Falllösungen Flashcards

1
Q

Schadensersatz wegen Sachmängel o.ä.

A

OS: Nacherfüllung aus §§437, 439 Absatz 1 BGB oder Schadensersatz aus §§437, 280 Absatz 1, 281 Absatz 1 BGB

1) Kaufvertrag aus §433 BGB muss vorliegen
* zwei übereinstimmende Willenserklärungen §§145,147 BGB
2) Sachmangel aus §434 Absatz 1 BGB muss vorliegen

  • Abweichunen in der vereinbarten Beschaffeheit
  • i.D.R. greift Satz 2 “objektive Verwendung”
  • Zwingend den Mangel nennen

3) Sachmangel muss nach §446 BGB bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen haben, dem könnte jedoch die Rügepflicht aus §377HGB entegegenstehen
a. Handelskauf aus §343 HGB muss vorliegen

  • beide Seiten Kaufmann
  • Tatbestände aus §1 HGB prüfen

b. Ablieferung der Ware in Machtbereich des Käufers
c. Erfüllung der Untersuchnugs-/Rügepflicht §377 HGB

  • unverzüglich §121 BGB
  • offener oder versteckter Mangel
  • arglistiges Schweigen anprüfen

4) Nacherfüllung aus §439 Absatz 1 BGB

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2
Q

Schadensersatz aus Schuldverhältnis

A

OS: Schadensersatz aus §§280 Absatz 1, 241 Absatz 2, 249 ff. BGB

1) Schuldverhältnis aus §311 BGB muss vorliegen

  • kann sich um Arbeitsvertrag aus §611 Absatz 1 BGB handeln
  • zwei übereinstimmende Willenserklärungen §§145, 147 BGB

2) Pflichtverletzung aus §241 Absatz 2 BGB muss vorliegen
* Haupt-/Nebenleistungspflicht wurde verletzt
3) Verschulden nach §276 Absatz 1 BGB muss vorliegen
* Vorsatz oder Fahrlässigkeit
a. Wer es behauptet, muss es auch beweisen können. Im Schadensersatzanspruch gilt die Beweislastumkehr aus §280 Absatz 1 Satz 2 BGB. Im Arbeitsrecht soll der AN nach §619 a BGB geschützt werden weshalb im vorliegenden Fall die Beweislast umgekehrt wird.
4) Schaden aus §§249 ff. BGB muss vorliegen
a. Differenzhypothese greift hier
* Abweichungen des Ist Zustandes
b. Rechtsfolge hieraus ist §249 Absatz 1 BGB
* Der Zustand muss wieder ohne Abweichungen hergestellt werden
c. Aus dem Rechtsgedanken §254 BGB greift hier die Betriebsrisiko lehre.

  • leichte, mittlere, grobe Fahrlässigkeit
  • Vorsatz
  • erst definieren, dann sumpsumieren
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3
Q

Kaufpreiszahlung aus Bürgschaft

A

OS: §433 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §765 BGB

1) Wirksamer Kaufvertrag as §433 Absatz 2 BGB
* zwei übereinstimmende Willenserklärungen aus §§145,147 BGB
2) Abgabe Bürgschaftserklärung nach §765 BGB
a. Abgabe einer Erklärung das man für jemanden anderen einsteht
b. Einhalten der Formvorschriften §§126, 766 BGB
* AUSNAHME*: nach §350 HGB ist eine mündliche Erkläerung wirksam, hierfür müssen beide Seiten Kaufmänner nach §1 HGB sein

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4
Q

Ordentliche Kündigung

A

OS: ?

1) Abgabe einer ordnungsgemäßen Kündigung

  • einhalten der Schriftform §623 BGB
  • §§104,130 BGB

2) Einhaltung der Klagefrist §4 KschG

  • 3 Wochen nach Zugang der Kündigung knn der AN Klage erheben
  • Ausnahme §5 Entgeldfortzahlungsgesetz

3) Anwendbarkeit des KschG nach §§1, 23 KschG
a. Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • min. 6 Monate im Betrieb
  • min. 10 Mitarbeite

b. Soziale Gerechtfertigung §1 Absatz 2 KschG
* personen-/verhaltens-/betriebsbedingt
4) Einhaltung der Kündigungsfrist nach §622 BGB

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5
Q

Verhaltensbedingte Kündigung

A

1) Vertragsverletzung

  • objektiv verhaltensbedingter Kündigungsgrund
  • Haupt/Nebenpficht vom AN nach §241 BGB missachtet

2) Abmahnung

  • mindestens eine Abmahnung seitens des AG muss erteilt werden

3) Negativprognose

  • keine Besserung in Aussicht

4) keine Milderen Mittel möglich

  • z.B. Versetzung oder ähnliches

5) Interessenabwägung

  • Verhältnismäßigkeit/schwerwiegende Gründe
  • Wahrnug ultima ratio Prinzip
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6
Q

Personenbedingte Kündigung

A

1) Personenbedingter Grund an sich muss vorliegen

  • Krankheit,…

2) Negativprognose

  • keine Besserung in Aussicht

3) Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

  • AG muss dies beweisen
  • z.B. hohe Lohnfortzahlungskosten oder Störungen im Betriebsablauf

4) Keine milderen Mittel möglich

5) Interessenabwägung

  • Verhältnismäßigkeit
  • Wahrung ultima ratio Prinzip
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