Deutsche Grundrechte Flashcards
Status negativus
(Klassische Grundrechtsfunktion)
Grundrecht als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat
Schutz vor staatlichen Eingriffen, die grundrechtlich geschützten Freiraum missachten
Status positivus
Grundrecht als Leistungsrecht des Bürgers gegen den Staat
Ausnahme!
Status activus
Grundrechte als Mitwirkungsrechte
Teilhabe an der staatlichen Willensbildung
Einrichtungsgarantien
Grundrechte garantieren Bestand bestimmter Rechtseinrichtungen/-Institutionen
(Dürfen nicht abgeschafft werden!)
Grundrechte aus objektiven Werteordnungen
Staat hat mit Grundrechten Werte geschaffen und damit ausgedrückt dass diese wichtig sind
Grundrechtsberechtigung
Natürliche Personen ✅
Juristische Personen d. Privatrechts ✅
Juristische Personen d. Öffentlichen ✖️
(Ausnahmen: Pressefreiheit Art.5 GG usw.)
Grundrechtsfähigkeit
Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person Träger von Grundrechten zu sein
Grundrechtsmündigkeit
Fähigkeit einer natürlichen Person Grundrechte selbstständig ausüben zu dürfen
(Ausnahme: Minderjährige ❗️Art 4 GG Religionsfreiheit mit 14 Jahren)
Grundrechtskonkurrenz
Mehrere Grundrechte schützen einen Grundrechtsträger —> lex Specialis!
Mehrfacher Schutz bedeutet, dass Eingriffsrechtfertigung nach Grundrecht mit dem stärksten Schutz zu beurteilen ist
Grundrechtskollision
Mehrere Grundrechtsträger können sich auf Grundrechte berufen und die Ausübung der Grundrechte des einen geht auf Kosten der Grundrechte des anderen
Vorgehensweise:
1. Güterabwägung
2. Prinzip des schonendsten Ausgleichs (Art.19 2 GG)
= Prinzip der praktischen Konkordanz
Jedes Rechtsgut soll möglichst Maximal verwirklicht werden
Eingriff in Grundrechte
- Identifikation des einschlägigen Grundrechts
- Bestimmung sachlicher + persönlicher Schutzbereich
- Prüfung Eingriffsqualität
- Prüfung verfassungsrechtlicher Rechtfertigung des Eingriffs
Grundrechtsschranken
Einfacher, Qualifizierter Gesetzesvorbehalt und Verfassungsimmanente Schränken
Einfacher Gesetzesvorbehalt
Durch Gesetz / aufgrund eines Gesetzes
Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
Gesetz muss besondere Voraussetzungen erfüllen, die im jeweiligen Grundrecht schriftlich fixiert sind
Verfassungsimmanente Schranke
Gelten bei Grundrechten ohne Gesetzesvorbehalt
Vorbehalt der Gemeinverträglichkeit
Zu beachten sind die Grundprinzipen des GG, die gesamte Werteordnung und die Einheit der Verfassung