Ansatznormen nach HGB und IFRS Flashcards
Vermögensgegenstand iSd statischen Bilanzauffassung?
(Stellt ab auf die gläubigerschützende Zugriffsmasse)
- Konkrete (Einzel-) Veräußerungsfähigkeit
- Abstrakte (Einzel-) Veräußerungsfähigkeit
- (Einzel-) Vollstreckbarkeit
- Selbstständige (Einzel-) Verwertbarkeit
Durch: Verkauf, Einräumung eines Nutzungsrechts, bedingter Verzicht oder Zwangsvollstreckung
Vermögensgegenstand iSd dynamischen Bilanzauffassung?
(stellt ab auf wirtschaftlichen Vorteil im Rahmen einer Gesamtbetriebsveräußerung)
- Greifbarkeit
- selbstständige Bewertbarkeit (erfordert abgrenzbare Bewertbarkeit –> Einzelbewertungsprinzip)
Was gibt es für konkrete Aktivierungsverbote? (§ 248 I HGB)
Also darf nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden?
Nach § 248 I:
- Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens
- Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals
- Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen
- selbst geschaffene Marken, … , vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Aktivierungswahlrecht für selbsterstelle immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Problematik)
KONTRA Aktivierung:
- Problematik bei objektiven Wertzuweisung
- Schwierigkeit der Abgrenzung für die Aufwendung von solchen Dingen, weil Aufwednungen für die Gründung eines Unternehmens ja auch ausgeschlossen ist (§248 I)
PRO Aktivierung:
- verbesserte Außendarstellung (insb. für innovative Mittelständler)
- Verbesserter Informationsgehalt
- bessere Vergleichbarkeit mit IFRS-Bilanzen
—> es besthet eine Ausschüttungssperre nach § 268 VIII 1 für KGs aus Gründen des Gläubigerschutzes.
Definiton des Anlagevermögens nach § 247 II?
Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind auf Dauer dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Definition Umlaufvermögen?
neg. Abgrenzung:
Vermögensgegenstände dienen nicht auf Dauer dem Geschäftsbetrieb
ODER
pos. Abgrenzung:
Vermögensgegenstände die sich in einem einmaligen betrieblichen Akt erschöpfen (Veräußerung, Verbrauch, Einmalnutzung)
Warum besteht eine Ausschüttungssperre für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände? (§ 268 VIII)
- Aufgrund nicht eindeutig zurechenbaren Herstellkosten
- Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Nutzungsdauer
–> damit ist objektive Wertermittlung erschwert.
Drei Kriterien der abstrakten Passivierungsfähigkeit nach GoB:
- Es muss eine Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens gegenüber einem Dritten vorliegen
- wirtschaftliche Belastung
- muss quantifizierbar sein (exakt oder innerhalb einer Bandbreite)
Beispiele für Passivierungsverbot:
Nach § 249 II 1, dürfen hierfür keine Rückstellungen passiviert werden:
- künftige Zinsaufwendungen
- künftige Mietaufwendungen
- künftige Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Begründung der Rückstellung nach GoB?
Rückstellungen werden in drei Klassen unterteilt:
1. Verbindlichkeitsrückstellungen (nach Realisationsprinzip: Zukünftige Ausgaben, die Erträge der abgelaufenen Periode alimentieren, werden diesen zugeordnet)
2. Drohverlustrückstellung (nach Imparitätsprinzip: neg. Erfolgsbeiträge zwar noch nicht realisiert aber absehbar, werden also antizipiert.) --> müssen gebildet werden, wenn der (erwartete) Ertrag aus einem schwebenden Geschäft geringer ist als der (erwartete) Aufwand.
- Aufwandsrückstellungen (Realisationsprinzip: Zukünftige Ausgaben, Erträge in abgelaufener Periode werden alimentiert)
Wann sind Verbindlichkeitsrückstellungen verpflichtend zu bilden? (Drei Punkte)
- Verbindlichkeit ggü. Dritten
- Verursachung vor Bilanzstichtag
- wenn mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist
Passivierung von Verbindlichkeiten vs. Schulden? (Abgrenzung in drei Fällen)
- Passivierung als Verbindlichkeit: Verpflichtungen, die zum Stichtag bzgl. Eintritt und Höhe feststehen. (bspw. Bankdarlehen)
- Passivierung als Rückstellung:
Verpflichtung, bei denen am Stichtag Eintritt oder Höhe nicht feststehen aber eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. (bspw. Pensionrückstellung) - KEINE Passivierung:
Verpflichtungen, deren Eintritt zwar grds möglich ist aber zum Stichtag unwahrscheinlich. (bspw eine Bürgschaft)
Was sind Aufwandsrückstellungen, welche Besonderheit?
Aufwandsrückstellungen beruhen auf einer Verpflichtung gegen sich selber, also eine “Innenverpflichtung”
(bspw. verschobene Reparatur/ Wartungsmaßnahmen im Unternehmen)
Vergleich zwischen HBG und IFRS bei “Asset”
Der “Vermögensgegenstand” ist nicht so weit gefasst wie “asset”.
Bei “asset” fehlt die selbständige Einzelverwertbarkeit oä.
–> größere Aktivierungsfreude in der internationalen Rechnungslegung.
Vergleich zwischen HBG und IFRS bei “liability”
“Liability” bezieht sich ausdrücklich nur auf rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtungen ggü. Dritten. Somit gibt es keine Rückstellungen aufgrund von Innenverpflichtungen (=Aufwandsrückstellungen).
Gewährleistungsrückstellungen ohne rechtliche Verpflichtung werden restriktiv behandelt.