Definitionen SR Flashcards
Handlung
jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrscht oder zumindest beherrschbar und damit auch vermeidbar ist
Kausalität
(Äquivalenztheorie)
Eine Handlung ist kausal, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Kausalität
(Ädaquanztheorie)
Handeln ist kausal, wenn es im Allgemeinen dazu geeignet ist einen Erfolg dieser Art herbeizuführen
objektive Zurechnung
wenn der Täter ein rechtlich relevantes Risiko schafft, welches sich im konkreten Erfolg realisiert
alternative Kausalität
Von mehreren Handlungen, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, sind alle ursächlich.
Vorsatz
Wissen und Wollen der Verwirklichung des obj. TB
dolus directus 1. Grades (Absicht)
wenn es dem Täter gerade auf die Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges ankommt, dessen Eintritt er zumindest für möglich hält
(Dominanz des Wollenselements)
dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz)
wenn der Täter sicher weiß, dass der tatbestandliche Erfolg eintreten wird und er sich mit diesem Erfolg derart abfindet, dass er ihn zumindest billigend in Kauf nimmt
Erfolgseintritt kann ihm dabei sogar unerwünscht sein.
(Dominanz des Wissenselements)
unwesentliche Abweichung des Kausalverlaufs
wenn sich das Geschehen in den Grenzen der allgemeinen Lebenserfahrung hält und keine andere Bewertung der Tat gerechtfertigt ist
Angriff
jede von einem menschlichen Verhalten ausgehende Bedrohung rechtlich geschützter Güter oder Interessen
Gegenwärtigkeit (des Angriffs)
wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
Rechtswidrigkeit (des Angriffs)
wenn der Angriff objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, also nicht seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist und den der Betroffene auch nicht aus anderen Gründen zu dulden braucht
Dauergefahr
ein Zustand, der bei natürlicher Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann, auch wenn nicht genau feststeht, wann diese Entwicklung eintritt
Absichtsprovokation
Eine Absichtsprovokation begeht, wer zielstrebig im Sinne des dolus directus 1. Grades durch ein rechtswidriges Verhalten einen Angriff herausfordert, um dem Gegner unter dem Deckmantel der äußerlich gegebenen objektiven Notwehrlage verletzen zu können.
auf frischer Tat betroffen
wenn der Täter bei Begehung einer rechtswidrigen Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder dessen unmittelbarer Nähe gestellt wird
auf frischer Tat verfolgt
wenn der Täter sich zwar bereits von Tatort entfernt hat, aber sichere Anhaltspunkte auf ihn als Täter hinweisen und seine Verfolgung zum Zwecke der Ergreifung aufgenommen wird
Erlaubnisirrtum
die irrige Annahme des Bestehens (die Existenz) eines tatsächlich nicht anerkannten oder die Überdehnung der rechtlichen Grenzen (den Umfang) eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes
Doppelirrtum
wenn der Täter sich irrig Umstände vorstellt, die für seine Rechtfertigung relevant sind, seine Tat wegen eines zusätzlichen Wertungsirrtums jedoch auch dann nicht rechtfertigen würden, wenn sie tatsächlich vorliegen würden
Tatbestandsirrtum
wenn der Täter irrig einen Umstand annimmt, der, wenn er tatsächlich vorläge, die Tat rechtfertigen würde
Tatentschluss
Tatentschluss liegt vor, wenn der Täter den gesamten subjektiven Tatbestand erfüllt.
unmittelbares Ansetzen
wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum “jetzt geht’s los” überschreitet und objektiv eine Gefährdung oder Verletzung des Rechtsguts unmittelbar bevorsteht
Bestimmen
wenn der Teilnehmer des Tatentschluss des Täters hervorruft
Hilfeleisten
Ein Hilfeleisten kann in jedem Tatbeitrag gesehen werden, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtsgutsverletzung verstärkt.
Dies kann sowohl im Wege der “Rathilfe” als auch im Wege der “Tathilfe” erfolgen.
objektive Sorgfaltspflichtverletzung
wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unberücksichtigt lässt