Erbschein Flashcards

1
Q

Zeitpunkt zu dem der gute Glauben in den Erbschein bestehen muss

A

Geregelt in 2366 BGB
I. Grundsätzlich bis zur Vollendung des Rechtserwerbs
- Wortlaut “erwirbt”
- Trennung des hier maßgeblichen Verfügungs- vom Verpflichtungsgeschäft

II. 892 II BGB analog bei Grundstücken
1. eA.: (+) Vergleichbare Lage
Zeitpunkt der Eintragung des Grundstücks bleibt zufällig. Genau ist der Grund für 932 II

  1. aA.: (-) Keine Regelungslücke
    - 892 II BGB ist eine Ausnahme. Das sie in 2366 BGB nicht aufgenommen wurde zeigt das nicht hier nicht abgewichen werden sollte
    - 2366 BGB findet nicht nur auf Grundstücke Anwendung. Der Anwendungsbereich unterscheidet sich schon von 892 II BGB
    - Ein dem 892 II BGB entsprechende Vorschrift könnte als verallg. Vorverlegung des Gutgläubigkeitszeitpunktes missinterpretiert werden und wurde daher nicht vorgenommen
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