Die Bilanz und das System der Grundsätze der ordnungsmäßiger Buchführung Flashcards
Rahmengrunsätze GoB
- Richtigkeit und Willkürlichkeit
- Klarheit und Übersichtlichkeit
- Vollständigkeit
- Einzelbewertung
- Belegprinzip
Vorsichtsprinzip iwS - § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB:
Das Vorsichtsprinzip iwS besteht aus dem Vorsichtsprinzip ieS (uA Prinzip der stillen Reservebildung, vorsichtige Bewertung) und aus dem Imparitätsprinzip. Letzteres wird in Verlustantizipationsprinzip und Realisationsprinzip unterteilt.
Was ist das Imparitätsprinzip - § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Das Imparitätsprinzip besteht aus
- Verbot der Gewinnantizipation
- Gebot der Verlustantizipation (Entstehungskriterium: Wirtschaftliche Verursachung aufgrund der Existenz „schwebender Geschäfte“ (zweiseitig unerfüllte Verträge))
Was besagt das Anschafftungswertprinzip?
Vermögensgegenstände dürfen max. mit Anschaffungskosten oder Herstellkosten, minus Abschreibungen angesetzt werden.
–> Bewertung nach Marktwert ausgeschlossen! –> Folgt aus dem Realisationsprinzip.
Was besagt das Verlustantizipationsprinzip?
Verluste sind anders als Gewinne bereits im Zeitpunkt ihres Bekanntwerden zu berüchsichtigen.
–> Entstehungskriterium: Wirtschaftliche Verursachung aufgrund der Existenz „schwebender Geschäfte“ (zweiseitig unerfüllte Verträge)
Was sind die Ausprägungen des Verlustantizipationsprinzips?
- Wertaufhellungsprinzip: berücksichtigt wertbezogene Informationen, die Verhältnisse zum Abschlussstichtag erhellen und ihre Ursache nicht im neuen Geschäftsjahr haben.
- Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände
- Höchstwertprinzip für Schulden
- Drohverlustrückstellungen
zwecke des HGB-Abschlusses?
- Informationsfunktion
- Dokumentationsfunktion
- Rechenschaftszweck
- Zahlungsbemessungsfunktion
- Ausschüttungsbegrenzung
- Gewährleistung einer Mindestausschüttung
- Indikator steuerlicher Leistungsfähigkeit
dominierendes Rechnungslegungsprinzip –> Vorsichtsprinzip
Zwecke des IFRS-Abschlusses
Decision usefulnesss:
- Bereitstellung von Informationen
- Entscheidungsnützlichkeit, Ausrichtung an potentielle Investoren
- Reine Informationsfunktion
- keine Ausschhüttungsmessungsfunktion
- keine Funktion im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung
dominierendes Rechnungslegungsprinzip –> fair presentation