Grundlagen Flashcards
Was ist eine Strafanzeige und was stellt sie beweismässig dar?
Mit der Anzeige werden die Strafverfolgungsbehörden auf eine Straftat aufmerksam gemacht. Sie stellt lediglich eine Parteibehauptung dar, die es zu beweisen gilt.
Was sind die Funktionen/Prinzipien einer Anklageschrift?
Akkusationsprinzip:
- Trennung von Ankläger und Richter (Ausnahme = SB-Verfahren)
- Richter darf nur auf Antrag der Anklagebehörde hin tätig werden
Fixierung des Verfahrens-gegenstands durch AKS:
- Umgrenzungsfunktion
- Orientierungs- und Informationsfunktion
- Immutabilitätsgrundsatz (Ergänzung der AKS hinsichtlich SV)
Welche Stellung und welche Rechte hat ein Anzeiger?
Er ist ein anderer Verfahrensbeteiligter (StPO 105) und ihm stehen ausser die Rechte in StPO 301 keine Verfahrensrechte zu.
Was passiert, wenn Anzeige bei falscher Behörde eingereicht wird?
Weiterleitungspflicht an zuständige Stelle (StPO 39)
Was sind Verfahrenshindernisse?
Immunität, Verfolgungsverjährung, fehlender Antrag bei Antragsdelikt, bereits hängiges Strafverfahren
Wie kann das Verfahren vor und nach Untersuchungseröffnung erledigt werden?
vor Untersuchungseröffnung:
Nichtanhandnahme
nach Untersuchungseröffnung:
Vergleich, Einstellung, SB, Anklage
Was bedeutet ne bis in idem?
Grundsätzlich handelt es sich hier um das Verbot der doppelten Strafverfolgung. Dies betrifft aber nur die CH und auch die Einleitung eines Strafverfahrens. Vorausgesetzt ist die Identität des Täters und der Tat.
Arten von Rechtsmittel
ordentliche Rechtsmittel:
- richten sich immer und nur gegen nicht rechtskräftige Entscheide (= wenn Verfahren bzw. Rechtsmittelfrist noch läuft) –> diese Entscheide sind noch nicht vollstreckbar
ausserordentliche Rechtsmittel:
- richten sich immer und nur gegen rechtskräftige Entscheide (= ordentliche Rechtsmittelfristen sind abgelaufen) –> diese Entscheide sind vollstreckbar
vollkommene Rechtsmittel:
- mit ihnen kann nahezu alles gerügt werden (Rechtsverletzungen, fehlerhafte SV-Feststellungen und Unangemessenheit)
unvollkommene Rechtsmittel:
- mit ihnen könne nur bestimmte Punkte gerügt werden
devolutiv:
- Überprüfung durch höhere Instanz
nicht devolutiv:
- gleiche Behörde entscheidet
supsensiv:
- RM hemmt Vollstreckung des Entscheids
nicht suspensiv:
- RM hemmt Vollstreckung nicht
Parteistellung der Staatsanwaltschaft (StPO 104)
- Stawa ist grundsätzlich nur im Haupt- und rechtsmittelverfahren Partei –> also sobald die AKS eingereicht ist oder, wenn jemand gegen ihre Verfügungen gerichtlich vorgeht
- Im Vorverfahren ist sie Verfahrensleiterin
- Im Haftverfahren, welches teil des Vorverfahrens ist, ist sie Partei
Tat- und Schuldinterlokut (StPO 342)
die Zweiteilung der Hauptverhandlung dient einerseits dem Persönlichkeitsschutz (die für die Bestimmung der Strafe/Massnahme relevanten Abklärungen, die die Persönlichkeit betreffen, müssen vor Tat- und Schuldfrage nicht bekannt gegeben werden) und andererseits wird ermöglicht, dass keine Eventualpositionen betreffend Strafzumessung beantragt werden müssen (Verteidigerdilemma = durch Stellungnahme zur Strafzumessung, schwächt man als Verteidiger seinen Antrag auf Freispruch)
- Tatinterlokut = StPO 342 Abs. 1 lit.b
- Schuldinterlokut = StPO 342 Abs. 1 lit. a
SB und Einsprache / Verfahren (StPO 352 ff.)
- der SB ist ein Urteilsvorschlag
- es ist umstritten, ob die Einsprache gegen den SB ein Rechtsmittel ist oder nicht
- erlässt Stawa neuen SB, dann kein Verbot der reformatio in peius
- hält Stawa an SB fest (wird zu AKS), dann weiter an RegGer –> dieses entscheidet über Gültigkeit des SBs –> wenn ungültig, dann Rückweisung an Stawa
- Einsprache zurückziehbar bis zum Parteivortragabschluss
Verbot der reformatio in peius
StPO 391
Ausstand
- StPO 56
- kein endgültiger Entscheid somit Anfechtung nach StPO möglich
Gerichtsferien
keine Gerichtsferien im Strafverfahren (StPO 89)
Akteneinsicht
StPO 101