Grundbegriffe des Erbrechts Flashcards
Gesetzliche Erbfolge
Erbfolge aufgrund gesetzlicher Vorschriften
- Verwandte: §§ 1924 ff. BGB
- Ehegatte: § 1931 BGB
Subsidiär zur gewillkürten Erbfolge
Erbrecht des Staates
§ 1936 BGB
Mangels sonstiger Erben, erbt
- das Land in dem der Erblasser seinen Erbsitz hat
- sonst der Bund
Keine Ausschlagung, § 1942 BGB
Kein Verzicht, § 2346 BGB
Plfichtteilsrecht
§§ 2303 ff BGB
Einschränkung der gewillkürten Erbfolge. Der gesetzliche Erbe darf nicht völlig von der Erbfolge ausgeschlossen sein, sondern hat ein Recht auf einen Teil des gestezlichen Erbes
Dient dem Mindestschutz der Verwandten und des Ehegatten
Gewillkürte Erbfolge
Erbfolge aufgrund wirksamer Verfügung von Todes wegen.
Ausschlagung der Erbschaft
I. Ausschlagungserklärung, § 1945 BGB
- ggü. dem Nachlassgericht
- ohne Grund
II. Ausschlagungsfrist, § 1944 BGB
- 6 Wochen ab Kenntniserlangung
III. Erlöschen des Ausschlagungsrechts
- ausdrückliche oder konkludente Annahme der Erbschaft
- Fiktion mit Ablauf der Ausschlagungsfrist
IV. Rechtsfolge
Der Anfall der Erbschaft gilt als nicht erfolgt; als hätte der Ausschlagende nicht gelebt
Anfall der Erbschaft
- Mit Tod des Erblassers
- Vonselbsterwerb (Automatisch), § 1942 BGB
- fingierter Erbenbesitz, § 857 BGB
- Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession)
Der Erbe tritt in alle Rechte und Verbindlichkeiten des Erblassers ein