Finanzbuchhaltung Flashcards
1
Q
Aufgaben des Rechnungswesens
A
-
Dokumentationsaufgabe
- zeitlich/sachlich geordnete Aufzeichnung der Geschäftsfälle
-
Rechenschaftslegung
- gesetzliche Vorschriften geben jährliche Rechenschaftslegung und Informationen an Gläubiger vor
-
Kontrollaufgabe
- dient der Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse als auch der Zahlungsfähigkeit
-
Dispositionsaufgabe
- Bereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterials als Grundlage für Planungen und Entscheidungen
2
Q
Bereiche des Rechnungswesens
A
-
Buchführung
- Zeitrechnung, Dokumentation, Rechenschaftslegung
- KLR
-
Statistik
- Vergleichsrechnung
-
Planungsrechnung
- Vorschaurechnung, Teilpläne, Organisation des ReWe
3
Q
Aufgaben der Buchführung
A
-
Geschäftsfälle erfassen
- Aktivitäten des Unternehmens (Löhne, Einkauf,…)
-
Belege erstellen
- Belege bestehen aus Vorgang und Datum, Belegnummer
- dient dem Nachweis der Richtigkeit und Aufzeichnung
-
Buchung der Geschäftsfälle
- müssen laufend, lückenlos und sachlich erfasst und gebucht werden
4
Q
Zweck der Buchführung
A
- jederzeit den Stand des Vermögens und den Schulden einsehen
- alle Veränderungen des Vermögens und der Schulden darstellen
- jederzeit den Erfolg und Verlust des Unternehmens ausweisen
- zahlen für Kalkulationen liefern und innerbetrieblich Kontrollieren
- dient as rundlage zur Berechnung der Steuern
- dient als Beweismittel gegenüber Kunden, Lieferanten..
5
Q
Gesetzliche Grundlagen der Buchführung
A
- gemäß §238 HGB
- alle Kaufleute die im Handelsregister eingetragen sind müssen Buchführung machen
- Buchführungspflicht
6
Q
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
A
- schützt Unternehmenseigner und Gläubiger vor falschen Informationen und Verlusten
- die Buchführung muss klar und übersichtlich sein
- übersichtliche Gliederung
- erfassung aller Geschäftsfälle
- keine Buchung ohne Beleg
7
Q
Inventur
A
- Bestandsaufnahme
- Mengen-/Wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt
- muss erfasst und niedergeschrieben gemäß §240 HGB
- bei Gründung, Übernahme, Auflöung, Veräußerung und am Ende des Geschäftsjahres
A) Körperliche Inventur
- mengenmäßige Aufnahme aller körperlich erfassbaren Vermögensteile
- zählen, messen, wiegen
B) Buchinventur
- alle nicht körperlichen Vermögensteile wie Bankguthaben und Schulden,..
- festgehalten durch Belege und anderes
8
Q
Inventar
A
- ermittlung der Bestände einzelner Vermögensteile und Schuldenpositionen
- Vermögen, Schulden, EK
- ermittelt zum Abschlussstichtag
- Vermögen wird in AV und UV gegliedert
- Schulden/Verbindlichkeiten geordnet nach Ihrer Fähigkeit
9
Q
Bilanz
A
- stellt das Verhältnis zwischen Vermögen und Schulden dar
- werden am Bilanzstichtag ggü. gestellt
> Aktiva: Mittelverwendung
Vermögen (investiert und angelegt)
> Passiva: Mittelherkunft
FK/EK
= daraus ergibt sich die Bilanzsumme die immer gleich sein muss
10
Q
Auswirkung Geschäftsfall auf die Bilanz
A
- jeder Geschäftsfall wirkt sich auf das Vermögen und auf die Schulden aus
- SOLL AN HABEN
Beispiel: Unternehmen verkauft Waren und der Kunde zahlt in Bar
> Warenbestand verringert sich
> Kassenbestand erhöht sich