Examen Flashcards
Autobahn
Teil des öffentlichen Straßennetzes, der nur fūr bestimmten Kraftfahrzeuge vorbehalten ist und in beide Fahrtrichtungen aus gesonderten und getrennten Fahrbahn besteht. Der Beginn und das Ende der Autobahn sind besonders gekennzeichnet. Es gibt keine Kreuzungen aber gekennzeichnete Anschlussstellen für Auf- und Abfahren.
Stationierungsstreifen
Teil der Fahrbahn, der für das Anhalten und Stationieren vorgesehen ist und entlang der Fahrbahn verläuft.
Fahrbahn
Teil der öffentlichen Straße, welcher Fahrspuren und Stationierungsstreifen begreift.
Eigenmasse
Masse des Fahrzeugs ohne Insassen und Ladung, aber mit vollem Tank und allem Zubehör. Die Eigenmasse ist im Fahrzeugausweis eingetragen.
Pannenstreifen
Nothaltestreifen entlang der Fahrbahn eine Autobahn oder Kraftfahrzeugstraßen. Befahren, sowie Anhalten und Stationieren sind hier verboten.
Abblendlicht
Lichter, gelb oder weis, die die Fahrbahn nach vorne mindestens 25m weit erhellen ohne zu blenden.
Anhaltendes Fahrzeug
Das Anhalten beschränkt sich ausschließlich auf das Ein- und Aussteigen von Personen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs.
Anhalteweg
Reaktionsweg + Bremsweg
Arbeitsmaschine
Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart zur Ausführung von Arbeitern dient und so beschaffen ist, dass außer dem Fahrer weder Personen noch Güter damit befördert werden können.
Bremsweg
Zurückgelegte Strecke ab Beginn des Bremsens bis zum Stillstand des Fahrzeugs.
Bürgersteig
Teil der öffentlichen Straße, höher gelegen als die Fahrbahn, der den Fußgängern und gleichgestellten Verkehrsteilnehmern vorbehalten ist. Die Bahnsteige im Busbahnhof gelten auch als Bürgersteige.
Öffentliche Strasse
Alle dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Wege, Straßen und Plätze, einschließlich Sommerwege, Bürgersteige, Radwege, Parkplätze sowie Zonen, die verschiedenen Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind.
die Ortschaft
Eine Ansammlung von Häusern, mit Ortschaftstafeln am Eingang und Ausgang.
die Kreuzung
Eine Stelle, an der Straßen aufeinander treffen. Eine Kreuzung kann die form eines +, eines T, eines Y oder dir Form eines Kreisverkehrs aufweisen.
Die 6 Vorfahrtsregeln:
Regel 1:
Rechtsvorfahrt: das von rechts kommende Fahrzeug hat Vorfahrt gegenüber dem von links kommenden.
Regel 2:
Zwischen Fahrzeugen aus entgegengesetzter Richtung gilt: Geradeausfahren vor Linksabbieger.
Regel 3:
Zwischen Fahrzeugen aus entgegengesetzter Richtung gilt:
Rechtsabbieger vor Linksabbieger.
Regel 4:
Die Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße haben Vorfahrt gegenüber den Fahrzeugen auf den Straßen ohne Vorfahrt.
Regel 5:
In manchen Fällen müssen Sie die Vorfahrt an alle anderen Fahrzeugen abtreten .
Regel 6:
Fahrzeuge im Eildienst haben Vorfahrt vor allen anderen Fahrzeugen.