Einführung Flashcards
Rechtsordnung
Rechtsordnung ist die Summe aller Rechtsnormen, die das Zusammenleben der Bürger ordnen
Rechtsquellen
Rechtquellen sind Gesetze, Rechtsverordnungen, und Rechtssatzungen
Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen und Satzungen können von Verwaltungsbehörden, Körperschaften, und Anstalten aufgrund besonderer Ermächtigungen durch ein förmliches Gesetz erlassen werden
öffentliches Recht
Öffentliches Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat und Trägern der öffentliches Gewalt sowie das Verhältnis staatlicher Behörden zueinander. (Über-/Unterordnungsverhältnis)
- Strafrecht, Steuerrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht etc.
Privatrecht
Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Einzelnen Menschen zueinander (Ebene der Gleichordnung)
- Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Produkthaftungsrecht, Arbeitsrecht etc.
Aufbau des BGB
- Allgemeiner Teil §§ 1-240
- Schuldrecht §§ 241-853
- Sachenrecht §§ 854-1296
- Familienrecht §§ 1297-1921
- Erbrecht §§ 1922-2385
BGB Allgemeiner Teil
- Begriffe und Regelungen, die für alle anderen Bücher des BGB aber auch für andere privatrechtlichen Gesetze (z.B. HGB) Bedeutung haben.
- Zur Vermeidung von Wiederholungen gewissermaßen „Klammerfunktion“ mit Allgemeingültigkeit
Schuldrecht
Regelt die Schuldverhältnisse, d.h. Rechtsbeziehungen zwischen zwei bestimmten oder bestimmbaren Rechtssubjekten, aufgrund derer der eine etwas leisten muss (Schuldner) und der andere etwas bekommen soll (Gläubiger).
Sachenrecht
Regelt die rechtliche Zuordnung einer Sache und den Inhalt dieser Zuordnung (z.B. wer ist Eigentümer? Welche Rechte lassen sich daraus herleiten?
Familien- und Erbrecht
- Regelt Verwandtschaft und Ehe mit Rechtsfolgen, sowie die Fürsorge für Minderjährige.
- Regelt das Schicksal des Vermögens beim Tode einer Person (Erblasser); wer wird Erbe, Rechte und Pflichten, Testament u.a.
Abstraktionsprinzip
Relativ einfacher verfügender (dinglicher) Vertrag ohne Rücksicht auf den möglicherweise komplizierten verpflichtenden (schuldrechtlichen) Vertrag wirksam
Schema für Anspruchsgrundlage
- Wer will?
- Was?
- Von wem?
- Woraus
- -> Anspruchsgrundlage