Grundrechte Richter Skript Flashcards

0
Q

Subjektive Rechte (Funktionen von Grundrechten)

A

status negativus, positivus, activus, Gleichheitsrechte

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1
Q

Grundrechtsgleiche Rechte

A

Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103, 104

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2
Q

Objektive Wertordnung

A

Staatliche Schutzpflicht der Grundrechte, Drittwirkung von Grundrechten

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3
Q

Wann gelten GR für jur. Personen des öffentlichen Rechts?

A

Wenn jur. Person unmittelbar zu dem durch das GR geschützten Bereich gehören.

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4
Q

Prozessfähigkeit

A

Grundrechtsmündigkeit, die individuelle Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit

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5
Q

Beschwerdegegenstand

A

Der Akt der öffentlichen Gewalt, gegen den sich der Beschwerdeführer richtet

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6
Q

Öffentliche Gewalt kann sein…

A

Handlungen, Unterlassen und Duldungen von Exekutive, Legislative und Judikative

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7
Q

Eingriff

A

Jede staatliche Hoheitsmaßnahme, die dem Einzelnen eine Handlung, die in seinen Schutzbereich fällt, erschwert oder verhindert.

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8
Q

Schranken

A

Verfassungsunmittelbar, Einfacher Gesetzesvorbehalt, qualifizierter Gesetzesvorbehalt, verfassungsimmanente Schranke

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9
Q

Verfassungsimmanente Schranken

A

Grundrechte Dritter oder andere wichtige Verfassungsgüter (freiheitlich-demokratische Grundordnung)

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10
Q

Legitimer Zweck

A

In der Regel “das Wohl der Allgemeinheit”

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11
Q

Geeignet

A

Wenn die Erreichung des Ziels theoretisch möglich ist.

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12
Q

Erfoderlichkeit

A

Wenn es kein milderes Mittel gibt, das den gleichen Erfolg bringen würde.

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13
Q

Angemessenheit

A

Das Ziel des Gesetzes darf nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs stehen.

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14
Q

Verletzung der Menschenwürde

A

Mensch wird zu bloßem Objekt herabgewürdigt und dies stellt seine Subjektqualität prinzipiell in Frage (Mensch darf nie Mittel zum Zweck sein)

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15
Q

Beschränkung “Allgemeine Handlungsfreiheit”

A

Es muss sich bei dem hoheitlichen Handeln um deine rechtliche Maßnahme handeln, keine faktische, die sich gegen den Einzelnen richtet.

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16
Q

Verfassungsmäßige Ordnung Art. 2 I

A

Die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehen.

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17
Q

Recht auf Leben von … bis …

A

Verschmelzung von Ei und Samenzelle bis zum Hirntod

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18
Q

Schranke Art. 2 II

A

Nur Parlamentsgesetze - Wesentlicheitstheorie

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19
Q

Schranken-Schranken zu Art. 2 II 1

A

Art. 104 I 2, 102, Verhältnismäßigkeitsprinzip

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20
Q

Glaube

A

Glaube ist die innere Überzeugung des Menschen von Gott und dem Jenseits positiver und negativer Natur.

21
Q

Gewissen

A

Das Gewissen ist das Bewusstsein des Menschen vor der Existenz des Sittengesetzes

22
Q

Bekenntnis

A

Das Bekenntnis ist die Kundgabe des Glaubens und Gewissens oder die Kundgabe einzelner Entscheidungen, die aufgrund des Glaubens und Gewissens getroffen worden sind an die Umwelt.

23
Q

Schutzbereich Art. 4 (damit er nicht ausufert)

A

Es muss nach geistigem Gehalt und äußeren Erscheinungsbild um religiös motivierte Handlungen gehen. (≠Unternehmen wie Scientology)

24
Q

Allgemein zugängliche Quellen sind solche, …

A

… die technisch geeignet und dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen.

25
Q

Allgemeines Gesetz (Art. 5 II)

A

Solche Gesetze, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen, dem Schutz eines Gemeinschaftswertes, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit Vorrang hat.

Solche Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verbieten und damit kein “Sonderrecht” darstellen.

Solche Gesetze, die ein Rechtsgut schütze, das höher zu gewichten sei als die Meinungsäußerung.

26
Q

Wechselwirkungstheorie Art. 5 II

A

Das beschränkende Gesetz ist wieder im Lichte des Grundrechts auszulegen und in dem Rahmen selbst einzuschränken wie es auch das Grundrecht einschränkt.

27
Q

Kunstfreiheit Schutzbereich

A

Geschützt ist der Werk- und Wirkbereich der Kunst (Verkauf fällt unter Wirkbereich)

28
Q

Formaler Kunstbegriff

A

Unter dem formalen Kunstbegriff werden bestimmte Werktypen verstanden (Malerei, Lyrik,..). (Werktyp)

29
Q

Materieller Kunstbegriff

A

Für Kunst ist typisch die freie schöpferische Gestaltung, mit der der Künstler seine Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse durch das Medium einer bestimmten Formensprache nach außen deutlich macht.
(Drittanerkennung)

30
Q

Offener Kunstbegriff

A

Dem Betrachter steht eine Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten offen und es erschließt sich ihm eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung. (Interpretationsfähigkeit)

31
Q

Forschung

A

Jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter und planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist.

32
Q

Wissenschaft …

A

… ist der ernsthafte, auf einen gewissen Kenntnisstand aufbauende Versuch der Ermittlung wahrer Kenntnisse durch methodisch geordnetes und kritisch reflektierendes Denken.

33
Q

Unmittelbarer (klassischer) Eingriff

A

Liegt vor, wenn ein Rechtsakt final und unmittelbar freiheitsverkürzend in die Rechtssphäre des Bürgers eingreift.

34
Q

Mittelbarer Eingriff (weiter Eingriffsbegriff)

A

In ein Grundrecht kann auch faktisch, mittelbar oder drittbetroffen eingegriffen werden, wenn die Betroffenheit des Grundrechts dem Staat zugerechnet werden kann.

35
Q

Zitiergebot gilt nur für Grundrechte, …

A

die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingegriffen werden können (“durch”, “aufgrund”)
Art. 2, 12 fallen trotzdem raus.

36
Q

Ausnahme Zitiergebot

A

Vorkonstitutionelle Gesetze, bei mittelbarem Eingriff (also nur bei gezieltem und gewolltem Eingriff)

37
Q

Beruf

A

Eine auf Dauer angelegte der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dienende Tätigkeit die nicht verboten ist.

38
Q

Jeder Eingriff in die Berufsfreiheit …

A

… muss eine berufsregelnde Tendenz haben.

39
Q

Art. 14 Eingriff (3)

A

Berufsausübungsregelungen (wie Beruf ausgeübt werden darf)
Subjektive Zulassungsbeschränkungen
Objektive Zulassungsbeschränkungen

40
Q

Subjektive Zulassungsbeschränkungen (Beruf)

A

Sie regeln, ob ein Beruf ausgeübt werden darf und macht dies von subjektiven, in der Person liegenden Kriterien abhängig (RA nur mit Staatsexamen)

41
Q

Objektive Zulassungsbeschränkungen (Beruf)

A

Sie regeln, ob ein Beruf ergriffen oder ausgeübt werden darf und macht dies von objektiven Kriterien abhängig (Bedürfnisklauseln, nur bestimmte Anzahl an Taxen in der Stadt; nummerus clausus)

42
Q

Enteignung

A

Konkret-individuell auf eine vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen gerichtet.
Inhalts-/Schrankenbestimmungen legen abstrakt-generelle Pflichten des Eigentümers fest

43
Q

Enteignung (2 Formen)

A

Legalenteignung und Administrativenteignung

44
Q

Legalenteignung

A

Durch Gesetz werden einem bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis konkrete Eigentumsrechte entzogen.

45
Q

Administrativenteignung

A

Aufgrund Gesetz wird durch eine administrative Enteignung einem einzelnen dessen konkretes Eigentum entzogen.

46
Q

Entzug der Staatsangehörigkeit

A

Die individuelle Zwangsausbürgerung, die für den Betroffenen unvermeidbar ist. (Entzug aus politischen Gründen)

47
Q

Verlust der Staatsangehörigkeit

A

Freiwillige Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit

48
Q

Politisch verfolgt ist, wer …

A

… wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet.

49
Q

Verfolgung (Asylrecht)

A

Verfolgung setzt eine gegenwärtige drohende, gezielte Beeinträchtigung von Rechtsgütern voraus, durch die der Betroffene in eine ausweglose Lage gebracht wird.

50
Q

Differenzierung gerechtfertigt?

A

Alte Formel: Wenn nicht willkürlich, also mit sachlichem Grund gehandelt wurde.
Neue Formel*: Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist

51
Q

Art. 2 II 1 Schutzbereich

A

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt neben der Gesundheit im physiologisch-biologischen Sinn auch andere, nicht ganz unwesentliche Eingriffe in die körperliche Integrität.