Examen Code de la Route Flashcards

1
Q

Beschreiben Sie die Befugnisse, welche der Art.5 den Gemeindebehörden auf den öffentlichen Strassen gibt.

A

1) Die Gemeindebehörden können auf einer öffentlichen Straße der Gemeinde oder auf einem Teil derselben der Verkehr reglementieren und sogar ganz oder zum Teil verbieten.
2) Die Gemeindebehörden können insbesondere das Stationieren und Parken der Ortschaft regeln zugunsten der Fahrzeuge der Einwohner.

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2
Q

Die Verwarnungen Erläutern Sie!

A

Die Verwarnung unterliegt der Bedingung dass die geschuldete Gebühr sofort am Ort des Verstoßes an die Beamten zu Zahlen ist oder im zweiten Fall kann die Zahlung auf der Dienstelle der Polizei erfolgen oder durch Überweisung auf das Bankkonto. Die Verwarnung wird durch ein Protokoll ersetzt:

  • wenn die Person weniger als 18 Jahre alt ist; - wenn der Verstoß in Verbindung steht mit freiwilliger oder unfreiwilliger Körperverletzung oder Totschlag ;
  • wenn die Person nicht innerhalb der bewilligten Frist bezahlt hat;
  • wenn die Person erklärt, die Gebühren nicht Zahlen zu wollen oder zu können.

Die Überweisung der Gebühr muss innerhalb von 45 Tagen bezahlt werden. Wenn die Gebühr nach dieser Frist bezahlt worden ist, wird sie, im Falle eines Freispruches zurückerstattet und, im Falle einer Verurteilung, zu der verodneten Geldstrafe und den etwaigen Gerichtskosten hinzugerechnet.

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3
Q

Art 162quarter: Fussgängerzone Erläutern Sie die Regeln in einer Fussgängerzone.

A

In Fußgängerzonen sind folgende Regeln anwendbar:

  • die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20km/h;
  • die Fußgänger dürfen die ganze Breite der öffentlichen Straße benutzen;
  • der Verkehr der Fahrzeuge, die Zugang haben, kann zeitlich begrenzt sein;
  • die Gemeindebehörden können die Führer der Fahrzeuge, die Zugang haben, verpflichten, mit einem von ihnen ausgestellten speziellen Unterscheidungszeichen versehen zu sein;
  • die Fahrten der Fahrzeuge muss auf kürzester Strecke erfolgen
  • der Fahrradverkehr ist verboten, außer einer gegenteiligen Beschilderung;
  • die Fahrer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, und sie müssen, wenn erforderlich, anhalten;
  • die Fußgänger dürfen nicht unnötig den Verkehr der anderen Verkehrsteilnehmer behindern;
  • das Stationieren ist verboten
  • beim Verlassen der Fußgängerzone müssen Sie die Vorfahrt an den Quer- und Gegenverkehr abtreten
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4
Q

Art. 162ter Wohnzone

A

In Wohnzonen sind folgende Regeln anwendbar:

  • die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20km/h;
  • die Fußgänger können die ganze Breite der öffentlichen Straße benutzen;
  • die Fußgänger dürfen nicht unnötig den Verkehr der anderen Verkehrsteilnehmer behindern;
  • die Fahrer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen, wenn erforderlich, anhalten;
  • das Stationieren der Fahrzeuge ist verboten, außer an den Stellen, die speziell mit Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet sind.
  • beim Verlassen der Wohnzone gilt Rechtsvorfahrt
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5
Q

Skizzieren und erklären Sie folgende Verkehrszeichen: - Kreuzung mit Rechtsvorfahrt A,21a - Kreuzung mit einer oder mehreren Strassen ohne Vorfahrt A,22a

A
  • Das Verkehrszeichen A,21a wird gebraucht, um den Fahren nahen einer Kreuzungm Gabelung oder Einmündung anzuzeigen, wo die Rechtsvorfahrt zu beachten ist, insbesondere wenn es nicht aus genügender Entfernung sichtbar ist. -
  • Das Verkehrszeichen A,22a wird gebraucht, um den Fahrern eine Kreuzung, Gabelung oder Einmündung anzuzeigen, wo sie die Vorfahrt gegeüber den Verkehrsteil-nehmern haben, die aus der oder den Straßen, welche diese Kreuzung, Gabelung oder Einmündung bilden, einmünden.
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6
Q

Erklärwen Sie folgende Begriffe: - Wohnzone - Fahrbahn - Ortschaft - Motorrad - Lieferwagen

A

Wohnzone:

Komplex von Straßen und Plätzen, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, auf welchem bestimmte Verkehrsregeln anwendbar sind und dessen Ein- und Ausfahrten speziell als solche gekennzeichnet sind.

Fahrbahn:

Jener Teil der öffentlichen Straße, der mit einem festen Belag versehen und besonders für den Fahrzeugverkehr hergerichtet ist, einschließlich der Gleise der Schienenfahrzeuge, soweit dieselben auf einer Ebene mit dem Belag der Fahrbahn liegen.

Ortschaft:

Raum dessen Eingänge und Ausgänge speziell als solche angegeben sind durch Ortstafeln, die soweit es die Ortsgegebenheiten erlauben, weniger als 100m vom ersten und vom letzten bebauten Grundstück entfernt aufgestellt werden Raum der wenigstens zehn Wohnhäuser begreift, deren Grenzen durch eine erste und eine letzte Gruppe von drei Häusern gebildet wird, von denen eins vom anderen weniger als 100m entfernt ist, und wovon wenigstens zehn Häuser eine Zufahrt zu der öffentlichen Straße haben.

Motorrad:

Kraftfahrzeug mit zwei Rädern, mit oder ohne Beiwagen, das versehen ist:

  • entweder mit einem Motor, dessen Hubraum mehr als 50ccm hat
  • oder mit einem Motor, dessen Hubraum 50ccm nicht übersteigt, der nach seiner Bauart, eine Geschwindigkeit von mehr als 45km/h zulässt,
  • oder mit einem Elektromotor, der nach seiner Bauart, eine Geschwindigkeit von mehr als 45km/h zulässt.

Lieferwagen:

Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht über 400kg, das zum Gütertransport bestimmt ist und dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht 3500kg nicht übersteigt.

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7
Q

Art.109: Die Verkehrsampeln Beschreiben und erklären Sie

A

Um den Verkehr zu regeln, werden folgende beleuchtete oder unbeleuchtete Farbzeichen gebraucht:

  • Geometrische Formen
  • Aufschriften
  • Pfeile oder Symbole Sie begreifen die Farben:

Rot, Orange, Grün

* Rot : obligatorisches Anhalten

* Orange ruhendes Licht : weist auf einen bevorstehenden Farbwechsel hin und bedeutet Anhalten

* Orange blinkendes Licht : Vorsicht

* Grün : Freie Fahrt

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8
Q

Art 164/165 Erläutern Sie die Regeln für beide Fälle: Anhalten und Stationieren

A

Beim Anhalten und Stationieren muss jedes Fahrzeug so gestellt sein, dass es:

  • sich auf der rechten Seite in der Verkehrsrichtung befindet, ausser das Anhalten wäre verboten, oder es handle sich um eine Einbahnstraße
  • sich in größtmöglichem Abstand von der Mitte der Fahrbahn, in einer einzigen Reihe, und, wenn möglich auf oder jenseits der Fahrbahnrandlinie oder auf dem Sommerweg befindet.
  • den Verkehr nicht behindert
  • die Ein- und Ausfahrten der öffentlichen und privaten Garagen, den befahrbaren Zugang zu den Grundstücken sowie den Zugang zu den öffentlichen oder privaten Parkplätzen nicht versperrt;
  • die bequeme Vorbeifahrt der Schienenfahrzeuge gestattet
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9
Q

Welche Arten von verkehrlichen Gemeindereglementen gibt es und erklären Sie deren Prozeduren.

A

Dringlichkeitsreglemente:

  1. Service Circulation macht einen Vorschlag an den Schöffenrat
  2. Schöffenrat unterschreibt, das Reglement ist in Kraft
  3. Reglement wird in der nächsten Gemeinderatssitzung vom Gemeinderat bestätigt.
  4. Sollte das Reglement nicht in der nächsten Gemeinderatssitzung bestätigt werden, wird es in die übernächste Gemeinderatssitzung vertragt.

Normale Reglemente:

  1. Service Circulation macht einen Vorschlag
  2. Gemeinderat stimmt über das Reglement ab
  3. Innen- und Transportministerium bestätigen das Reglement
  4. Reglement geht zurück an die Gemeinde, wird dann erst in Kraft gesetzt
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10
Q

Vorgeschriebener Radfahrer- und Fussgäangerweg Erläutern Sie die Verhaltensregeln, die Beschilderung

A

Das Verkehrszeichen D,5a oder D,5b zeigt den Radfahrern und Fußgängern an, dass der Weg an desssen Eingang es steht, ihnen vorbehalten ist, und den anderen Verkehrsteilnehmern, dass sie denselben nicht benutzen dürfen.

Die Radfahrer und die Fußgänger müssen den Weg benutzen, wenn dieser sich entltang einer Fahrbahn, eines Radweges oder eines Reitweges erstreckt und in die gleiche Richtung führt.

Das Verkehrszeichen D,5b zeigt den Radfahrern und Fußgängern des weiteren an, dass sie den Weg gemeinsam nutzen müssen, und dass sie die gegenseitige Verpflichtung haben, sich weder zu behindern noch zu gefährden.

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11
Q

Erklären Sie folgende Begriffe: - öffentliche Stasse - Verkehrsteilnehmer - Taxi - Fussgängerzone

A

öffentliche Strasse:

alle dem öffentlichen Landverkehr freigegebenen Wege und Plätze, einschließlich der Sommerwege, Bürgersteige, Randstreifen, Lärmschutzwälle und Seitenstreifen, Fahrradwege und Fussgängerwege sind auch Teil der öffentlichen Strasse.

Verkehrsteilnehmer:

der Führer von Zug-, Last- oder Reittieren und Vieh sowie der Fußgänger und der Führer aller nicht an Schienen gebundene Fahrzeuge.

Taxi:

Personenkraftwagen mit mindestens 4 Sitzplätzen, was zum gelegentlichen öffentlichen und entgeltlichen Personenverkehr dient.

Fußgängerzone:

Komplex von Straßen und Plätzen, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, dessen Eingänge und Ausfahrten speziell als solche gekennzeichnet sind und dessen Zutritt den Fußgängern vorbehalten ist und den Fahrzeugen der Anlieger und deren Lieferanten in den durch die Gemeindebehörden festgelegten Zeiten erlaubt ist.

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12
Q

Parken:

A

Jedes parkende Fahrzeug muss so gestellt sein:

* dass es anderen Fahrzeugen die Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes nicht versperrt; * die abgegrenzten Parkfelder müssen vom Fahrer eingehalten werden.

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