12okt Flashcards
Bremslicht
Rote Lichter, die aufleuchten, sobald man die Bremse betätigt.
Begrenzungsleuchten
Lichter, die die Umrisse eines Fahrzeugs anzeigen.
Autobahn
Teil des öffentlichen Straßennetzes, der nur fūr bestimmten Kraftfahrzeuge vorbehalten ist und in beide Fahrtrichtungen aus gesonderten und getrennten Fahrbahn besteht. Der Beginn und das Ende der Autobahn sind besonders gekennzeichnet. Es gibt keine Kreuzungen aber gekennzeichnete Anschlussstellen für Auf- und Abfahren.
Arbeitsmaschine mit eigenem Antrieb
Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart zur Ausführung von Arbeitern dient und so beschaffen ist, dass außer dem Fahrer weder Personen noch Güter damit befördert werden können.
Anhänger
Fahrzeug, das dazu bestimmt ist, von einem anderen Fahrzeug gezogen zu werden und als Anhänger zugelassen ist.
Anhalteweg
Reaktionsweg + Bremsweg
Anhaltendes Fahrzeug
Das Anhalten beschränkt sich ausschließlich auf das Ein- und Aussteigen von Personen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs.
ABS, Antiblockiersystem
Bremsvorrichtung, die das Blockieren der Räder bei einer Vollbremsung verhindert.
Abblendlicht
Lichter, gelb oder weis, die die Fahrbahn nach vorne mindestens 25m weit erhellen ohne zu blenden.
Die Rangordnung in der Verkehrsreglung!
- Die Polizeianweisungen
- Die Verkehrsampeln
- Die Vorfahrtszeichen
- Die Rechtsvorfahrt
Die Verkehrsampeln:
Grünes Licht: freie Fahrt, vorausgesetzt Sie können die Kreuzung überqueren ohne anzuhalten.
Gelbes Licht: Halt! Das Anhalten ist vorgeschrieben, es sei denn ein abruptes Bremsen würde eine Gefahr darstellen.
Rotes Licht: Halt!
Verbote auf der Autobahn
Auf der Autobahn ist es strengstens verboten:
- anzuhalten, sogar auf dem Pannenstreifen oder in der Nothaltebucht, außer im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines Staus
- zu wenden
- rückwärts zu fahren - auch wenn Sie eine Ausfahrt verpasst haben
- rechts zu überholen
- ein anderes Fahrzeug, das einen Unfall oder eine Panne hatte, abzuschleppen, außer dieser Unfall oder diese Panne hat sich auf der Autobahn selbst ereignet. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch dringen abgeraten, Abschlepphilfe zu leisten. Sogar der professionelle Abschleppdienst ist verpflichtet, die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
Die vorgeschriebene technische Kontrolle:
Einer technische Kontrolle müssen sich alle 12 Monate unterziehen:
- Kraftfahrzeuge, die im Schülertransport eingesetzt werden mit einer höchstzulässig Gesamtmasse die kleiner oder gleich 3500kg beträgt
- Kraftfahrzeuge, die dem Gütertransport dienen, mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse die kleiner oder gleich 3500 kg beträgt.
- Taxis und Leihwagen
- Krankenwagen