Gesetzliche Schuldverhältnisse Flashcards

1
Q

Welche gesetzliche Schuldverhältnisse gibt es?

A
  1. Unerlaubte Handlung §823
  2. Ungerechtfertigte Bereicherung §812
  3. Geschäftsführung ohne Auftrag §677
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2
Q

Erkläre Geschäftsführung ohne Auftrag

A

Feuerwehr

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3
Q

Leistungskondiktion § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB

A
  1. „etwas“ erlangt
  2. durch Leistung
  3. ohne rechtlichen Grund
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4
Q

Nichtleistungskondiktion § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. BGB

A
  1. „etwas“ erlangt
  2. in sonstiger Weise
    a. (subsidiär bei vorrangiger Leistungsbeziehung)
  3. auf Kosten des Gläubigers
  4. ohne rechtlichen Grund
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5
Q

Nichtleistungskondiktion § 816 Abs. 1 S. 1 BGB

A
  1. Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten
  2. Wirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Berechtigten
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6
Q

Nichtleistungskondiktion, § 816 Abs. 2 BGB

A
  1. Leistung an einen Nichtberechtigten
  2. Wirksamkeit der Leistung gegenüber dem Berechtigten
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7
Q

Unerlaubte Handlung §823 Abs. 1 BGB

A
  1. Rechtsgutsverletzung
    a. Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, andere (absolut) geschützte Rechte wie z.B. allg. Persönlichkeitsrecht, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
  2. Verletzungshandlung: Tun oder Unterlassen
  3. Haftungsbegründende Kausalität zwischen Rechtsgutsverletzung und Verletzungshandlung
  4. Rechtswidrigkeit
  5. Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
  6. Schaden
  7. Haftungsausfüllende Kausalität zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden
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8
Q

Unerlaubte Handlung iVm Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB

A
  1. Schutzgesetz
    a. = dient zumindest auch Individualschutz
  2. Tatbestandsmäßigkeit
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Verschulden
    a. = grds. das vom Schutzgesetz vorausgesetzte Verschulden
  5. Schaden
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9
Q

Haftung für vermutetes Verschulden, § 831 BGB

A
  1. Verrichtungsgehilfe
    a. = wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von dessen Weisungen abhängig ist
  2. Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen
  3. In Ausführung der Verrichtung
    a. = nicht nur bei Gelegenheit
  4. Rechtswidrigkeit
  5. Schaden
  6. Keine Exkulpation, § 831 Abs.1 S. 2 BGB
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10
Q

Gefährdungshaftung

A

Setzt kein Verschulden voraus (bspw. ProduktHaftG)

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