Definitionen Flashcards
Sache
alle körperlichen Gegenstände iSd. §90 BGB
fremd
fremd ist eine Sache, wenn sie im Eigentum eines anderen steht
beschädigt
ist eine Sache, wenn so auf sie eingewirkt wurde, dass ihre Unversehrtheit oder bestimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt worden ist
zerstört
ist eine Sache, wenn sie aufgrund der erfolgten Einwirkung in ihrer Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat
verändern des Erscheinungsbildes
wenn die optisch wahrnehmbare Oberfläche einer Sache so verändert worden ist, dass sie von ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild abweicht
Vorsatz
Vorsatz beschreibt das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung
Wegnahme
der Bruch fremden Gewahrsams und begründen eines neuen Gewahrsams
körperliche Misshandlung
jede substanzverletzende Einwirkung auf den Körper des Opfers sowie jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als unerheblich beeinträchtigt wird
Gesundheitsschädigung
das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes. Krankhaft ist jeder Zustand, der nicht nur unerheblich vom Normalzustand abweicht
Gefährliches Werkzeug
jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und Art seiner Verwendung als Angriffsmittel im konkreten Fall geeignet ist erhebliche Verletzungen zuzufügen
Angriff
jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen
Gegenwärtig
ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch andauert
Gewahrsamsbruch
liegt vor, wenn die Sachherrschaft des bisherigen Gewahrsamsinhabers gegen seinen Willen oder zumindest ohne sein Einverständnis aufgehoben wurde
Zueignungsabsicht
die Absicht sich oder einem Dritten eine fremde Sache oder den ihr verkörperten Sachwert anzueignen, gepaart mit dem Vorsatz den Eigentümer zu enteignen
Aneigung
das Einverleiben der fremden Sache selbst oder des ihr innewohnenden Sachwerts in das eigene Vermögen oder das eines Dritten