Doppelte Buchführung oder EÜR Flashcards
1
Q
Wer muss die doppelte Buchführung durchführen?
A
- kaufmännische Geschäftsbetriebe, die im Handelsregister stehen (Ausnahme e.K. möglich)
- Nichtkaufleute, deren Gewinn über 60.000 € liegt oder mehr als 600.000€ Umsatzerlöse erzielen
- Kapitalgesellschaften
- Gewinnerlöse aus Land- und Forstwirtschaft, die land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von über 25.000€ bewirtschaftet.
2
Q
Wer muss die Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen?
A
- Unternehmen, die nicht im Handelsregister stehen
- Nichtkaufleute, deren Gewinn unter 60.000€ liegt und die weniger als 600.000€ Umsatz erzielen
- GbR
- Einzelkaufleute, die 600.000€ Umsatzerlöse und 60.000€ Gewinn ab zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreiten
- Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte…) und Kleingewerbetreibende
3
Q
Vorteile der EÜR
A
- keine Inventur
- keine Bilanz
- keine GuV
- keine Aufführung des Betriebsvermögens
- geringerer Aufwand als bei der doppelten Buchführung
4
Q
Wichtige Aspekte für Unternehmen
A
- Belege durchnummerieren und nach diesen laufenden Nummern sortieren
- Kassenbuch führen
- Registrierkasse einsetzen
- Ordner anlegen: Kundenrechnungen, Lieferantenrechnungen
- unbezahlte Rechnungen gesondert abheften
- nicht nur Einnahmen, auch Ausgaben lückenlos erfassen
- bei der Erfassung für die Steuer Fristen einhalten
- Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre genutzt und steuerrechtlich abgeschrieben werden, gesondert aufführen