Durch welches Änderungsgesetz wurde wann und in welcher Vorschrift des Aktiengesetzes ein Risikofrüherkennungssystem implementiert? Flashcards
1
Q
Was ist KonTraG im Allgemeinen?
A
- Durch das KonTraG §91 Abs. 2 im Jahr 1998, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
- Wurde am 5.3.98 vom Deutschem Bundestag beschlossen und ist am 1.5.98 in Kraft getreten, das insbesondere Änderungen im Handels- und Aktienrecht vornahm.
- Eine Implementierung eines Risikofrüherkennungssystem und Überwachungssystem ist hier festgeschrieben
2
Q
Wie lautet §91 Abs. 2 AktG?
A
§91 Abs. 2 AktG: Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit dem Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
3
Q
Was ist das Ziel von KonTraG?
A
- Ziel ist also, dass mit dem KonTraG die Corporate Governance in deutschen Unternehmen fortentwickelt werden.
- Im Rahmen des KonTrag Neudefinition der Beziehung zwischen AR und Abschlussprüfer:
- Die WPs werden vom Aufsichtsrat ausgesucht und beauftragt, damit der Vorstand sich seine Prüfer nicht selbst aussucht.
4
Q
Details des Risikofrüherkennungssystems.
A
- Die adäquate Funktionsweise des Risikofrüherkennungssystem Teil der Sorgfaltspflicht des Vorstands (§93 I Satz 1 AktG) und des Aufsichtsrates (§116 AktG).
- Darüber hinaus müssen Aussagen zu den Risiken des Unternehmens im Lagebericht veröffentlicht werden, und das Bestehen und der Betrieb des Risikofrüherkennungssystems müssen vom Abschlussprüfer geprüft werden.
- Der Umfang ist je nach Größe und Komplexität anzupassen.