Doppelte Buchführung oder EÜR Flashcards

1
Q

Wer muss die doppelte Buchführung durchführen?

A
  • kaufmännische Geschäftsbetriebe, die im Handelsregister stehen (Ausnahme e.K. möglich)
  • Nichtkaufleute, deren Gewinn über 60.000 € liegt oder mehr als 600.000€ Umsatzerlöse erzielen
  • Kapitalgesellschaften
  • Gewinnerlöse aus Land- und Forstwirtschaft, die land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von über 25.000€ bewirtschaftet.
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2
Q

Wer muss die Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen?

A
  • Unternehmen, die nicht im Handelsregister stehen
  • Nichtkaufleute, deren Gewinn unter 60.000€ liegt und die weniger als 600.000€ Umsatz erzielen
  • GbR
  • Einzelkaufleute, die 600.000€ Umsatzerlöse und 60.000€ Gewinn ab zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreiten
  • Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte…) und Kleingewerbetreibende
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3
Q

Vorteile der EÜR

A
  • keine Inventur
  • keine Bilanz
  • keine GuV
  • keine Aufführung des Betriebsvermögens
  • geringerer Aufwand als bei der doppelten Buchführung
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4
Q

Wichtige Aspekte für Unternehmen

A
  • Belege durchnummerieren und nach diesen laufenden Nummern sortieren
  • Kassenbuch führen
  • Registrierkasse einsetzen
  • Ordner anlegen: Kundenrechnungen, Lieferantenrechnungen
  • unbezahlte Rechnungen gesondert abheften
  • nicht nur Einnahmen, auch Ausgaben lückenlos erfassen
  • bei der Erfassung für die Steuer Fristen einhalten
  • Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre genutzt und steuerrechtlich abgeschrieben werden, gesondert aufführen
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