Definitionen ZR Flashcards

1
Q

Rechtsgeschäft

A

besteht aus mindestens einer WE, die entweder allein oder zusammen mit anderen Tatsachen eine privatrechtliche Rechtsfolge herbeiführt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Vertrag

A

zwei korrespondierende Willenserklärungen, Angebot und Annahme

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

offener Dissens

A

Ein offener Dissens iSv § 154 BGB liegt vor, wenn sich beide Parteien noch nicht über alle Punkte des Vertrags geeinigt haben und sich über diese Tatsache auch im Klaren sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Willenserklärung

A

Äußerung des Willens, der auf die Herbeiführung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Empfangsbote

A

Wer nach der Verkehrsanschauung als geeignet und ermächtigt anzusehen ist, die Erklärung für den Empfänger anzunehmen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Angebot

A

eine einseitige, empfangsbedürfte Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Invitatio ad offerendum

A

Einladung zur Abgabe eines Angebots

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

verkehrswesentliche Eigenschaft

A

Eigenschaften sind alle wertbildenden Faktoren einer Person oder Sache, die ihr unmittelbar und dauerhaft anhaften. Verkehrswesentlichkeit bestimmt sich nach der Verkehrsanschauung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Drohung

A

Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Handlungswille

A

Der bewusste Willensakt, sie auf die Vornahme eines äußeren Verhaltens gerichtet ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Erklärungsbewusstsein

A

Der Wille, durch sein Handeln eine irgendwie rechtsgeschäftliche relevante Erklärung abzugeben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Annahme

A

Willenserklärung, mit der das Einverständnis mit dem Antrag ausgedrückt wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

ex tunc

A

von Anfang an

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

ex nunc

A

ab jetzt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Differenzschadenmethode

A

Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Holschuld

A

Der Leistungsort und der Erfolgsort liegen beide beim Schuldner.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Bringschuld

A

Leistungs- und Erfolgsort beim Gläubiger

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Schickschuld

A

Der Leistungsort liegt beim Schuldner, der Erfolgsort liegt beim Gläubiger.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Unmöglichkeit

A

dauerhafte Nichterbringbarkeit eines Erfolgs

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

absolutes Fixgeschäft

A

wenn die Einhaltung der Leistungszeit für den Gläubiger derart wesentlich ist, dass eine verspätete Leistungserbringung keine Erfüllung mehr darstellt, die Leistung also nicht mehr nachholbar ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

relatives Fixgeschäft

A

wenn die Leistungszeit aufgrund einer Terminvereinbarung so wesentlich war, dass der Vertrag mit Einhaltung des Leistungstermins „stehen und fallen“ soll, die Leistung an sich aber noch nachholbar wäre

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Leistungsgefahr

A

Die Gefahr, trotz des zufälligen Untergangs des Leistungsgegenstandes weiterhin zur Leistung verpflichtet zu bleiben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Preisgefahr

A

Die Gefahr, trotz des zufälligen Untergangs des Leistungsgegenstandes zur Gegenleistung verpflichtet zu sein.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Stückschuld

A

Der Leistungsgegenstand ist nach konkreten und individuellen Merkmalen bestimmt, sodass dem Schuldner keine Auswahlmöglichkeit verbleibt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Erfüllungsgehilfe
Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis tätig wird.
26
Pflichtverletzung
jedes gegen das Schuldverhältnis gerichtete Verhalten
27
Mahnung
Eindeutige und bestimmte Leistungsaufforderung an den Schuldner.
28
Verzögerungsschaden
Jede unfreiwillige Vermögenseinbuße, die adäquat kausal auf der Verzögerung beruht und auch bei späterer (hinzugedachter) Leistung bestehen bleibt (bliebe)
29
Schuldverhältnis
rechtliche Sonderverbindung zwischen zwei oder mehreren Personen, durch die Pflichten aus § 241 BGB entstehen
30
Geschäftsgrundlage
Umstände oder Vorstellungen über Umstände, die nicht Vertragsinhalt aber dennoch so wesentlich sind, dass der Geschäftswille beider Parteien oder zumindest einer Partei für die andere erkennbar darauf beruht
31
Zedent
wer Forderung abtritt
32
Zessionar
neuer Gläubiger
33
Sachmangel
jede negative Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit
34
Beschaffenheit
natürliche Eigenschaften der Sache, aber auch deren tatsächliche, wirtschaftliche, soziale und rechtliche Beziehungen zur Umwelt, sofern sie nach der Verkehrsanschauung für die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache bedeutsam sind
35
Eigenschaften
alle wertbildenden Faktoren
36
Abnahme (eines Werkes)
die körperliche Entgegennahme des Werkes im Wege der Besitzübernahme verbunden mit der Erklärung des Bestellers, dass er das Werk in der Hauptsache vertragsgemäß anerkenne
37
Geschäftsführung (GoA)
jede Tätigkeit rechtgeschäftlicher oder tatsächlicher Art
38
Geschäft (GoA)
Jede Tätigkeit, soweit sie über reines Dulden oder Unterlassen hinausgeht
39
fremdes Geschäft (GoA)
wenn es in den Pflichten-, den Rechts- oder den Interessenkreis eines anderen fällt
40
Fremdgeschäftsführungswille (GoA)
wenn der Geschäftsführer das Geschäft nicht als eigenes, sondern als fremdes vornimmt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen handelt, im Interesse eines anderen tätig zu werden
41
mutmaßlicher Wille
derjenige Wille, den der Geschäftsherr bei objektiver Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Übernahme geäußert haben würde. Oft durch das objektive Interesse des Geschäftsherrn indiziert
42
Aufwendungen
freiwillige Vermögensopfer
43
etwas erlangt (BerR)
jeder vermögenswerte Vorteil
44
Leistung (BerR)
bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
45
Rechtsgrund (BerR)
jeder materiell rechtliche Grund zum Behaltendürfen des erlangten Etwas
46
Nutzungen
Früchte und Gebrauchsvorteile
47
Gebrauchsvorteile
tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten (zB Möglichkeit mit einem Auto zu fahren)
48
Anweisung
Aufforderung des Anweisenden an den Angewiesenen, eine Zuwendung an den Anweisungsempfänger zu tätigen
49
Regress (DeliktR)
der gesetzlich vorgesehene Rückgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten, der dem Schuldner gegenüber hierfür haftet
50
Cessio legis (DeliktR)
Forderungsübergang von einem alten Gläubiger auf einen neuen, anderen Gläubiger Der neue Gläubiger (Zessionar) tritt automatisch an die Stelle des alten Gläubigers (Zedent)
51
haftungsbegründende Kausalität
kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Eintritt der Rechtsgutsverletzung
52
haftungsausfüllende Kausalität
kausaler Zusammenhang zwischen der eingetretenen Rechtsgutsverletzung und dem angefallenen Schaden
53
Schutzgesetz § 823 II
Jede Rechtsnorm im materiellen Sinn, die nicht nur den Schutz der Allgemeingüter sondern auch den Schutz von Individualrechtsgütern bezweckt
54
Verrichtungsgehilfe
wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn weisungsgebunden in dessen Geschäftskreis tätig ist
55
Tierhalter
Wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat und wer es aus eigenem Interesse nicht nur vorübergehend hält.
56
KFZ-Halter
Halter ist, wer das Kfz nicht nur vorübergehend für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kfz besitzt.
57
absolute Rechte
solche, die gegenüber jedermann gelten, also nicht nur relativ zwischen den Parteien
58
possesorischer Anspruch
Recht AUS Besitz
59
petitorischer Anspruch
Recht AUF Besitz
60
dingliche Einigung
besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die auf die Übertragung des Eigentums von dem Veräußere auf den Erwerber gerichtet sind
61
Geheißperson
Geheißperson ist, wer weder Besitzdiener noch Besitzmittler ist, objektiv auf Geheiß des Veräußerers oder Erwerbers tätig wird und sich subjektiv diesem Geheiß unterwirft.
62
Übergabe
Übergabe bedeutet, dass der Veräußere jeden Besitz verliert, der Erwerber den Besitz erlangt und dies beides auf Veranlassung des Veräußere geschieht.
63
Anwartschaftsrecht
rechtlich gesicherte Position, die bei mehraktigen Erwerbstatbeständen entsteht, wenn der Gläubiger (Käufer) so viele Erfordernisse erfüllt hat, dass der Eigentumserwerb vom Schuldner (Verkäufer) nicht mehr einseitig verhindert werden kann
64
Sittenwidrigkeit
wenn Rechtsgeschäft gegen Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt
65
Verkehrsgeschäft
Rechtsgeschäft, bei dem auf Erwerberseite mindestens eine Person steht, die auch bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht zugleich als Veräußerer angesehen werden kann
66
Vindikationslage
Konstellation, bei der ein Eigentümer einer Sache gegenüber einem nicht zum Besitz berechtigten Besitzer einen Herausgabeanspruch in Bezug auf diese Sache hat
67
Verwendungen
zur Erhaltung/Verbesserung der Sache getätigten Maßnahmen, die keinen sachändernden Charakter haben
68
notwendige Verwendungen
dienen der Erhaltung, Wiederherstellung oder Instandsetzung der Sache
69
nützliche Verwendungen
keine notwendigen Verwendungen aber erhöhen den Wert der Sache objektiv
70
redlicher Besitzer
wer aus wahrscheinlichen Gründen die Sache, die er besitzt für seine hält
71
deliktischer Besitzer
wer den Besitz durch eine Straftat oder verbotene Eigenmacht erlangt hat
72
Verfügung
ein dingliches Rechtsgeschäft, das auf ein Recht unmittelbar einwirkt durch dessen Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufhebung
73
betrieblich veranlasste Tätigkeit (ArbR)
alle Tätigkeiten, die dem Arbeitnehmer vertraglich übertragen wurden oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt
74
betriebliche Übung (ArbR)
ein regelmäßig wiederholtes und gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers, welches nicht gegen zwingendes Recht verstößt und aus dem die Arbeitnehmer schließen dürfen, dass der Arbeitgeber sich für die Zukunft binden will
75
nichteheliche Lebensgemeinschaft
dauerhaftes Zusammenleben von Partnern, die keine andere Partnerschaft neben sich duldet und eine nach außen erkennbare innere Bindung aufweist
76
Testierwille
Der Wille zu rechtsverbindlichen Anordnungen für die Zeit nach dem Tod. (Bei Zweifeln durch Auslegung zu ermitteln)