EXAMEN CODE DE LA ROUTE Flashcards
Beschreiben Sie die Befugnisse, welche der Art.5 den Gemeindebehörden auf den öffentlichen Strassen gibt.
1) Die Gemeindebehörden können:
- auf einer öffentlichen Straße der Gemeinde den Verkehr reglementieren und sogar ganz oder zum Teil verbieten.
- insbesondere das Stationieren und Parken der Ortschaft regeln.
- das Stationieren oder Parken auf bestimmte Teilen der öffentlichen Straßen gebührenpflichtig unterwerfen.
- In Dringlichkeitsfälle können Reglemente durch das Schöffenkollegium erlassen werden.
- Das Kollegium des Bürgermeisters und der Schöffen kann ebenfalls Verkehrsregeln verordnen die nicht länger als 72h dauern.
Die Verwarnungen Erläutern Sie!
Die Verwarnung unterliegt der Bedingung:
- dass die geschuldete Gebühr sofort am Ort des Verstoßes bezahlt wird
- oder auf der Dienstelle der Polizei
- oder durch Überweisung auf das Bankkonto.
Die Verwarnung wird durch ein Protokoll ersetzt:
- wenn die Person weniger als 18 Jahre alt ist;
- wenn der Verstoß in Verbindung steht mit freiwilliger oder unfreiwilliger Körperverletzung oder Totschlag ;
- wenn die Person nicht innerhalb der bewilligten Frist bezahlt hat;
- wenn die Person erklärt, die Gebühren nicht Zahlen zu wollen oder zu können.
Die geschuldete Gebühr muss innerhalb von 45 Tagen bezahlt werden.
Art 162quarter: Fussgängerzone Erläutern Sie die Regeln in einer Fussgängerzone.
In Fußgängerzonen sind folgende Regeln anwendbar:
- die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20km/h;
- die Fußgänger dürfen die ganze Breite der öffentlichen Straße benutzen;
- der Verkehr der Fahrzeuge, kann zeitlich begrenzt sein;
- die Gemeindebehörden können die Führer der Fahrzeuge die Zugang haben verpflichten, mit einem speziellen Unterscheidungszeichen versehen zu sein;
- die Fahrten der Fahrzeuge muss auf kürzester Strecke erfolgen
- der Fahrradverkehr ist verboten, außer einer gegenteiligen Beschilderung;
- die Fahrer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen wenn erforderlich anhalten
- die Fußgänger dürfen nicht unnötig den Verkehr der anderen Verkehrsteilnehmer behindern;
- das Stationieren ist verboten
- beim Verlassen der Fußgängerzone müssen Sie die Vorfahrt an den Quer- und Gegenverkehr abtreten
Skizzieren und erklären Sie folgende Verkehrszeichen: - Kreuzung mit Rechtsvorfahrt A,21a - Kreuzung mit einer oder mehreren Strassen ohne Vorfahrt A,22a
- Das Verkehrszeichen A,21a wird gebraucht, um den Fahrern nahen einer Kreuzung, Gabelung oder Einmündung anzuzeigen wo die Rechtsvorfahrt zu beachten ist
- Das Verkehrszeichen A,22a wird gebraucht, um den Fahrern nahen einer Kreuzung, Gabelung oder Einmündung anzuzeigen, wo sie die Vorfahrt gegenüber den Verkehrsteilnehmern haben.
Wohnzone:
Komplex von Straßen und Plätzen, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, auf welchem bestimmte Verkehrsregeln anwendbar sind und dessen Ein- und Ausfahrten speziell als solche gekennzeichnet sind.
Farbahn:
Jener Teil der öffentlichen Straße, der mit einem festen Belag versehen und besonders für den Fahrzeugverkehr hergerichtet ist, einschließlich der Gleise der Schienenfahrzeuge, soweit dieselben auf einer Ebene mit dem Belag der Fahrbahn liegen.
Ortschaft:
- Raum dessen Eingänge und Ausgänge speziell als solche angegeben sind durch Ortstafeln, die weniger als 100m vom ersten und vom letzten bebauten Grundstück entfernt aufgestellt werden
- Raum der wenigstens zehn Wohnhäuser begreift, deren Grenzen durch eine erste und eine letzte Gruppe von drei Häusern gebildet wird, die weniger als 100m von einander getrennt sind, und wovon wenigstens zehn Häuser eine Zufahrt zu der öffentlichen Straße haben.
Motorrad:
Motorrad:
Kraftfahrzeug mit zwei Rädern, das versehen ist:
- entweder mit einem Motor, dessen Hubraum mehr als 50ccm hat
- oder mit einem Motor, dessen Hubraum 50ccm nicht übersteigt, der nach seiner Bauart, eine Geschwindigkeit von mehr als 45km/h zulässt,
- oder mit einem Elektromotor, der nach seiner Bauart, eine Geschwindigkeit von mehr als 45km/h zulässt.
Lieferwagen:
Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht über 400kg, das zum Gütertransport bestimmt ist und dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht 3500kg nicht übersteigt.
Art.109: Die Verkehrsampeln Beschreiben und erklären Sie
Um den Verkehr zu regeln, werden folgende beleuchtete oder unbeleuchtete Farbzeichen gebraucht:
- Geometrische Formen
- Aufschriften
- Pfeile oder Symbole Sie begreifen die Farben:
Rot, Orange, Grün
- Rot : obligatorisches Anhalten
- Orange ruhendes Licht : weist auf einen bevorstehenden Farbwechsel hin und bedeutet Anhalten
- Orange blinkendes Licht : Vorsicht
- Grün : Freie Fahrt
Art 164/165 Erläutern Sie die Regeln für beide Fälle: Anhalten und Stationieren
Beim Anhalten und Stationieren muss jedes Fahrzeug so gestellt sein, dass es:
- sich auf der rechten Seite in der Verkehrsrichtung befindet
- sich in größtmöglichem Abstand von der Mitte der Fahrbahn befindet.
- den Verkehr nicht behindert
- die Ein- und Ausfahrten der öffentlichen und privaten Garagen, sowie den Zugang zu den öffentlichen oder privaten Parkplätzen nicht versperrt;
- die bequeme Vorbeifahrt der Schienenfahrzeuge gestattet
-“stationieren”
Kfz müssen sowohl vorne als auch hinten wenigstens 1m freien Raum lassen.
Welche Arten von verkehrlichen Gemeindereglementen gibt es und erklären Sie deren Prozeduren.
Dringlichkeitsreglemente:
- Service Circulation macht einen Vorschlag an den Schöffenrat
- Schöffenrat unterschreibt, das Reglement ist in Kraft
- Reglement wird in der nächsten Gemeinderatssitzung vom Gemeinderat bestätigt.
- Sollte das Reglement nicht in der nächsten Gemeinderatssitzung bestätigt werden, wird es in die übernächste Gemeinderatssitzung vertragt.
Normale Reglemente:
- Service Circulation macht einen Vorschlag
- Gemeinderat stimmt über das Reglement ab
- Innen- und Transportministerium bestätigen das Reglement
- Reglement geht zurück an die Gemeinde, wird dann erst in Kraft gesetzt
Vorgeschriebener Radfahrer- und Fussgängerweg Erläutern Sie die Verhaltensregeln, die Beschilderung
Das Verkehrszeichen D,5a oder D,5b zeigt den Radfahrern und Fußgängern an, dass der Weg ihnen vorbehalten ist, und den anderen Verkehrsteilnehmern, dass sie denselben nicht benutzen dürfen.
Die Radfahrer und die Fußgänger müssen den Weg benutzen, wenn dieser sich entlang einer Fahrbahn, eines Radweges oder eines Reitweges erstreckt und in die gleiche Richtung führt.
Das Verkehrszeichen D,5b zeigt den Radfahrern und Fußgängern des weiteren an, dass sie den Weg gemeinsam nutzen müssen, und dass sie sich gegenseitige weder behindern gefährden dürfen.
Art. 162ter Wohnzone
In Wohnzonen sind folgende Regeln anwendbar:
- die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20km/h;
- die Fußgänger können die ganze Breite der öffentlichen Straße benutzen;
- die Fußgänger dürfen nicht unnötig den Verkehr der anderen Verkehrsteilnehmer behindern;
- die Fahrer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen, wenn erforderlich, anhalten;
- das Stationieren der Fahrzeuge ist verboten, außer an den Stellen, die speziell mit Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet sind.
- beim Verlassen der Wohnzone gilt Rechtsvorfahrt
öffentliche Strasse:
Alle dem öffentlichen Landverkehr freigegebenen Wege und Plätze, einschließlich der Sommerwege, Bürgersteige, Randstreifen, Lärmschutzwälle und Seitenstreifen, Fahrradwege und Fussgängerwege sind auch Teil der öffentlichen Strasse.