Definitionen SR Flashcards
Handlung
jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrscht oder zumindest beherrschbar und damit auch vermeidbar ist
Kausalität
(Äquivalenztheorie)
Eine Handlung ist kausal, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Kausalität
(Ädaquanztheorie)
Handeln ist kausal, wenn es im Allgemeinen dazu geeignet ist einen Erfolg dieser Art herbeizuführen
objektive Zurechnung
wenn der Täter ein rechtlich relevantes Risiko schafft, welches sich im konkreten Erfolg realisiert
alternative Kausalität
Von mehreren Handlungen, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, sind alle ursächlich.
Vorsatz
Wissen und Wollen der Verwirklichung des obj. TB
dolus directus 1. Grades (Absicht)
wenn es dem Täter gerade auf die Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges ankommt, dessen Eintritt er zumindest für möglich hält
(Dominanz des Wollenselements)
dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz)
wenn der Täter sicher weiß, dass der tatbestandliche Erfolg eintreten wird und er sich mit diesem Erfolg derart abfindet, dass er ihn zumindest billigend in Kauf nimmt
Erfolgseintritt kann ihm dabei sogar unerwünscht sein.
(Dominanz des Wissenselements)
unwesentliche Abweichung des Kausalverlaufs
wenn sich das Geschehen in den Grenzen der allgemeinen Lebenserfahrung hält und keine andere Bewertung der Tat gerechtfertigt ist
Angriff
jede von einem menschlichen Verhalten ausgehende Bedrohung rechtlich geschützter Güter oder Interessen
Gegenwärtigkeit (des Angriffs)
wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
Rechtswidrigkeit (des Angriffs)
wenn der Angriff objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, also nicht seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist und den der Betroffene auch nicht aus anderen Gründen zu dulden braucht
Dauergefahr
ein Zustand, der bei natürlicher Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann, auch wenn nicht genau feststeht, wann diese Entwicklung eintritt
Absichtsprovokation
Eine Absichtsprovokation begeht, wer zielstrebig im Sinne des dolus directus 1. Grades durch ein rechtswidriges Verhalten einen Angriff herausfordert, um dem Gegner unter dem Deckmantel der äußerlich gegebenen objektiven Notwehrlage verletzen zu können.
auf frischer Tat betroffen
wenn der Täter bei Begehung einer rechtswidrigen Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder dessen unmittelbarer Nähe gestellt wird
auf frischer Tat verfolgt
wenn der Täter sich zwar bereits von Tatort entfernt hat, aber sichere Anhaltspunkte auf ihn als Täter hinweisen und seine Verfolgung zum Zwecke der Ergreifung aufgenommen wird
Erlaubnisirrtum
die irrige Annahme des Bestehens (die Existenz) eines tatsächlich nicht anerkannten oder die Überdehnung der rechtlichen Grenzen (den Umfang) eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes
Doppelirrtum
wenn der Täter sich irrig Umstände vorstellt, die für seine Rechtfertigung relevant sind, seine Tat wegen eines zusätzlichen Wertungsirrtums jedoch auch dann nicht rechtfertigen würden, wenn sie tatsächlich vorliegen würden
Tatbestandsirrtum
wenn der Täter irrig einen Umstand annimmt, der, wenn er tatsächlich vorläge, die Tat rechtfertigen würde
Tatentschluss
Tatentschluss liegt vor, wenn der Täter den gesamten subjektiven Tatbestand erfüllt.
unmittelbares Ansetzen
wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum “jetzt geht’s los” überschreitet und objektiv eine Gefährdung oder Verletzung des Rechtsguts unmittelbar bevorsteht
Bestimmen
wenn der Teilnehmer des Tatentschluss des Täters hervorruft
Hilfeleisten
Ein Hilfeleisten kann in jedem Tatbeitrag gesehen werden, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtsgutsverletzung verstärkt.
Dies kann sowohl im Wege der “Rathilfe” als auch im Wege der “Tathilfe” erfolgen.
objektive Sorgfaltspflichtverletzung
wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unberücksichtigt lässt
objektive Vorhersehbarkeit
objektiv vorhersehbar ist, was ein umsichtig handelnder Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters unter den jeweils gegebenen Umständen aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung in Rechnung stellen würde
spezifischer Gefahrzusammenhang
Es muss eine dem Grunddelikt eigentümliche spezifische Gefahr geschaffen worden sein und gerade diese Gefahr muss sich in der schweren Folge realisiert haben.
subjektiver Verteidigungswille
Handeln in Kenntnis und aufgrund der Notstandslage
(zielgerichtete Verteidigungsabsicht)
Nötigungsnotstand
wenn der Täter durch einen Dritten zu einer rechtswidrigen Tat genötigt wird
bewegliche
wenn die Sache tatsächlich fortgeschafft werden kann
fremd
wenn die Sache weder im Alleineigentum des Täter steht noch herrenlos ist
Wegnahme
Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen, Gewahrsams
Gewahrsam
die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen
Zueignungsabsicht
Inbesitznahme der fremden Sache mit Aneignungsabsicht und Enteignungswillen
Aneignungsabsicht
die Absicht, die Sache sich oder einem Dritte zumindest vorübergehend anzueignen
Enteignungswille
der Wille, dem Eigentümer dauerhaft den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten
rechtswidrige Zueignung
wenn der Täter keinen fälligen, durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung der weggenommenen Sache hat
Gewahrsamsenklave
wenn der Täter die Sache so eng in seine höchstpersönliche Sphäre bringt, dass nach der Verkehrsauffassung selbst im fremden Machtbereich der alte Gewahrsam schon beseitigt ist
Drittzueignungsabsicht
wenn der Täter die Absicht hat, die Sache in die Vermögenssphäre eines Dritten zu überführen
Bande
mehrere Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten verbunden haben, indem sie den gemeinsamen Entschluss gefasst haben, in Zukunft mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Taten zu begehen
gefährliches Werkzeug (Schwerer Raub)
wenn aufgrund der objektiven Beschaffenheit der Sache eine Eignung zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen festgestellt werden kann
gefährliches Werkzeug (Diebstahl mit Waffen)
Gegenstand, der in seiner konkreten Verwendungsart im Einzelfall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen
Zueignung (Unterschlagung)
die Manifestation des Zueignungswillens in objektiv erkennbarer Weise
auf frischer Tat betroffen
wenn er in Tatortnähe und spätestens asbald nach Tatausführung wahrgenommen wird und sich noch im Besitz der Beute befindet
Sichverschaffen (Hehlerei)
die Erlangung einer eigenen selbstständigen tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Sache im Einvernehmen mit dem Vortäter
Absetzen (Hehlerei)
das Unterstützen des Vortäters bei der wirtschaftlichen Verwertung der Sache durch selbstständiges Handeln
Absetzenhelfen (Hehlerei)
das weisungsabhängige, unselbstständige Unterstützen des Vortäters bei dessen Absetzbemühungen
Täuschung
jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, das geeignet ist, eine Fehlvorstellung über Tatsachen hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten
Tatsachen
Zustände oder Geschehnisse der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind
Irrtum
jede Fehlvorstellung über Tatsachen
Vermögensverfügung
jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen des Opfers, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt