09Okt Flashcards
Reaktionsweg
Zurückgelegte Strecke ab Erkennen der Gefahr bis zum Betätigen der Bremse.
Radfahrerweg
Teil der öffentlichen Fahrbahn, wo Radfahrer die Straße überqueren können und der als solches gekennzeichnet ist.
Personenkraftwagen
Kraftfahrzeug, dessen Fahrgastraum ausschließlich zum Transport von Personen ausgerüstet ist. Nicht als Pkw gelten Quads und Trikes.
Parkendes Fahrzeug
Fahrzeug, das an einer als Parkplatz gekennzeichneten Stelle steht.
Pannenstreifen
Nothaltestreifen entlang der Fahrbahn eine Autobahn oder Kraftfahrzeugstraßen. Befahren, sowie Anhalten und Stationieren sind hier verboten.
Ortschaft
Eine Ansammlung von Häusern, mit Ortschaftstafeln am Eingang und Ausgang.
Öffentliche Straße
Alle dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Wege, Straßen und Plätze, einschließlich Sommerwege, Bürgersteige, Radwege, Parkplätze sowie Zonen, die verschiedenen Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind.
Normales Straßennetz
Das normale Straßennetz bezeichnet die für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straßen, Wege, und Plätze.
Nebelschlussleuchte
Rotes Licht, das das Fahrzeug bei dichtem Nebel erkenntlich macht .
Nebelscheinwerfer
Weiße oder gelbe Scheinwerfer, die die Beleuchtung der Fahrbahn seitlich und nach unten verstärken. Ihr Benutzung ist nur gestattet wen schlechtes Wetter die Sicht auf unter 100 m beschränkt. Breitstrahler werden als Nebelscheinwerfer eingestuft.
Sie fahren auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h. Nennen sie die ungefähre Länge des Reaktionswegs bei plötzlichem Bremsen.
30 km/h --> 4,5m 50km/h --> 12,5m 70km/h --> 24,5m 90km/h --> 40,5m 110km/h --> 60,5m 130km/h --> 84,5m
Wieviel beträgt das gesetzliche festgelegte Profil eines Reifens?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindesttiefe von 1,6mm.
Von welchen Faktoren hängt die Länge des Bremsweges ab?
- dem Zustand der Fahrabahn
- der örtlichen Gegebenheit
- dem Zustand der Reifen
- dem Zustand der Bremsen
- dem Gewicht des Fahrzeugs
- der Ladung
An welchen Stellen ist das Anhalten verboten?
- an Stellen wo Ihr Fahrzeug eine Gefahr darstellt
- an stellen, wo Sie den Verkehr behindern
- vor Ein- und Ausfahren
- in der Fahrspur
- auf Bürgersteigen, außer bei den Zeichen Stationieren auf dem Bürgersteig erlaubt.
- auf Fußgāngerstreifen, sowie bis zu 5m davor und dahinter
- auf Radfahrerüberwegen, sowie bis zu 5m davor und dahinter
- in Tunnels
Erklären Sie die Fahrbahnmarkierungen :
a) GELBE FAHRBAHNMARKIERUNGEN
b) ZICKZACKLINIE
c) EINER RANDLINIE
A) Gelbe Linien machen vorübergehende Änderungen an der Fahrbahnführung kenntlich. Diese Linien setzen die weißen Linien außer Kraft. Orientieren Sie sich ausschließlich an den gelben Linien.
B) Verbietet das Sationieren. Das Anhalten ist jedoch erlaubt. Diese Linie darf überfahren werden.
C) Macht den Fahrbahnrand besser erkenntlich. Sie darf überfahren werden.
Wann ist der Gebrauch der Nebelschlussleuchte erlaubt?
Diese Lichter blenden stark. Ihr Gebrauch ist nur bei dichtem Nebel erlaubt, wenn die Sichtweite weniger als 50m beträgt. Ein Kontrolllämpchen weist darauf hin, dass die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind.
In welchen Situationen ist die Benutzung der Warnblinkanlage vorgeschrieben?
- im Fall einer Panne
- bei stockendem Verkehr, vor allem auf der Autobahn
- beim Schülertransport während des Ein- und Aussteigens von Schülern.
Was versteht man unter einem parkenden und einem stationierenden Fahrzeug ?
Wenn ein Fahrzeug an einer Stelle steht, mit durch eines dieser Verkehrszeichen Schilder “Park and Ride” gekennzeichnet ist, handelt es sich um Parken.Stellt man ein Fahrzeug ab, ohne dass dies der Definition des Anhaltens entspricht, so stationiert man. Ein stationiertes Fahrzeug muss sich auf der rechten Seite der Fahrbahn und in Fahrteichtung befinden, außer in Einbahnstraßen.
Wann ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie erlaubt?
Beim Umfahren eines Hindernisses.
Wann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden?
Das Abblendlicht muss eingeschaltet werden:
- bei Einbruch der Dunkelheit
- in der Nacht
- bei Tagesanbruch
- in Unterführungen
- In Tunnels
- bei dichtem Nebel
- bei heftigem Regen
- bei Schneefall
An welchen Stellen ist das Stationieren Verboten?
- an Stellen, wo das Anhalten Verboten ist
- an Stellen, wo das Stationieren den behinderten Verkehrsteilnehmer vorbehalten ist.
- in weniger als 5m Entfernung zu einer Kreuzung
- auf Fußgängerstreifen und auf Radfahrerüberwegen, sowie bis zu 5m davor und dahinter
- außerorts auf der Fahrbahn der Vorfahrtsstraßen
- in Wohnzonen und Begegnungszonen, außer auf eingezeichneten Plätzen
- in Fußgängerzonen