EH 10 Flashcards

1
Q

Begriff Corporate Governance (Compliance)

A

Governance = steht für das Steuerungs- und Regelungssystem zur Leitung eines Unternehmens,
um Ziele der Organisation in dem gesteckten Rahmen zu erreichen.

Compliance = bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme
Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner
MitarbeiterInnen im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
1
Q

Unternehmensorgane AG

A

Vorstand = operative Führung des Unternehmens

Hauptversammlung = Grundsatzentscheidungen

Aufsichtsrat = kontrollfunktion & strategische Beratung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Vorstand

A

von Aufsichtsrat bestellt und abberufen

Unternehmensleitung

weisungsfreie unabhängige Führung der Geschäfte

Vertretung des Unternehmens (nach innen und außen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Aufsichtsrat

A

Kontrollfunktion & strategische Beratung

-> überwacht und unterstützt bei der Leitung des Unternehmens
-> legt die Vergütung des Vorstandes fest
-> informiert Hauptversammlung über Vergütung des Vorstandes

wird von Hauptversammlung bestellt

-> Bestellung des Vorstandes
-> Bestellung Abschlussprüfer
-> Arbeit erfolgt oftmals in Ausschüssen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Hauptversammlung

A

bestellt Aufsichtsrat -> Berufung Aufsichtsratmitglieder

Wahl der Abschlussprüfer

Beschluss über Gewinnverwendung

Entlastung der Organe

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Interne Revision

A

Kontrollfunktion

Tagesgeschäft unabhängige, objektive
Prüfungs- und Beratungsaktivität in einem
Unternehmen

unterstützt bei der Erreichung ihrer Ziele im Wege eines systematischen und disziplinierten Ansatzes der Bewertung und Verbesserung der Effektivität von Risikomanagement, internem
Kontrollumfeld und Unternehmensführung.

oft Stabstelle des Vorstands –
berichtet auch an AR bzw Prüfungsausschuss

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Ablauf Jahresabschlussprüfung

A

Vorstand
1. Vorstand stellt Jahresabschluss auf
2. Aufsichtsrat billigt diesen nach Prüfung, danach ist dieser festgestellt

Jahresabschlussprüfer:
prüft Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
-> von Hauptversammlung ausgewählt
-> Prüfbericht geht an Aufsichtsrat

Aufsichtsrat
-> berichtet an Hauptversammlung über Prüfung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Prüfung durch Abschlussprüfer

A

Abschlussprüfer muss unabhängig (frei von
Interessenskonflikten) sein:
-darf keine Anteile am geprüften Unternehmen halten
-interne bzw. externe Rotation nach 7 bzw. 10 Jahren
-strenge Beschränkung von sog. NAS (Non-Audit-Services = Nichtprüfungsleistungen)

Prüfungsintensität_
-Prüfung des Jahresabschlusses mit „reasonable assurance“ (= mit hinreichender Sicherheit):
-frei von wesentlichen Fehlern
-Key Audit Matters (KAM = besonders wichtige Sachverhalte)
-Statement of unadjusted audit differences (Liste der unberichtigten Fehldarstellungen = alle Prüfungsdifferenzen ab der Aufgriffsgrenze, die vom Unternehmen wegen Unwesentlichkeit nicht berichtigt wurden)
(≠ einer Prüfung mit „limited assurance“/“begrenzter Sicherheit für sonstige)

-> Ergebnisse im Prüfbericht für Unternehmensorgane zusammengefasst
-> Bestätigungsvermerk mit Ergebnis der Prüfung für die externen Stakeholder

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Prüfungsbericht

A

-ist die schriftliche Berichterstattung über Gegenstand, Art und Umfang sowie Ergebnis der Prüfung.
-stellt fest, ob die Buchführung, der (Konzern-) Abschluss und der (Konzern-) Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ob die weiteren Unternehmensberichte
aufgestellt wurden.
- ist dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorzulegen (bzw. bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) noch zusätzlich der sog. „Art. 11 Bericht“ and den Prüfungsausschuss)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Inhalte eines Prüfungsberichts

A

Prüfungsauftrag

grundsätzliche Feststellungen (Lage des Unternehmens, Unregelmäßigkeiten)

Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, KAM

Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsauslegung

Bestätigungsvermerk (enthält Prüfungsurteil)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Formen des Prüfungsurteils

A

Testat

  1. uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
  2. eingeschränkter Bestätigungsvermerk
  3. Versagung aufgrund von Einwendungen
  4. Versagung, weil der Abschlussprüfer nicht in der LAge ist, ein Prüfungsurteil abzugeben

in besonderen Fällen kann Prüfungsurteil nachträglich widerrufen werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Was sagt Jahresabschlussprüfer nicht?

A

sagt nicht, dass alles richtig ist, sondern nur, dass der Jahresabschluss frei von
wesentlichen Fehlern ist –> Wesentlichkeit in der Prüfung

sagt nicht, dass kein Betrug stattfindet (keine forensische Prüfung), sondern
nur, dass keine Hinweise auf Betrug gefunden wurden

sagt nicht, dass das Unternehmen „gut dasteht“

sagt „nur“, dass going concern für ein Jahr (das Jahr) gegeben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Corporate Governance Bericht

A

Bericht über

-den Aufbau der Führungs- und Überwachungsstruktur
eines Unternehmens
-die Umsetzung der Führungs- und Überwachungsstruktur
im Alltag
-die Verbindung mit Führungsthemen, wie der Unternehmenskultur, dem ethischen Verhalten oder der
Compliance

Grundlage ist Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
-> soft law, das sich an börsennotierte Unternehmen richtet und
Richtlinien für die Unternehmensführung bietet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Lagebericht

A

ist nicht Bestandteil des (Konzern)Jahresabschlusses

ist von allen Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbHs) aufzustellen

umfasst derzeit folgende Inhalte:
-Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
(inklusive finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren!)
-Bericht über die voraussichtliche Entwicklung sowie über die Risiken und Ungewissheiten des Unternehmens
-Bericht über Forschung und Entwicklung
-Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und das
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
-Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

nichtfinanzielle Erklärung / künftig Nachhaltigkeitsbericht

A

Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 ArbeitnehmerInnen müssen eine eigene nichtfinanzielle Erklärung veröffentlichen

die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung müssen jedenfalls Informationen über:
-Umwelt-, Sozial- und ArbeitnehmerInnenbelange sowie über die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung; und
-Angaben zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten aufgrund der
Taxonomie-Verordnung der EU enthalten

derzeit wird von vielen Unternehmen ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht

ab dem Geschäftsjahr 2024 muss ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht IM Lagebericht aufgenommen werden!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Tripple Bottom Line

A

bezeichnet den Dreiklang von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung eines Unternehmens; erweitert die Kriterien zu Messung des Unternehmenserfolgs um soziale und ökologische Verträglichkeit.

16
Q

CSR

A

Corporate Social Responsibility

beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens, im Sinne eines nachhaltigen
Wirtschaftens. Davon sind soziale, ökologische und ökonomische Aspekte umfasst.

17
Q

ESG

A

Environmental, Social and Governance

(Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) beschreibt Kriterien zur Berücksichtigung von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialaspekten innerhalb der Unternehmensführung und ihrer Einbettung in die
Strategien sowie in das Businessmodell

18
Q

Aspekte von ESG

A

Environmental:
-Erneuerbare Energien
-Treibhausgasemissionen
-schonender Einsatz von Rohstoffen und Energie
-Kreislaufwirtschaft

Social:
-Gesundheitsschutz
-Arbeitsschutz
-Diversität und Inklusion
-Menschenrechte
-Faire Arbeitsbedingungen

Governance:
-Ethisch vertretbare Unternehmensführung
-Verhinderung von Korruption
-Compliance
-Stakeholder Engagement
-Risikomanagement

19
Q

EU-Taxonomie VO

A

soll dabei unterstützen die EU-Klima- und
Energieziele für 2030 zu erreichen und die Ziele des European Green Deals umzusetzen, indem Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten (um)gelenkt werden

Berichtspflichten über ökologisch nachhaltige
-Umsatzerlöse
-Capex (Capital Expenditure = Invesitionen ins Anlagevermögen)
-Opex (Operational Expenditure = Ausgaben, die nötig sind, um einen funktionierenden operativen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen)

Offenlegungsvorschriften sehen eine Berichterstattung von KPIs je Geschäftstätigkeit und in Summe vor

20
Q

worin unterscheidet Vorgabe

A

Taxonomie-fähige Aktivitäten:
-Aktivitäten sind „Taxonomie-fähig“ (Eligibility), wenn sie sich Taxonomie-Kriterien zuordnen lassen (unabhängig
davon, ob die Kriterien erfüllt werden)

Taxonomie-konformen Aktivitäten:
-Aktivitäten sind „Taxonomie-konform“ (Alignment), wenn die Taxonomie-fähigen Aktivitäten die Kriterien auch
erfüllen.

taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten GJ21
taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten GJ 22:
-Klimaschutz
-Anpassung an den Klimawandel

taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten
taxonimiekonforme Wirtschaftsaktivitäten:
-Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
-Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
-Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
-Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

21
Q

Überarbeitung CSRD

A

NFRD (2014/95/EU) bietet einen breiten Interpretationsspielraum, zudem ist keine
verpflichtende externe Prüfung vorgesehen und keine Festlegung von Standards,
nach denen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden soll

Überarbeitung durch CSRD soll den Übergang zu einem nachhaltigen und inklusiven Finanz- und Wirtschaftssystem ermöglichen, welches mit den
UN Sustainable Development Goals im Einklang steht.
-> Einschränkung Interpretationsspielraum

22
Q

Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

A

generelle Standards: zu Governance, Strategie, Auswirkungen, Risiken und Chancen, Parametern und Zielen sowie der Wesentlichkeitsanalyse

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS hat verpflichtend als eigenes Kapitel
im Lagebericht zu erfolgen. Auch die Offenlegungen iSd EU-Taxonomie-VO sind weiterhin verpflichtend. Die ergänzende Veröffentlichung eines gesonderten Nachhaltigkeitsberichts
ist weiterhin zulässig.

Fristen für die Offenlegung gelten dieselben wie für die Offenlegung des
Jahresabschlusses

Prüfung durch den Aufsichtsrat sowie verpflichtende Prüfung durch den Abschlussprüfer, einen anderen Wirtschaftsprüfer oder einen anderen Anbieter von unabhängigen
Prüfungsleistungen.

23
Q

Vorgehensweise Wesentlichkeitsanalyse

A
  1. Identifikation relevanter Stakeholder
  2. Festlegung der Nachhaltigkeitsthemen (welche unternehmensspezifische Themen sind relevant, abseits gesetzlich vorgeschriebener)
  3. Bewertung der doppelten Wesentlichkeit (Analyse durch interne Experte, und gem. Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bewertet)
  4. Einbindung der Stakeholder ( im Rahmen der Stakeholdereinbindung zb Befragung sollen Themen bewertet und gegebenfalls erweitert werden)
  5. Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse (Erstellung einer Wesentlichkeitsmatrix als Basis für die Nachhaltigkeitsstrategie und Ableitung von Kennzahlen)
24
Q

doppelte Wesentlichkeit

A

Inside-out: impact materiality
Welche Auswirkungen haben die Aktivitäten
eines Unternehmens auf die Umwelt?

outside in financial materiality:
Welchen Chancen und Risiken aus der Umwelt
ist das Unternehmen ausgesetzt?

Ein Thema ist dann wesentlich, wenn es aus der Perspektive der finanziellen
Wesentlichkeit und/oder Auswirkungswesentlichkeit als wesentlich bewertet wurde.

25
Q

Wertschöpfungskette nach ESRS

A

umfasst auch jene Geschäftsbeziehungen,
auf die ein Unternehmen keinen direkten oder indirekten Einfluss nehmen kann.

Cradle to Grave Ansatz

von der Entwicklung eines Produkts/einer Dienstleistung
bis hin ihrer Entsorgung bzw. Überführung in eine Kreislaufwirtschaft.
-> eigene Geschäftstätigkeiten
-> Liefer-, Vermarktungs- und Vertriebstätigkeiten sowie entsprechende Kanäle

26
Q

zukünftige Prüfpflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung

A

Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch einen Abschlussprüfer oder einen anderen unabhängigen akkreditierten Erbringer von Prüfungsleistungen

Langfristig ist eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit vorgesehen –
Überprüfung sechs Jahre nach Inkrafttreten der erstmaligen Berichtspflicht nach CSRD

Es sollen europäische Prüfungsstandards entwickelt wurden,
bislang wurden noch keine Entwürfe veröffentlicht

27
Q

Vergütungsbericht

A

Börsennotierte Unternehmen haben die Vergütung der einzelnen Vorstands- wie auch Aufsichtsratsmitglieder offenzulegen
-> ist jedes Jahr der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen
-> 10 Jahre auf Homepage zu publizieren

beinhaltet Informationen über die gewährte oder geschuldete
Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung für alle aktiven und ehemaligen (ausgeschiedenen)
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

28
Q

Bilanzmanipulation

A

ist die bewusste und gesetzeswidrige Beeinflussung des Abschlusses

2 Varianten:
1. Tochter-/Enkelunternehmen täuscht (internationale) Muttergesellschaft (um Fortbestand zu sichern, oder die Freigabe von Investitionen zu erreichen)
-> insbesondere Töchter, die sehr stark kennzahlenorientiert
geführt werden

  1. Täuschung von Eigen- oder Fremdkapitalgebern, um neue Investoren zu finden (bzw. zusätzliche Mittel von
    bestehenden Investoren zu erhalten) oder eine Bank davon zu überzeugen, (weitere) Kredite zu bewilligen

Von Bilanzdelikten betroffene Unternehmen weisen oftmals ein schnelles, sprunghaftes Wachstum auf, sind in
ihrer Zielsetzung auf hohe Wachstumsraten ausgerichtet und haben oft komplexe Beteiligungsstrukturen und
Prozessabläufe.

Grenze zwischen legaler Bilanzpolitik und illegalen Methoden verschwimmt rasch.
Sogenannte „aggressive Bilanzierungsmethoden“ (angewandt zur Wahrung der Zielerreichung) stellen
oftmals die Weichen dazu.

29
Q

Sanktionen bei Bilanzmanipulation

A

Bilanzstrafrecht sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren (3 Jahre bei börsennotierten
Unternehmen) für Entscheidungsträger (Vorstände, Aufsichtsräte etc.) vor,
wenn der Jahres- oder Konzernabschluss, der Lagebericht oder Konzernlagebericht oder ein an die
Öffentlichkeit gerichteter oder in einer Gesellschafter- oder Mitgliederversammlung sowie in einem
Aufsichtsrat oder ähnlichem Beirat vorgetragener Bericht
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage falsch oder unvollständig darstellt.

Mit Bilanzmanipulation gehen oft andere Straftaten einher, die (eher) verfolgt werden. Dazu zählen
Betrug, Untreue und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen oder ein
Finanzstrafverfahren wegen Abgabenverkürzung