Fragenkatalog "Kreislaufwirtschaftsrecht" Flashcards

1
Q

Inwiefern betreffen EU-Verordnungen die Bürger und Unternehmen der Europäischen Union?

A
  • Verordnungen sind Regelungen, die unmittelbar für jeden Bürger und jedes Unternehmen in der Europäischen Union gelten
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2
Q

Inwiefern betreffen EU-Richtlinien die Bürger und Unternehmen der Europäischen Union?

A
  • Richtlinien sind Regelungen, die von den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb einer Frist in nationale Rechtsschriften umgesetzt werden müssen
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3
Q

Ordnen Sie folgende Rechtsquellen in ansteigender Reihenfolge ihn die Normenhierarchie ein: EU-Recht, Landesrecht, Ortsrecht, Bundesrecht

A
  1. Ortsgericht
  2. Landesrecht
  3. Bundesrecht
  4. EU-Recht
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4
Q

In welchem Zusammenhang stehen die europäische Abfallrahmenrichtlinie und das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz?

A
  • deutsches KrWG (2012) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008) in deutsches Recht
  • zudem hat es eine wirtschaftslenkende Funktion
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5
Q

Ordnen Sie folgende Rechtsquellen in absteigender Reihenfolge in die Normenhierarchie ein: Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen, Gesetze, Verordnungen

A
  1. Gesetze
  2. Verordnungen
  3. Satzungen
  4. Verwaltungsvorschriften von Technischen Anleitungen
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6
Q

Welches ist das wichtigste Bundes-Abfallgesetz?

A
  • Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
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7
Q

Welche Ziele wurden mit der Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verfolgt? Nennen Sie drei Punkte.

A

-Verringerung schädlicher Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen
- Gesamtauswirkung der Ressourcennutzung zu reduzieren
- Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft zu verbessern

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8
Q

Welcher Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird in § 1 benannt?

A
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Sicherstellung des Schutzes von Menschen und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen
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9
Q

Ordnen Sie die folgenden Gesetze in eine chronologisch logische Reihenfolge und begründen Sie dies kurz: Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz, Abfallgesetz, Abfallbeseitigungsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz.

A
  1. Abfallbeseitigungsgesetz (1972) - Organisations- und Planungsgesetz für die Durchführung der Abfallbeseitigung
  2. Abfallgesetz (1986) - Abfallwirtschaft wird im Gesetz verankert
  3. Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallgesetz (1994) - ganzheitliche Lösung des Abfallproblems
  4. Kreislaufwirtschaftsgesetz (2012) - erweiterte Hierarchie
  5. Kreislaufwirtschaftsgesetz (2015)
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10
Q

Nennen Sie die zwei Merkmale, die den Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 KrWG ausmachen.

A
  • Stoffe oder Gegenstände
  • Entledigen (entledigen, entledigen wollen, entledigen müssen)
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11
Q

Welche drei Entledigungsvarianten gibt es im KrWG?

A
  • tatsächliche Entledigen
  • Entledigungswille
  • Entledigungspflicht
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12
Q

Welche natürlichen bzw. juristischen Personen, die im KrWG definiert werden, sind originär für die Entsorgung von Abfällen verantwortlich?

A
  • Abfallerzeuger
  • Abfallbesitzer
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13
Q

Nennen Sie je ein konkretes Beispiel für eine natürliche und juristische Personen als Abfallerzeuger.

A
  • natürliche Personen: Privatperson
  • juristische Person: industrielle/gewerbliche Unternehmen (GmbH, KG etc.)
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14
Q

Wann endet die Verantwortlichkeit für Abfallerzeuger (Tätigkeit der Abfallerzeugung) bzw. -besitzer (Sachherrschaft über einen Abfall)?

A
  • Mit Abschluss der Entsorgung (oder Verwertung)
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15
Q

Wie lautet die Abfallhierarchie nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz?

A
  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung (energetische Verwertung und Verfüllung)
  5. Beseitigung
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16
Q

Kann von der neuen Abfallhierarchie abgewichen werden?

A
  • ja, Vorrang derjenigen Maßnahmen mit bestem Schutz von Mensch und Umwelt
  • ja, die Abfallhierarchie ist unverbindlich und nicht verpflichtend
17
Q

Zwischen welchen beiden Formen der Verwertung wird im KrWG unterschieden?

A
  • Recycling (stoffliche Verwertung)
  • sonstige Verwertung (energetische Verwertung, Verfüllung)
18
Q

Wenn ein Abfall ein Recycling oder ein sonstiges Verwertungsverfahren durchlaufen hat, kann er die Eigenschaft “Abfall” verlieren. Nennen Sie den Gegenbegriff zum Begriff Abfall.

A
  • Produkt
19
Q

Nennen Sie vier Kriterien für die Bestimmung der Abfallendeigenschaft nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz.

A
  • Verwendung für bestimmte Zwecke sicherstellen
  • Markt oder Nachfrage besteht
  • Erfüllt die für die jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen, Rechtsvorschriften und anwendbare Normen für Erzeugnisse
  • keine schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt
20
Q

Handelt es sich bei Nebenerzeugnissen um Abfall?

A
  • Nein, wenn sichergestellt werden kann, dass das Produkt weiterverwendet wird und dies rechtmäßig ist, keine besondere weitere Vorbehandlung notwendig ist und der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil des Herstellungsprozesses erzeugt wurde, so gelten Nebenerzeugnisse nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt
21
Q

Nennen Sie vier Kriterien für die Abgrenzung Abfall/Nebenprodukt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

A

Nach § 4 KrWG ist ein Nebenprodukt kein Abfall, wenn:
- eine Weiterverwendung sichergestellt ist
- keine, über normales industrielles Verfahren hinausgehende, Vorbehandlung erforderlich ist
- der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird
- die Weiterverwendung rechtmäßig ist (keine schädlichen Auswirkungen für Menschen und Umwelt)

22
Q

In einem Erdöl verarbeitendem Betrieb werden beispielsweise hochwertige Mineralprodukte erzeugt. Dabei fällt unvermeidbar Petrolkoks an. Nehmen Sie unter Berücksichtigung des KrWG und der dazu ergangenen Rechtsprechung eine begründete Abgrenzung des Abfallbegriffs vor.

A

Petrolkoks = Nebenprodukt, da:
- Verwendung in der Industrie und Wärmeerzeugung als Brennstoff - Weiterverwendung erfüllt
- keine besondere Behandlung erforderlich
- unvermeidbarer Bestandteil des Hauptverstellung-Prozesses
- keine Risiken für Menschen und Umwelt bei weiterer Verwendung - Weiterverwendung rechtmäßig