Gewirth Flashcards
Kantianische Ethik und Gewirth
Knüpfen an Kant an und veruschen Probleme in seiner Ethik zu vermeiden
Frage, wie man Maximen findet wird umgangen, da keine vorkommen
Hierarchisierung von Normen zur Lösung des Rigorositätsproblems
Hauptwerk
“Reason and Morality” (1978)
Ziel:
Nicht kontigente/notwendige Bedingung eines moralischen Prinzips, dem niemand aus vernünftigen Gründen widersprechen können soll
Aus diesem sollen sich moralische Grundlagen ableiten lassen
Ansprüche an die Begründung einer moralischen Norm
Vermeidung eines Sein-Sollen-Fehlschlusses (Nicht von dem, was ist, auf das schließen,was sein soll / richtig ist)
Keinen moralischen Standpunkt einnehmen (da dieser zunächst begründungspflichtig wäre)
Nicht basierend auf empirischen Eigenschaften
Nicht argumentativ abzusihern durch die “rational choice theory” (da Moral nicht zweckrational sien muss)
Voraussetzungen der Normenbegründung
Vernunft spielt eine große Rolle
- Deduktive Logik wird akzeptiert
- Induktive Logik in Maßen
Jeder weiß um relevante Handlungsumstände
- Diese zu kennen, ist für handelnde Person unverzichtbar
Ziele der Normenbegründung
Moral mit folgenden Eigenschaften:
1) Konsistenz (logische Widerspruchsfreiheit)
2) Normative Notwendigkeit (Zwingend zu akzeptieren für alle Vernunftwesen)
3) Beruht auf wahren Prämissen
4) Notwendigkeit aus dem Verbindlichkeitsanspruch (Normen gelten immer, da man zurecht für sie Verbindlichkeit in allen Situationen veanspruchen kann)
Außerdem soll ein Handlungsbegriff etabliert werden
- “generic features” (= Charakteristika) des Handelns sollen klar sein
Handlungsbegriff
1) Freiheit/Freiwilligkeit
- Freiheit von äußeren Zwängen
- Das unterscheidet Handeln von Geschehen
2) Zweckhaftigkeit/Intentionalität
- Wissen um eigenes Handeln/Unterlassen und die Kontrolle darüber
- Das macht das Handeln einer Person zuschreibbar
Dialektisch-notwendige Methode
Von Gewirth verfolgt
Geht von beliebiger handelnder Person aus
Setzt bei dem an, was alle Handelnden notwendig/unvermeidlich in Anspruch nehmen müssen
Das sind: Freiheit und Zweckhaftigkeit/Intentionalität des Handelns
Dialektisch-kontigente Methode
Von Gewirth nicht verfolgt
Setzt bei dem an, was Einzelne handelnde Personen für besondere Einzelhandlungen in Anspruch nehmen
Die zugrundeliegende Auswahl von Urteilen ist kontigent (zufällig)
Daher verbleiben verschieden Optionen und das System bleibt nicht alternativlos
Acht Hauptschritte der Moralbegründung
Folgenden Aussagen muss eine handelnde Person immer zustimmen:
1) Ich tue x um des Ziels z wegen
2) z ist gut für mich
3) Meine Freiheit und mein Wohlergehen sind notwendige Güter
4) Ich muss meine Freiheit und mein Wohlergehen haben, um in der Lage zu sein, nach meinen eigenen Intentionen zu handeln
5) Ich habe Rechte auf meine Freiheit und mein Wohlergehen
6) Alle anderen sollen es unterlassen, meine Freiheit und mein Wohlergehen zu beschränken/beseitigen
7) Ich habe Rechte auf Freiheit & Wohlergehen, weil ich eine prospektiv handelnde Person bin
8) Alle prospektiv Handelnden haben Rechte auf Freiheit & Wohlergehen
Grundlegendes Moralprinzip
PGC = “Principle of Generic Consistency”
Folgt aus Ergebnis der Moralbegründung, dass jeder gemäß Satz 8 handeln soll
PGC hat etwa gleichen Stellenwert wie kat. Imperativ bei Kant
-> Erlaubt: Handlungen, die die eigenen generischen Rechte (Freiheit & Wohlergehen) und die anderer nicht beeinträchtigen)
Folgen des PGC
Freiheit & Wohlergehen sind zu berücksichtigen
Verbot von Schädigung
Verbot von nichtphysischer Schädigung
Verbot von Freiheitsbeschränkung
PCG gilt absolut
Lösung des Rigorositätsproblem Kants durch Hierarchisierung
Probleme der Moralbegründung
Ansprüche der handelnden Person gelten nicht als begründet
Adressat des Handelns hat keinen Grund nach Klughheitsrechten zu handelnd
Rechtsansprüche universalisiert, jedoch geht aus diesen Ansprüchen keine moralische Verpflichtung der anderen Personen hervor
Sprachliche Problematik: “Du sollst x tun, auch wenn kein Grund für dich vorliegt, x zu tun” (Selbstaufhebender Sprechakt; kein sinnvoller Gebrauch eines Sollensatzes)