Erbschein Flashcards
1
Q
Zeitpunkt zu dem der gute Glauben in den Erbschein bestehen muss
A
Geregelt in 2366 BGB
I. Grundsätzlich bis zur Vollendung des Rechtserwerbs
- Wortlaut “erwirbt”
- Trennung des hier maßgeblichen Verfügungs- vom Verpflichtungsgeschäft
II. 892 II BGB analog bei Grundstücken
1. eA.: (+) Vergleichbare Lage
Zeitpunkt der Eintragung des Grundstücks bleibt zufällig. Genau ist der Grund für 932 II
- aA.: (-) Keine Regelungslücke
- 892 II BGB ist eine Ausnahme. Das sie in 2366 BGB nicht aufgenommen wurde zeigt das nicht hier nicht abgewichen werden sollte
- 2366 BGB findet nicht nur auf Grundstücke Anwendung. Der Anwendungsbereich unterscheidet sich schon von 892 II BGB
- Ein dem 892 II BGB entsprechende Vorschrift könnte als verallg. Vorverlegung des Gutgläubigkeitszeitpunktes missinterpretiert werden und wurde daher nicht vorgenommen