Güterstände Flashcards
1
Q
“unbenannte Zuwendung”
A
Ein von der Schenkung zu unterscheidender, im Gesetz nicht geregelter familienrechtlicher Vertrag-> Vorraussetzung: Ehegattenzuwendung “um der Ehe willen”, als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemsinschaft. Geschäftsgrundlage: Fortbestand der Ehe-> Rechtsfolge: Nach § 313I BGG: Anpassung des Vertrages und vollständige oder anteilige Erstattung der Zuwendung verlangen.