EU Flashcards

1
Q

Motive europäischer Einigung

A
  • Friedenssicherung
  • ökonomische Beweggründe (Binnenmarkt, etc.)
  • gemeinsame Bewältigung globaler Probleme (Klima, Terror)
  • internationale Handlungsfähigkeit
  • freie Bewegung von Gütern, Kapital, Personen, Informationen
  • wirtschaftliche Stabilität und Prosperität
  • Wappnung gegen stärkere Mächte
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2
Q

Europarat

A

Gründung 1949
Sitz in Straßburg
Schutz der Menschenrechte und Förderung der Demokratie
Ziel: Einheit und Zusammenarbeit Europas durch Wirtschaft und sozialen Fortschritt zu fördern

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3
Q

Europäisches Parlament

A

Wahl alle 5 Jahre, direkt vom Volk; Abgeordnete auf nationalen Parteilisten

Beschließen gemeinsam mit dem Ministerrat die Gesetze; ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Haushalt der EU; kann mit dem Ministerrat Änderungen für Haushaltsentwurf gegenüber der Kommission vorlegen; entscheidet dann mit Ministerrat
Kontrolliert Europäische Kommission (kann Misstrauen aussprechen und sie zum Rücktritt zwingen)
wählt den vom EU-Rat vorgeschlagenen Präsidenten der Kommission
Wählen die Mitglieder der Kommission (vorgeschlagen durch den Europäischen Rat)
Entscheidungen werden in Ausschüssen vorbereitet; Mehrheit des Plenums entscheidet

Gewählte Abgeordnete schließen sich zu politischen Fraktionen zusammen
Gewählter Präsident leitet Parlament (für zweieinhalb Jahre)

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4
Q

Schuman-Plan

A

Grundlegender politischer Plan für eine Zusammenlegung der deutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion nach 2WK –> Entzerrung der Problematik

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5
Q

Die drei Säulen der EU

A

GASP (Intergouvernemental)
Europäische Gemeinschaften (EG, euratom, EGKS) (supranational)
Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit (Intergouvernemental)

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6
Q

GASP

A

Außenpolitik: Koordination der nationalen Politiken, Friedenserhaltung, Förderung von Demokratie und Menschenrechte

Sicherheitspolitik: schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, Krisenbewältigung

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7
Q

Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit

A

Eurojust

Europol

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8
Q

EU suo generis

A

Supranationaler Staatenverbund–> neuartiges politisches Gebilde (Maastrichter Vertrag 1993)
seit Gründung immer wieder neue Kompetenzen, Befugnisse erweitert
Einflüsse auf Bürger gewachsen
Entscheidungen werden im Zusammenspiel diverser Institutionen getroffen; nicht nur zwischenstaatlich, sondern auch innerhalb der Mitgliedsstaaten sind Beschlüsse bindend

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9
Q

Motive für europäische Integration

A

Friedenserhaltung

Wohlfahrtsmaximierung durch Förderung des Handels, Kultur, etc

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10
Q

Verordnungen und Richtlinien

A

Verordnungen: verbindlich, mit dem Ziel, dass das Recht in den Mitgliedsstaaten vereinheitlicht wird
MUSS in vollem Umfang umgesetzt werden

Richtlinien: Angleichung der Rechte
Lässt den einzelnen Ländern Spielraum bei Umsetzung

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11
Q

EU und unser Alltag

A

CO2; Energiesparlampen; Gurkenverordnung; Wasserqualität; EU-Standards; Banane

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12
Q

Grundsätze der Zuständigkeiten

A

Subsidaritätsprinzip: Entscheidung soll so weit unten wie möglich getroffen werden; EU wird nur dann aktiv, wenn das Problem auf Ebene der Mitgliedsstaaten nicht (so gut) gelöst werden kann

Begrenzte Einzelermächtigung: EU kann nur innerhalb der Grenzen der von den Mitgliedsstaaten übertragenden Zuständigkeiten agieren

Verhältnismäßigkeitsprinzip: die von der EU getroffenen Maßnahmen dürfen nur so weit gehen, wie zur Erreichung der gesetzten Ziele notwendig ist

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13
Q

3 zentrale Integrationstheorien

A

Eine allseits anerkannte Theorie gibt es nicht

1) Förderalismus (Bsp. Schweiz, USA)
2) Funktionalismus/Neofunktionalismus (Bsp. ESM)
3) Intergouvernementalismus (Bsp. GASP wie Europol)

Im Endeffekt Frage der Finalität
EU ist eigenes Gebilde, da von allem etwas dabei ist

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14
Q

EU als Bundesstaat

A

Förderalismus

Vereinigte Staaten von Europa
Merkmale: -Einzelstaaten; Europäisches Recht (mit Regierung) steht über diesen
- bundesstaatliche Verfassung und Ordnung
- Zentralisierung der Kompetenzen auf EU-Organe
- Europäische Regierung und Staatsoberhaupt
Realisierungschancen: - gegenwärtig nicht akzeptabel, große Bevormundung
- jede EU-Erweiterung würde mehr Schwierigkeiten mit sich bringen

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15
Q

Staatenbund

A

Intergouvernementalismus

Zusammenschluss von starken, souveränen Nationalstaaten, die zur Lösung gemeinsamer Probleme zusammenarbeiten; behalten Souveränität (Ihnen obliegt letzte Entscheidungsgewalt)
Europäisches Parlament spielt unwichtige Rolle; Ministerrat und Europäischer Rat hat Kernkompetenzen
Entscheidungen innerhalb müssen im gemeinsamen Konsens getroffen werden

Probleme: Skepsis, dass zu viele Kompetenzen auf zentrale EU-Organe übertragen werden; Verlust an eigenstaatlicher Souveränität, EU schon über dem Stadium eines Staatenbundes hinaus

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16
Q

Differenzierte Integration

A

Europa der zwei Geschwindigkeiten
Innerhalb einer großen Gruppe von Staaten verwirklicht eine kleine Gruppe von Staaten bestimmte Integrationsschritte, während andere diesen fortbleiben (nur in Bereichen in denen EU keine Zuständigkeit hat)

Probleme: EU würde entwicklungstechnisch auseinander fallen

17
Q

Förderalismus

A

Zusammenschluss von Staaten zu Organisation
Macht wird auf verschiedene Ebenen verteilt
(Bsp. Bundesrepublik Deutschland: Bund und Länder können in festgelegten Bereichen frei entscheiden; verfügen jeweils über eigene Exekutive, Judikative und Legislative )
Gemeinschaft darf nur dann entscheiden, wenn Mitgliedsstaaten nicht alleinige Zuständigkeit haben

Förderalisierung: Mehrheitsentscheidungen, bei der ein einzelnes Land keine Chance mehr hat, die Entscheidung zu blockieren

18
Q

Intergouvernementalismus

A

Regierungsarbeit innerhalb einer internationalen Organisation
Staatliche Akteure behalten Souveränität, Einigungen nur einstimmig (Vetorechts von jedem einzelnen Staat, nur unbefriedigender Minimalkonsens)

19
Q

Funktionalismus/Neofunktionalismus

A

Zusammenarbeit der Nationalstaaten in einzelnen Kompetenzbereichen (Markt für Kohle und Stahl)–> spill-over Effekt, durch den weitere Vereinheitlichungen folgen

20
Q

Freiheiten des europäischen Binnenmarktes

A

Freier Personenverkehr
Freier Kapitalverkehr
Freier Dienstleistungsverkehr
Freier Warenverkehr

21
Q

Vorteile des EU-Binnenmarktes

A

Gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit=Friedenssicherung
Wohlstandsmaximierung durch Arbeitsteilung und größeres Angebot an Gütern und schnellere Verbreitung dieser
Größere Konkurenz=größeres, vielfältigeres Angebot
Neue Beschäftigungschancen, bessere Einkommensperspektiven

22
Q

Kopenhagener Kriterien

A

1993

Politisches Kriterium: stabile und demokratische rechtsstaatliche Ordnung, Mehrparteiensystem; Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz, ein plurales gesellschaftliches System

Wirtschaftliches Kriterium: funktionierende und wettbewerbsfähige MW, die Wettbewerbsdruck im europäischen Binnenmarkt standhalten kann, freier Wettbewerb, stabiles Finanz- und Währungssystem

Acquis-Kriterium: Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft (Regelwerke und Standards) zu übernehmen und anzuwenden; alle Ziele der politischen Union zu teilen

Aufnahme-Kriterium: Aufnahmekapazität der EU

–>von europäischer Kommission überwacht und in jährlichen Fortschritten veröffentlicht

23
Q

Motive für europäischen Zusammenschluss

A
  • Überwindung der Folgen des 2WK
  • Lösung von Interessensgegensätzen
  • Friedenssicherung
  • Wahrung und Achtung gemeinsamer Werte
  • Schutz der Menschenrechte
  • Gemeinsames Lösen von globalen Problemen (Terrorismus, Drogen, Klima)
24
Q

Gründe für EU-Erweiterung

A

Friedensprojekt
Stabilitätszone
Wohlstandsraum

25
Q

Europäische Kommission

A

Aus jedem Land ein Vertreter, geleitet von einem Präsidenten
Vertreten EU und nicht mehr eigenes Land
Exekutivorgan; hat Initiativrecht ; kann nicht mit abstimmen, beeinflusst aber so viel
Wettbewerbsbehörde
“Hüterin der Verträge”
Vorschlagsrecht für den Haushalt

26
Q

Ministerrat

A

Intergouvernementale Institution

Alle Minister der EU-Länder; tagen in 10 verschiedenen Formationen
Aufgaben: Funktion von Exekutive und Legislative
–>Erlass von Rechtsvorschriften
–>Entscheidung über EU-Haushalt
–>Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten
–>GASP und europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

27
Q

Europäischer Rat

A

Intergouvernementale Institution innerhalb des europäischen Institutionsgefüges

Alle Staatsoberhäupter und Präsident der Kommission (Moderator)->Gipfeltreffen
Lösen Probleme und diskutieren
Gibt für die Entwicklung der Union die richtunggebenden und entscheidenden Impulse und allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten
Keine gesetzgeberischen Kompetenzen

nominieren Präsidenten für Kommission und hohe Vertreter der GASP
Präsident des Rates immer für zweieinhalb Jahre

28
Q

Europäischer Rechnungshof

A

Kontrolliert Ausgaben

29
Q

Europäische Zentralbank (EZB)

A

Gemeinschaftswährung Euro
Notenbank für Euro-Staaten
Verwaltung der Währungsreserven
Funktionieren der Zahlungssysteme

30
Q

Europäischer Gerichtshof

A

Je ein Richter pro Mitgliedsland

Wacht über Ausübung und Anwendung des Rechts der EU

31
Q

Wichtige Zusammenschlüsse und Verträge

A

EGKS: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (auch: Montanunion) Gründung 1951

Römische Verträge, 1957; dadurch Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und EAG/Euratom

europäische Freihandelszone (EFTA), 1960; keine Zölle

Europäische Gemeinschaften (EG), 1967; EGKS, EWG, EAG

Europäisches Währungssystem (EWS), 1979

Einheitliche Europäische Akte (EEA), 1986; Vollendung des Binnenmarktes

Vertrag von Maastricht, 1992; GASP, Justizielle Zusammenarbeit

Vertrag von Amsterdam, 1997

Vertrag von Nizza, 2001; geregelte Zusammenarbeit der Organe, Stimmgewicht, etc

Vertrag von Lissabon, 2009; Modifizierung der bisherigen Verträge

32
Q

Regionalismus

A

Basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip

EU-Organe müssten viele Kompetenzen an Einzelstaaten und diese wiederum an ihre jeweiligen Untergliederungen abgeben

Realisierungschance gering; schon jetzt gibt es in den Einzelstaaten den Hang dazu, alles auf zentrale Regierungen zu legen

33
Q

Zukunftsszenarien

A

1) das Titanic-Szenario: Rückgang der europäischen Integration mit Auflösungstendenzen der EU; aus der EU bildet sich eine lockere Freihandelszone
2) Geschlossenes Kerneuropa: große Schwierigkeiten bei der weiteren Integration; künftige Entwicklung nicht mehr konsensfähig, einige EU-Staaten schließen sich außerhalb des EU-Rahmens vertraglich zusammen
3) Methode Monet: Unterstellung eines weiteren Fortbestands, wobei sich die EU ähnlich weiterentwickelt wie in den letzten Jahrzehnten, vor allem durch pragmatische und kontinuierliche Arbeit zur Lösung einzelner Fragen
4) Offener Gravitationsraum: Fortbestand und Vertiefung der Integration der EU-Staaten, nicht alle beteiligen sich gleich
5) Supermacht Europa: EU-Staaten schaffen es, Integration immer weiter voranzutreiben, eine die Einzelstaaten übersteigende Staatlichkeit der EU wird entwickelt, quasi mit eigener Souveränität, die dazu führt, dass die EU weltpolitisch eine eigenständige und wichtige Rolle spielt

34
Q

Fiskalpakt

A

Durch europäischen Rat wurde 2012 der Fiskalpakt beschlossen
Anstrengung von möglichst ausgeglichenen Staatshaushalten
->das jährliche Defizit höchstens 0,5% des BIP
Einführung der Schuldenbremse einzelner Staaten
Überschreitung der Defizitgrenzen: Sanktionen der EU-Kommission Geldstrafen bis zu 0,1% der Wirtschaftsleistung

Verschärfung von Maastricht-Kriterium (1992, Neuverschuldung von 3%, insgesamt nicht über 60% des BIP)

35
Q

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

A

Kommission hat Initiativrecht, kann Vorschläge machen (Anregung durch Parlament, Rät, Bürgerinitiativen)

Erste Lesung: Europäisches Parlament nimmt Stellung zu erster Lesung mit einfacher Mehrheit
Rat muss einverstanden mit dieser Entscheidung sein, sonst muss er seinen Standpunkt festlegen und dem Parlament seine Gründe vorlegen

Zweite Lesung: EP kann Standpunkt des Rates billigen oder keine weitere Stellungnahme abgeben
Wenn EP Standpunkt ablehnt, ist der Rechtsakt gescheitert
EP kann Änderung mit einfacher Mehrheit vornehmen
Rat muss Änderungen zustimmen, sonst wird Vermittlungsausschuss einberufen (Mitglieder des Rates und des EP)

Dritte Lesung: gemeinsames Ergebnis: durch qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat und mit Mehrheit im EP wird Rechtsakt durch dritte Lesung bestätigt
Ansonsten gescheitert

“Trilogen”: -intensive (Vor-)Abklärungen, nicht vertraglich, machen Einberufung des Vermittlungsausschusses unnötig/bereiten dessen Arbeit vor

  • kleine Gruppe (Ratspräsidentschaft, zwei bis drei Mitglieder der Parlamentsdelegation, Beamte der Delegation) formuliert Überlegungen, ohne förmliche Beschlüsse
  • > Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens, mehr als 80% finden bereits in der ersten Lesung ihren Abschluss