DVO (EU) 2015/1998 Flashcards
1
Q
6.0.2.
A
Montierte Spreng-und Brandsätze, die nicht entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften befördert werden, gelten als in Fracht-und Postsendungen verbotene Gegenstände
Luftsicherheit > DVO (EU) 2015/1998 > Flashcards
6.0.2.
Montierte Spreng-und Brandsätze, die nicht entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften befördert werden, gelten als in Fracht-und Postsendungen verbotene Gegenstände