EH7: EK, Steuern Flashcards
Zusammensetzung Eigenkapital in Kapitalgesellschaften
Außenfinanzierung
i. Nennkapital (Grund, Stammkapital)
ii. Kapitalrücklagen, gebundende Kapitalrücklagen, ungebundene Kapitalrücklagen
Innenfinanzierung:
iii. Gewinnrücklagen: gesetzliche Gewinnrücklagen, satzungsmäßige Gewinnrücklagen, freien Gewinnrücklagen
iv. Bilanzgewinn (davon Gewinn/Verlustvortrag)
Kapitalrücklagen
entstehen durch Zuzahlungen von Gesellschaftern oder durch ein Agio bei Aktien
gebundene Kapitalrücklagen
zb Agio bei Aktien
-alle Zahlungen der Aktionäre für die Aktionäre einen Vorzug gewährt bekommen
-Auflösung nur zur Verlustabdeckung erlaubt
nicht gebundene Kapitalrücklaagen:
-zb sonstige Zuzahlungen von Gesellschaftern
-nur wenn dem Aktionär ein Vorzug für seine Zahlung gewährt wird
-bei AGs selten
Gewinnrücklagen
werden aus dem Gewinn gebildet
-stellen daher Innenfinanzierung dar
-stammen aus alten, einbehaltenen Gewinnen, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wurden
gesetzliche Gewinnrücklagen (Auflösung nur zum Verlustausgleich erlaubt)
setzungsmäßige Gewinnrücklagen (Zweckwidmung je nach Bestimmung in der Satzung)
freie Gewinnrücklagen (können in späteren Jahren wieder aufgelöst und an Gesellschafter ausgeschüttet werden)
Gewinnverteilung
- Vorstand erstellt im Zuge der Bilanzerstellung einen Gewinnverteilungsvorschlag
- geplante/vorgeschriebene Gewinneinbehaltungen werden im Jahresabschluss bereits durch Rücklagenveränderungen berücksichtigt
- Der verbleibende Gewinn/Verlust (= Bilanzgewinn/-verlust) steht den Aktionären/Gesellschaftern zur Ausschüttung zur Verfügung
-> Gewinnausschüttungen („Dividenden“) erfolgen in der Regel als (voller) %-Satz auf das Nennkapital
-> Ein nicht ausgeschütteter Bilanzgewinn wird auf “neue Rechnung” vorgetragen(= Gewinnvortrag der nächsten Periode)
-> Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen (= Verlustvortrag der nächsten Periode). Es kann keine Ausschüttung vorgenommen werden.
Wie können Steuern wirken
Steuern als “Durchlaufposten” (für Dritten erhobene Steuer -> Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug)
Steuern als Aufwand
zb Lohnabgaben, Ertragssteuer = Körperschaftssteuer bei Kapitalgesellschaften
Umsatzsteuer
Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer grundsätzlich ein Durchlaufposten (sofern es sich um ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen handelt)
es gibt keinen Aufwand (oder Ertrag) in der GuV
aber eine Cashflow-Wirkung, da die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer (USt-Zahllast) monatlich an das Finanzamt gemeldet und (45 Tage später) bezahlt werden muss
gibt es am Ende der Periode eine noch nicht bezahlte USt-Zahllast, ist diese in den Forderungen (VSt > USt) oder den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen (USt > VSt)
Geschäfte zwischen Unternehmen in der EU sind grundsätzlich steuerfrei (Reverse-Charge System) Geschäfte zwischen Unternehmen in Drittländern unterliegen keiner einheitlichen Regelung
(oft wird aber auch das Reverse-Charge System angewendet)
Steueraufwand in der GuV
Ertragssteuern:
-Körperschaftsteuer (= Steuer auf den “Gewinn” bei Kapitalgesellschaften)
-laufende und latente Steuern
-> separater Posten in der GuV
sonstige Steuern und Abgaben:
-Anschaffungsnebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer)
-Bestandteil der Aufwendungen in der GuV (z.B. lohnabhängige Steuern)
-> kein separater Posten in der GuV
Körperschaftssteuer
-Körperschaftsteuer sind Kapitalgesellschaften unterworfen
- Körperschaft selbst ist Steuerschuldner
- Körperschaftsteuer stellt einen Aufwand der Körperschaft dar (vermindert selbst jedoch nicht das steuerpflichtige Ergebnis)
-zu zahlende Körperschaftsteuer = steuerpflichtiger Gewinn* Steuersatz (z.B. in Österreich 2022: 25%, 2023: 24%, 2024: 23%)
der steuerpflichtige Gewinn entspricht idR nicht dem Gewinn vor Steuern
Unterschiede zwischen steuerpflichtigen Gewinn und Gewinn vor Steuern
bestimmte Ausgaben sind nicht steuerlich absetzbar
z.B. Bewirtung, Strafen, übermäßig hohe Abschreibungen,….
bestimmte Ausgaben sind nur steuerlich absetzbar
z.B. besondere Steuervergünstigungen
bestimmte Einkünfte sind nicht steuerpflichtig
z.B. Beteiligungserträge
-> aus solchen Unterschieden können latente Steuern entstehen
Nebenrechnung zur steuerlichen Gewinnermittlung
Ergebnis vor Steuern
+/- Überleitungen (+nicht abzugsfähige Aufwendungen, - nicht steuerpflichtige Erträge)
= steuerpflichtiger Gewinn
- Steuersatz
=Steuern
Kennzahlen in der Berichterstattung
Kennzahlen („performance indicators“) sind Zahlen, die Informationen über
betriebswirtschaftliche Tatbestände in konzentrierter Form darstellen
Kennzahlen sind daher eine Zusammenfassung von quantitativen,
d.h. in Zahlen ausdrückbaren Informationen, die dazu dienen Informationen in verdichteter Form darzustellen
absolute Kennzahlen:
-Kennzahlen, die sich aus Summen, Differenzen oder Durschnittswerten ergeben, zb Umsatzerlöste, Gewinn
relative Kennzahlen:
wenn zwei oder mehrere absolute Kennzahlen zueinander in Relation gesetzt werden zb Rentabilitäten, Eigenkapitalquote
KPIs
wesentliche Leistungskennzahlen, die dazu dienen, den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit zu messen
KPIs kommen grundsätzlich aus dem
Controlling und werden für interne
Steuerungszwecke eingesetzt
-> im Zuge des Reportings (sollen) die KPIs offen gelegt werden
-> dies gibt Informationen, anhand welcher Kennzahlen das
Unternehmen gesteuert wird und Analyse der Performance des
Unternehmens
Unterschiedliche Analysemöglichkeiten
Zeitreiehnanalyse: horizontale Analyse
zb Entwicklung über Jahre
Querschnittanalyse:
-Vergleich mit anderen Unternehmen der gleichen Branche
-> Bei der Interpretation sollten Unterschiede in den Unternehmensmerkmalen berücksichtigt werden
-Vergleich mit demBranchendurchschnitt
-> Unternehmen mit mehreren Produktgruppen
-Definition und Größe von Industriegruppen
Arten von Kennzahlen
Absolute Kennzahlen:
-Umsatz, EBIT, Cash Flow
-Größenabhängig, größere Unternehmen haben tendenziell höhere Werte
-Vergleich im Zeitverlauf,z.B. 2020 vs 2021 (horizontale Analyse)
Relative Kennzahlen:
-EBIT-Marge
-Return on Equity (ROE)
-Größenunabhängig, da es sich um Verhältniszahlen handelt
-Vergleich im Zeitverlauf und gegenüber Peers im gleichen Jahr (horizontale und Querschnittanalyse)
finanzielle & nicht finanzielle Kennzahlen
finanzielle:
-direkt aus dem Jahresabschluss ableitbare und in Geldwerten ausdrückbare Kennzahlen
nicht finanzielle Kennzahlen:
-sonstige (nicht nur in Geldwerten ausdrückbare) Angaben in Zusammenhang mit ESG-Themen (Umweltaspekte, Arbeitnehmerbelange und der Governance des Unternehmens)
kombinierte Verwendung von Kennzahlen ist informativer: finanzielle Kennzahlen als Indikatoren für die Performance und die finanzielle Stabilität des Unternehmens
keine eindeutige Definition von Kennzahlen in den Rechnungslegungsstandards –
weder welche Kennzahlen offen gelegt werden noch, wie diese berechnet werden sollen