Durch welches Änderungsgesetz wurde wann und in welcher Vorschrift des Aktiengesetzes ein Risikofrüherkennungssystem implementiert? Flashcards

1
Q

Was ist KonTraG im Allgemeinen?

A
  • Durch das KonTraG §91 Abs. 2 im Jahr 1998, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
  • Wurde am 5.3.98 vom Deutschem Bundestag beschlossen und ist am 1.5.98 in Kraft getreten, das insbesondere Änderungen im Handels- und Aktienrecht vornahm.
  • Eine Implementierung eines Risikofrüherkennungssystem und Überwachungssystem ist hier festgeschrieben
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2
Q

Wie lautet §91 Abs. 2 AktG?

A

§91 Abs. 2 AktG: Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit dem Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.

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3
Q

Was ist das Ziel von KonTraG?

A
  • Ziel ist also, dass mit dem KonTraG die Corporate Governance in deutschen Unternehmen fortentwickelt werden.
  • Im Rahmen des KonTrag Neudefinition der Beziehung zwischen AR und Abschlussprüfer:
  • Die WPs werden vom Aufsichtsrat ausgesucht und beauftragt, damit der Vorstand sich seine Prüfer nicht selbst aussucht.
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4
Q

Details des Risikofrüherkennungssystems.

A
  • Die adäquate Funktionsweise des Risikofrüherkennungssystem Teil der Sorgfaltspflicht des Vorstands (§93 I Satz 1 AktG) und des Aufsichtsrates (§116 AktG).
  • Darüber hinaus müssen Aussagen zu den Risiken des Unternehmens im Lagebericht veröffentlicht werden, und das Bestehen und der Betrieb des Risikofrüherkennungssystems müssen vom Abschlussprüfer geprüft werden.
  • Der Umfang ist je nach Größe und Komplexität anzupassen.
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