Code de la Route 2 Flashcards
Art 5. Welche Straßen und Wege gehören zum staatlichen Straßennetz:
- die Autobahn und Wege, die für den Automobilverkehr gedacht sind
- die nationalen Straßen und regionale Wege
- die Fahrradwege
Was versteht man unter dem Begriff vizinale Straßennetz?
Zum vizinalen Straßennetz gehören:
-Straßen, die den Gemeinden gehören, insbesondere die kommunalen Wege und die Landwege
Anhaltendes Fahrzeug
Fahrzeug, das während der Zeit stillsteht, die zum Ein- und Aussteigen von Personen sowie zum Auf- und Abladen von Waren benötigt wird.
Stationierendes Fahrzeug
Fahrzeug, das über die Zeit hinaus stillsteht, die zum Ein- und Aussteigen von Personen sowie zum Auf- und Abladen von Waren benötigt wird.
Parkendes Fahrzeug
Fahrzeug, das an einer Parkplatz gekennzeichnete Stelle stillsteht.
Fahrzeughalter
Jede andere physische oder moralische Person als der Eigentümer, deren Eigenschaften gemäß dem Fall in dem Fahrzeugausweis oder der Identitätskarte für Fahrrad mit Hilfsmotor eingetragen ist.
Bürgersteig
- Teil der öffentliche Strasse
- mit einer Bordsteinkante von der Farbahn getrennt
- gegenüber der Fahrbahn erhöht
- den Fußgänger vorbehalten ist
Fußgängerstreifen
Ein Teil der Fahrbahn, der den Fußgänger vorbehalten ist, zwecks Überquerung der Fahrbahn, und als solcher gekennzeichnet ist.
Die Verkehrszeichen
Die drei Hauptkategorien unterscheiden sich durch ihre Form und ihre Farbe. Die Gefahrenzeichen, die Verbots- und Beschränkungszeichen sowie die Gebotszeichen.
Darüber hinaus gibt es noch andere Kategorien von Zeichen, es handelt sich um Hinweiszeichen, Vorfahrtszeichen, Zusatzzeichen sowie Leuchttafeln.
Art 167. Stationieren verboten
Es ist verboten :
- einen nicht angekuppelten Wohnwagen auf der öffentlichen Straße zu stationieren
- ein auf der öffentliche Straße stationierendes oder parkendes Fahrzeug als Wohnung zu benutzen
- auf der Farbahn zwischen 22h abends und 6h morgens folgende Fahrzeuge zu stationieren :
Touristenbus, Lastwagen >3.5t , Arbeitsmaschine > 3.5t, nicht angekuppelten Anhänger
Art 167 bis Stationierungsscheibe
Wo die begrenzte Dauer des Stationieren oder Parkens vorgesehen ist, sind die Fahrer gehalten :
- Stationierungsscheibe zu benutzen
- Pfeil sofort auf das Zeichen der halben Stunde drehen,Ankunftszeit
- die Stationierungsscheibe muss sichtbar sein
- es ist verboten falsche Zeitangaben anzuzeigen
- eis ist verboten die ursprünglichen Angaben zu ändern, ohne das Fahrzeug vorher wieder in den Verkehr gebracht zu haben
- die Ortsänderung des Fahrzeuges ist obligatorisch vor Neueinstellung der Parkscheibe
Wohnzone:
Komplex von Straßen und Plätzen, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, auf welchem bestimmte Verkehrsregeln anwendbar sind und dessen Ein- und Ausfahrten speziell als solche gekennzeichnet sind.
Farbahn:
Jener Teil der öffentlichen Straße, der mit einem festen Belag versehen und besonders für den Fahrzeugverkehr hergerichtet ist, einschließlich der Gleise der Schienenfahrzeuge, soweit dieselben auf einer Ebene mit dem Belag der Fahrbahn liegen.
Ortschaft:
- Raum dessen Eingänge und Ausgänge speziell als solche angegeben sind durch Ortstafeln, die weniger als 100m vom ersten und vom letzten bebauten Grundstück entfernt aufgestellt werden
- Raum der wenigstens zehn Wohnhäuser begreift, deren Grenzen durch eine erste und eine letzte Gruppe von drei Häusern gebildet wird, die weniger als 100m von einander getrennt sind, und wovon wenigstens zehn Häuser eine Zufahrt zu der öffentlichen Straße haben.
Motorrad:
Motorrad:
Kraftfahrzeug mit zwei Rädern, das versehen ist:
- entweder mit einem Motor, dessen Hubraum mehr als 50ccm hat
- oder mit einem Motor, dessen Hubraum 50ccm nicht übersteigt, der nach seiner Bauart, eine Geschwindigkeit von mehr als 45km/h zulässt,
- oder mit einem Elektromotor, der nach seiner Bauart, eine Geschwindigkeit von mehr als 45km/h zulässt.