhältnis, als auch Gesellschafter mit kleinen Anteilen werden geschützt)
4: Faktizität (Schutz des Faktischen Zustandes)
5: Treuepflicht d. Gesellschafter (Wettbewerbsverbot)
6: Parallelität Herrschaft und Haftung (Grundsatz OHG, man ist verpflichtet die Gesellschaft zu führen muss für diese aber auch haften)
Kaufmannsarten
- Ist Kaufmann §1 HGB
- Kann Kaufmann 1 §2 HGB
- Kann Kaufmann 2 §2 HGB
- Fiktivkaufmann §5 HGB
- Formkaufmann §6 HGB
- Scheinkaufmann
Ist Kaufmann
- ..wer ein Handelsgewerbe betreibt §1 Absatz 1 HGB:
- selbstständige Tätigkeit (keinerlei Hinsicht abhängig)
- nach außen erkennbar (“offen”, Website,..)
- auf Dauer angelegt (jährlich wiederholende Tätigkeiten)
- erlaubte Tätigkeit (§7 HGB)
- Gewinnerzielungsabsicht (achtung Ebay)
- kein freier Beruf (Ärzte, Anwälte..)
- …Gewerbebetrieb §1 Absatz 2 HGB:
- Art: qualitativ, Art des Kundenkreises, Zahl der Betriebstätten
- Umfang: quantitativ, Umsatzvolumen, §241 HGB
- kaufmännische Einrichtung: Personaleinsatz, Buchführung
- Erforderlichkeit: zu ordentlichen/übersichtlichen Geschäftsführung notwendig
Kann Kaufmann 1
- §2 HGB
- Kleingewerbebetreibender
- tatbestandsmerkmale “Gewerbe” müssen erfült werden
- jedoch kein Handelsgewerbe nach §1 Absatz 2 HGB
- Eintragung ins HR freiwillig
- wenn eintragung, dann konstitutiv
Kann Kaufmann 2
- §3 HGB
- Landwirtschaft- und Forstbetriebe
- Erfordernis eines kaufmännisch eingerichteten Betriebs
- konstitutive Eintragung ins HR
- nicht löschbar
Fiktivkaufmann
sind noch im HR eingetragen, obwohl sie keine Kaufmänner mehr sind
Formkaufmann
alle Personen-/Kapital- und Handelsgesellschaften
Scheinkaufmann
Erscheinen nicht im HGB, tun so als wären sie welche (haben eine Visitenkarte)
Kaufmann vs. Unternehmer
Jeder Kaufmann ist im Sinne des BGB ein Unternehmer, aber nicht jeder Unternehmer ist Kaufmann (HGB).
- Unternehmer: §14 BGB, natürliche oder juristische Person die gewerblich oder selbstständig tätig ist
Hilfspersonen des Kaufmanns
A: Selbstständige Hilfspersonen
- §84 HGB: Handelsvertreter (immer wieder für laufende Geschäfte einsetzen)
- §93 HGB: Handelsmarkler (dient der Vermarktung und wird nur einmal eingesetzt)
- §383 HGB: Kommissionär (tritt im eigenen NAmen auf, arbeitet für anderen Rechnungsnamen)
- §89 HGB: Frenchise
B: Nicht selbstständige Hilfspersonen
- Angestellter
- §48 HGB: Prokurist
- §56 HGB: Ladenangestellter
- §59 HGB: Handlungsgehilfe
Nicht Kaufmänner
- Rechtsanwalt
- Freiberufler
- GmbH Geschäftsführer
- ist im angestellten Verhältnis
- Ebay Verkäufer
- nicht auf Dauer angelegt
- i.d.R. keine Gewinnerzielungsabsicht
- Ladenangestellter
- nicht selbstständig
- Gesellschafter
- nicht auf Dauer angelegt
- macht keine regelmäßigen Investitionen
Firma
- Geschäfts/Handelsname des Kaufmanns, unter welchem er Geschäfte tätigt, unterschreibt, Verklagt wird und klagt
- §17 HGB
Firma
Prinzipien
- Name der Firma an sich stellt kein Rechtssubjekt dar
- charackterisiert das Unternehmen und unterscheidet es von anderen Rechtssubjekten §17 HGB
- Firma ist die Visitenkarte des Unternehmens
- ohne das Unternehmen kann die Firma nicht veräußert werden §23 HGb
- Firma ist nichtig, wenn sie Gemäß §134 HGB ohne das Unternehmen übertragen wird
Arten der Firma
- Personenfirma (Robert Bosch)
- Sachfirma (Schreinereibetrieb)
- Phantasiefirma (bruno banani)
- Mischfirma (1 bis 3 in einem)
Grundsätze der Firmierung
1: Firmeneinheit §30 Absatz 3 HGB
* für das Unternehmen darf nur eine Firma bestehen
2: Firmenöffentlichkeit §§29, 31, 37a HGB
* Firma muss im HR eingetragen sein
3: Firmenwahrheit §§18, 19 HGB
* man darf nicht täuschen und Firma muss der Wahrheit entsprechen
4: Firmenbeständigkeit §§21, 22 HGB
* Firma muss weitergeführt werden
5: Firmenausschließlichkeit §30 Absatz 1 HGB
* Firma muss sich von anderen Firmen am selben Ort unterscheiden
Weitere: Firmenszusatz, Firmenklarheit
Folgen Inhaberwechsel bei Firmenfortführung
A: Altinhaber
- Verbindlichkeiten: haftet für Verbindichkeiten bis 5 Jahre nach austritt
-
Forderungen: gehören ihm nicht mehr, bekommt kein Geld mehr
- außer im Innenverhältnis (a-typisch)
B: Neuinhaber §28 HGB
- Verbindlichkeiten: haftet grundsätzlich nicht, es sei denn er führt die Firma fort
- Forderungen: werden übernommen