Grundrechte Richter Skript Flashcards
Subjektive Rechte (Funktionen von Grundrechten)
status negativus, positivus, activus, Gleichheitsrechte
Grundrechtsgleiche Rechte
Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103, 104
Objektive Wertordnung
Staatliche Schutzpflicht der Grundrechte, Drittwirkung von Grundrechten
Wann gelten GR für jur. Personen des öffentlichen Rechts?
Wenn jur. Person unmittelbar zu dem durch das GR geschützten Bereich gehören.
Prozessfähigkeit
Grundrechtsmündigkeit, die individuelle Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit
Beschwerdegegenstand
Der Akt der öffentlichen Gewalt, gegen den sich der Beschwerdeführer richtet
Öffentliche Gewalt kann sein…
Handlungen, Unterlassen und Duldungen von Exekutive, Legislative und Judikative
Eingriff
Jede staatliche Hoheitsmaßnahme, die dem Einzelnen eine Handlung, die in seinen Schutzbereich fällt, erschwert oder verhindert.
Schranken
Verfassungsunmittelbar, Einfacher Gesetzesvorbehalt, qualifizierter Gesetzesvorbehalt, verfassungsimmanente Schranke
Verfassungsimmanente Schranken
Grundrechte Dritter oder andere wichtige Verfassungsgüter (freiheitlich-demokratische Grundordnung)
Legitimer Zweck
In der Regel “das Wohl der Allgemeinheit”
Geeignet
Wenn die Erreichung des Ziels theoretisch möglich ist.
Erfoderlichkeit
Wenn es kein milderes Mittel gibt, das den gleichen Erfolg bringen würde.
Angemessenheit
Das Ziel des Gesetzes darf nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs stehen.
Verletzung der Menschenwürde
Mensch wird zu bloßem Objekt herabgewürdigt und dies stellt seine Subjektqualität prinzipiell in Frage (Mensch darf nie Mittel zum Zweck sein)
Beschränkung “Allgemeine Handlungsfreiheit”
Es muss sich bei dem hoheitlichen Handeln um deine rechtliche Maßnahme handeln, keine faktische, die sich gegen den Einzelnen richtet.
Verfassungsmäßige Ordnung Art. 2 I
Die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehen.
Recht auf Leben von … bis …
Verschmelzung von Ei und Samenzelle bis zum Hirntod
Schranke Art. 2 II
Nur Parlamentsgesetze - Wesentlicheitstheorie
Schranken-Schranken zu Art. 2 II 1
Art. 104 I 2, 102, Verhältnismäßigkeitsprinzip