ER - wichtige Definitionen Flashcards
IDF
Ermittlung und Aufnahme von individualisierenden personenbezogenen Merkmalen, um sie von anderen Personen zu unterscheiden und Verwechslungen auszuschließen.
Durchsuchung
Ziel- und zweckgerichtetes Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen, die nicht offensichtlich vorhanden sind oder der Betroffene nicht von sich aus freiwillig herausgibt.
Sicherstellung
Ist das tatsächliche Begründen eines öffentlich-rechtlichen Gewahrsamsverhältnisses unter Ausschluss der Einwirkungsmöglichkeit des vorherigen Besitzers.
Beschlagnahme
Ist das förmliche und tatsächliche Begründen eines öffentlich-rechtlichen Gewahrsamsverhältnisses unter Ausschluss der Einwirkungsmöglichkeit des vorherigen Besitzers.
- formlose SiSt nach § 94 I StPO
- förmliche SiSt (BS) nach § 94 II StPO
körperliche Untersuchung
Einfache oder mittels medizinischer eingriffe durchgeführte Maßnahme zur Feststellung der Funktionsweise oder Beschaffenheit des Körpers, des Vorhandenseins von Spuren bzw. zur Entnahme von Körperzellen oder Zufügung von Stoffen.
Körperliche Eingriffe verletzen die Körperhülle.
ED-Behandlung
Maßnahme zur Feststellung der körperlichen Beschaffenheit (äußere unveränderliche Merkmale).
Diese dienen immer der sofortigen oder künftigen Identifizierung einer bestimmten Person.
Festnahme
Ein mit hoheitlicher Gewalt hergestelltes Rechtsverhältnis, kraft dessen einer Person die Freiheit in dergestalt entzogen wird, dass sie von der Polizei in einer dem polizeilichen Zweck entsprechenden Weise verwahrt, d.h. daran gehindert wird, sich fortzubewegen.
Freiheitsentziehung
Unter Freiheitsentziehung versteht man das Festhalten an einem eng umgrenzten Ort.
Bei der Einordnung, ob es sich um eine Freiheitsentziehung oder -beschränkung handelt, ist die Dauer, der Zweck und die Intensität der Maßnahme entscheidend.
Freiheitsbeschränkung
Ist die teilweise Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder auch kurzfristige überschaubare Einschränkung der Bewegungsfreiheit, indem der Betroffene durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen ihm zugänglichen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten.
Bei der Einordnung, ob es sich um eine Freiheitsentziehung oder -beschränkung handelt, ist die Dauer, der Zweck und die Intensität der Maßnahme entscheidend.
Beschuldigter
Der Verdächtige, gegen den zielgerichtet ermittelt wird, um den Verdacht einer Tat aufzuklären.
Verdächtiger
Die Person, die aufgrund von Tatsachen als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt.
abstrakte Gefahr
Wenn bei generell-abstrakter Bewertung des Sachverhaltes anzunehmen ist, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall eintreten kann.
konkrete Gefahr
Unter einer konkreten Gefahr versteht man einen konkreten Sachverhalt, der bei ungehinderten Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die öSoO führt.
dringende Gefahr
Wenn bei ungehinderten Ablauf des objektiv zu erwartenden konkreten Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein bedeutsames Rechtsgut geschädigt wird.
gegenwärtige Gefahr
Gegenwärtig ist eine Gefahr, wenn ein Schaden unmittelbar oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht, bereits eingetreten ist oder noch andauert.
Gefahr im Verzuge
Liegt vor, wenn wegen der zeitlichen Dringlichkeit der Erfolg der beabsichtigten Maßnahme durch die Einholung der meist richterlichen Entscheidung gefährdet oder gar vereitelt werden würde.
Gewahrsam
Vorübergehende allseitige Entziehung der Fortbewegungsmöglichkeit (FE) gegen oder ohne den Willen des Betroffenen zum Zwecke der Gefahrenabwehr.
Platzverweis
Freiheitsbeeinträchtigende Maßnahme in Form des zeitlich befristeten Verweisens von einem bestimmten Ort oder ein vorübergehendes Verbot zum Betreten eines Ortes.
Straftat von erheblicher Bedeutung
Eine Tat, die im kriminellen Unwert zumindest von mittlerer Schwere ist (Vergehen), den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung empfindlich zu stören.
einfacher Tatverdacht
Zureichenden tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat.
–> § 152 StPO
hinreichender Tatverdacht
Aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte besteht die Wahrscheinlichkeit der späteren Verurteilung.
dringender Tatverdacht
Aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Person als Täter oder Teilnehmer einer Straftat gehandelt hat.
–> §§ 127 II iVm 112 StPO
Verdunkelungsgefahr
Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass der BS Beweismittel vernichtet, verändert, beiseite schafft, unterdrückt, fälscht oder auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirkt oder andere zu solchen Handlungen veranlasst, und deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der objektiven Wahrheit erschwert oder vereitelt wird.
Fluchtgefahr
Sie besteht, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände des Falles die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich der BS dem Strafverfahren durch Flucht zu entziehen versucht.
Bei begangenen Straftaten mit einer Strafandrohung von mehr als 5 Jahren indizieren eine Fluchtgefahr beim BS.
Zeuge
Auskunftsperson as persönliches beweismittel in Straf- oder Bußgeldsachen, die ohne BS bzw Betroffener zu sein, sachdienliche Angaben zum Tathergang machen kann.
unverzüglich
Ohne schuldhafte Verzögerung.
unmittelbarer Zwang
Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt, ihre Hilfsmittel oder durch Waffen.
–> § 58 I POG