Grundpfandrecht Flashcards
Grundpfandverschreibung (Grundmerkmale)
- Dient der pfandrechtlichen Sicherstellung einer beliebigen, gegenwärtigen oder zukünftigen oder bloss möglichen Forderung
- Das verpfändete Grundstück bruacht nicht Eigentum des Schuldners zu sein
- Pfandtitel wird (regelmässig) nicht ausgestellt. Die Hypothek ist kein Wertpapier, regelmässig ist auch die gesicherte Forderung nicht in einem Wertpapier enthalten
-Als Entstehungsgrund kommen Rechtsgeschäft oder Gesetz in Frage
Schuldbrief Defintion
Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet, die grundpfandrechtlich sichergestellt ist.
Schuldbrief (Grundmerkmale)
- Darf sich - zur Sicherstellung ihrer Verkehrsfähigkeit- weder auf das Grundverhältnis beziehen, noch Bedingungen oder Gegenleistungen enthalten
- Die Schuldbriefforderung und das Pfandrecht bestehen dem Eintrag gemäss für jede Person zu Recht, die sich in gutem Glauben auf das Grundbuch verlassen hat
- Als Entstehung kommt ausschliesslich ein Rechtsgeschäft in Frage
- Im Fall des Papier-Schuldbriefs wird nicht nur das Grundbuchpfandrecht in das Grundbuch eingetragen, sondern stets auch ein Pfandtitel ausgestellt. Dieser Pfandtitel ist ein Wertpapier, das zugleich die Forderung und das Pfandrecht verkörpert : Forderung und Pfandrecht sind in diesem Pfandtitel untrennbar, Gesetz setzte auch für den Pfandtitel einen besonderen Gutglaubensschutz für Dritte vor
unmittelbares gesetzliches Grundpfandrecht
Dies ist der Fall wenn das Grundpfandrecht beim Eintreten gewisser Tatsachen unmittelbar entsteht. Die Eintragung ins Grundbuch ist hier für die Entstehung des Pfandrechts nicht erforderlich
mittelbares gesetzliches Grundpfandrecht
Wenn die Person unter bestimmten Voraussetzungen einen - obligatorischen - Anspruch eines Grundpfandrechts, also auf Eintragung in das Grundbuch hat. Das Pfandrecht entsteht in solchen Fällen erst dann, wenn der Berechtigte dessen Eintragung in das Grundbuch erreicht ha.
Bestimmte Forderung
Das Gesetz verlangt einen bestimmten Forderungsbetrag in Landesmünzen
Wird ein bestimmter Schulbetrag angegeben, so liegt eine sogenannte Kapitalhypothek vor
Steht der genaue Forderungsbetrag nicht fest, so haben die Partein in diesem Fall einen Höchstbetrag anzugeben, bis zu dem das Grundstück für alle Ansprüche des Gläubigers haftet
Grundpfandrecht an öffentlichen Grundstücken
- Wenn es zum Verwaltungsvermögen gehört ist dies nicht möglich
- Bestellung eines Grundpfandrechts an einem Finanzvermögen des Staates ist möglich
Gesamtpfandrecht
Dies ist die Verpfändung mehrerer Grundstücke in einem einzigen Pfandrecht für die selber Forderung, wobei jedes der Grundstücke die Gesamtsumme der Forderung sichert.
Aufteilung der PFandhaft
Jedes der Grundstücke ist mit einem bestimmten Teilbetrag zu belasten. Ist es nicht anders vereinbart, so muss die Belastung nach dem Wertverhältnis der Grundstücke vorgenommen werden.
Grundpfandrecht an Miteigentum
- Seinen Anteil kann jeder Miteigentümer selber verpfänden. Diese Befugnis bleibt auch dann bestehen, wenn die in Miteigentum stehende Sache bereits als solche verpfändet worden ist.
- Bestehen Grundpfandrechte (oder Grundlasten) an Miteigentumsanteilen eines Grundstücks, so können Miteigentümer gem. Art. 648 Abs. 3, die Stammzelle selber nicht mehr mit solchen Rechten belasten
Rechtsgrund
- Vertrag; Verpfänder, Berechtigte, Pfandforderung (bestimmt bzw. mind. betimmbar) und Objekt; Öffentliche Beurkundung
- Verfügung von Todeswegen (Vermächtnis)
- Einseitige Erklärung für die Errichtung von Eigentümer oder Inhaberschuldbriefen (muss auch öffentlich Beurkundet werden)
Verfügungsberechtigung
- Eigentümer
- Jeder Miteigentümer kann seinen Anteil selbständig verpfänden
- Beim Gesamteigentum, kann nur insgesamt und im Namen aller Eigentümer verpfändet werden
Löschung des Eintrags im Grundbuch
Die Löschung setzt eine schriftliche Erklärung “der aus dem Eintrag berechtigten Personen voraus”. Die Pfandgläubigerin muss also (schriftlich) zustimmen.
Umfang der Pfandhaft
- Verpfändetes Grundstück mit all seinen Bestandteilen
- Zugehör
- gewisse Miet-und Pachtzinsforderungen
vertr. Grundpfandverschreibung: Entstehung
- Entsteht mit Eintragung in das Grundbuch
- Bedarf zu seiner Verbindlichkeit der öffentlichen Beurkundung (Art. 799)