Fahrnispfandrechte Flashcards
Defintion Fahrnispfandrecht
Ist ein beschränktes dingliches Recht, durch welches eine fremde bewegliche Sache oder ein Recht in der Weise belastet ist, dass die Erfüllung einer Forderung durch die Befugnis des Gläubigers zur Verwertung der Sache oder des Rechts gesichert ist
Defintion Fahrnispfandrecht
Jedes Pfandrecht, das nicht ein Grundpfandrecht darstellt
Akzessorietätsprinzip
Das Fahrnispfandrecht ist vom Bestand der Forderung abhängig, zu deren Sicherung es errichtet wurde. Das Pfandrecht setzt also eine gültige Forderung voraus.
Publizitätsprinzip
Das Fahrnispfandrecht muss - ebenso wie das Grundpfandrecht - äusserlich erkennbar sein, das es als absolutes Recht gegenüber jedermann wirksam ist. (knüpft oft an den Besitz an)
Faustpfandprinzip (auch: Mobiliarhypothek)
Dies setzt die Besitzübergabe voraus. Solange der Verpfänder die ausschliessliche Gewalt darüber hat, ist nach Art. 884 Abs. 3 ZGB das Pfandrecht nicht begründet.
Schliesst somit das Besitzeskonstiut für die Pfandbegründung aus
Spezialitätsprinzip
Das Fahrnispfand kann nur an einzelnen individualisierten Sachen (bzw. Rechten) betsellt werden. Sach- oder Rechtsgesmatheiten sind damit als Gegenstand eeines Fahrnispfandes grundsätzlich ausgeschlossen.
Prinzip der Unteilbarkeit der Pfandsache
Der Pfandgegenstand haftet der Pfandgläubigerin einerseits ungeteilt für alle ihre pfandgesicherten Ansprüche. Wenn das Pfandrecht für mehrere Forderung besteht, erlischt es erst mit Tilgung der letzten Forderung.
Faustpfandrecht gem. Art. 884ff.
Es ist jenes Fahrnispfandrecht, das die Parteien auf rechtsgeschäftlicher Grundalge und durch Besitzübertragung auf die Gläubiger an einer beweglichen Sache bestellen.
Faustpfand: Erwerbsgrund
Der Erwerbsgrund hat regelmässig die Gestalt eines Pfandvertrages. Der Verpfänder - sei es der Schuldner oder der Drittpfandeigentümer - und die Gläubigerin vereinbaren, dass für einen Forderung eine bestimmte Pfandsache als Sicherheit dienen soll. Der Pfandvertrag begründet die obligatorische Verpflichtung des Verpfänders, das dingliche Recht zu errichten.
Faustpfand: Erwerbsakt
Übertragung des Besitzes an der Pfandsache. Offene Besitzlage genügt nicht. Zulässig ist hingegen Mitbesitz von Pfandgläubigerin und Schuldner, solange der Schuldner nicht allein über die Sache verfügen kann. Ebenso besteht die Möglichkeit die Sache einem Dritten zu übergeben, sofern der Schuldner nicht berechtigt ist, sie nach seinem Willen abzurufen. Bei der Besitzanweisung ist eine Anzeige an den Dritten vorausgesetzt, da nur so dem Verpfänder die ausschliessliche Gewalt an der Sache entzogen wird.
Fauspfand: Untergang
Der Untergang der Sache muss definitiv sein
Gegenstand des Fauspfandrecht
Dies kann jede bestimmte bewegliche, körperliche Sache im sinn von Art. 713 ZGB sein, die verwertbar ist (wirtschaftlicher Wert & Durch keine private/öffentliche Norm beschränkt)
Pfandgläubigerin
Falls nicht anders geregelt, darf sie die Sache weder nutzen noch gebrauchen. Hat nach den Regeln der GoA Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihre in Erfüllung der aus Art. 890 Abs. 1 erwachsenen Pflichten erwachsen sind.
Retentionsrecht (art. 895 ff.)
Das Retentionsrecht kann als gesetzliches Fahrnispfandrecht bezeichnet werden.
- einerseits die Befugnis eine fremde Sache zur Sicherung einer Forderung zurückzubehalten
- andererseits das Recht, zurückbehaltende Sachen unter gewissen Voraussetzungen wie ein Faustpfandrecht verwerten zu lassen
Retentionsrecht: Welche Sachen
Grundsätzlich sind nur Sachen retinierbar, welche im Eigentum des Schuldners stehen. Die Retention der Sache eines Dritten ist aber dann zulässig, wenn dieser der Übergabe an die Gläubigerin zugestimmt hat oder die Gläubigerin nach Art. 895 Abs. 3 in ihrem Guten Glauben geschützt wird.