Fragenkatalog "Verpackungsrecht, Duale Systeme, Wertstoffgesetz" Flashcards
Basiert die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 auf der Umsetzung von Europarecht in deutsches Recht?
- nein, VerpackVO 1991 von Regierung beschlossen
- EU-VerpackungsRL folgte erst 1994
Welches abfallpolitische Ziel soll durch die Verpackungsverordnung verwirklicht werden?
- Produktverantwortung
Was bedeutet Produktverantwortung?
- Verantwortung für die Entsorgung von Produkten/Abfall liegt in den Händen von Herstellern und Vertreibern
- Verursacherprinzip
Gibt es neben der Rücknahmepflicht andere Instrumente zur Umsetzung der Produktverantwortung?
- ja, Pfand- und Kennzeichnungspflicht
- Mehrwegsystem
Was sind die abfallwirtschaftlichen Ziele der Verpackungsverordnung?
- Auswirkungen von Verpackungen auf Umwelt vermeiden/verringern
- jede Verpackung muss spezieller Verpackungsart zugeordnet werden können
- Vorrangiger Einsatz verwertbarer Abfälle/sekundärer Rohstoffe
- 80 % Mehrweg und ökologische Einweggetränkeverpackungen
- 65 M-% Verwertung von Verpackungsabfällen
- 55 M-% stoffliche Verwertung (Holz, Kunststoffe, Metalle, Glas, Papier, Karton)
Welche unterschiedlichen Verpackungsarten gibt es? (Für Klausur: Nennen Sie drei Verpackungsarten.)
- Verkaufsverpackungen
- Umverpackungen
- Transportverpackungen
- Mehrwegverpackungen
Wo fallen Verkaufsverpackungen an?
- beim Endverbraucher (privat und nicht-privat (Haushalte und Arbeitsplätze))
- Außerdem Serviceverpackungen und Versandverpackungen
Welche Verpackungsart fällt mengenmäßig am meisten an?
Verkaufsverpackungen
Was ist aus Sicht der Hersteller oder Vertreibers die grundsätzliche Rechtsfolge, wenn eine Verpackung dafür vorgesehen ist, beim privaten Endverbraucher anzufallen?
- Systembeteiligungspflicht an mind. einem Dualen System zur Gewährleistung einer flächendeckenden Rücknahem dieser Verkaufsverpackungen
- bei Nichtbeachtung: Inverkehrbringerverbot
Was ist ein privater Endverbraucher?
- private Haushaltungen und diesem nach Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen (Gaststätten, Hotels, Kantinen, Kinos, Freizeitparks…)
- Verbraucher der die Ware nicht weiter veräußert (weiterleiten, verkaufen)
Wer ist grundsätzliche verpflichtet, sich an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen?
- Hersteller und Vertreiber, die mit Ware gefüllte Verpackungen, welche beim privaten Endverbraucher anfallen (Verkaufsverpackungen), erstmals in den Verkehr bringen (wer die Produktverantwortung trägt)
Wer zahlt im Endeffekt die Systembeteiligungskosten?
- Der Verbraucher, da die betreffenden Hersteller und Vertreiber ihre Kosten letztendlich auf ihre Produkte drauflegen
Gibt es Alternativen zur Systembeteiligungspflicht?
- Branchenbezogenen Selbstentsorgung (Branchenlösung): wenn der Hersteller unentgeltlich die Verpackungen zurücknimmt und einer Verwertungsanlage zuführt
Gibt es eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Markenzeichen “Der Grüne Punkt”?
- seit 2009 gemäß VerpackVO keine Kennzeichnungspflicht mehr (Kennzeichnung freiwillig)
- Manche Hersteller/Vertreiber zahlen dennoch Entgelte für Nutzung des geschützte Markenlogos der DSD GmbH
- Ggf. faktischer Zwang zur Kennzeichnung mit “Der Grünen Punkt” wegen Kennzeichnungspflicht im Ausland
Müssen die Hersteller und Vertreiber (Abfüllen) Rechenschaft über die Verpackungsmengen ablegen, die sie in Verkehr bringen?
Ja, die Hersteller/Vertreiber haben eine Vollständigkeitserklärung abzuliefern über:
- Verpackungsmenge (Materialart, Masse)
- Anfallort (Privatre Endverbraucher oder Gewerbe)
- Umfang und Art der Teilnahme an dualen Systemen bzw. Selbstentsorgertätigkeit