Allgemeines Flashcards
Kausalitätsprobleme
(Äquivalenztheorie: Erfolg in seiner konkreten Gestalt)
- Abbruch rettender Kausalverläufe (Strafbarkeit des aktiven Tuns, wenn Täter vorsätzlich einen mit an Sicherheit grenzenden Wahrsch. rettenden Kausalverlauf abbricht)
- Unterbrechung des Kausalzusammenhangs (Täter A setzt eine zum Erfolg führende Ursache. Täter B setzt eine neue Ursache, die unabhängig von der ersten Bedingung den Erfolg herbeiführt. Die Wirkung der Ersthandlung wurde beseitigt)
- Fortwirkende Kausalität (Ein später handelnder Dritter knüpft an die Handlung des Ersttäters an. Diese erste Handlung ist eine nicht hinwegdenkbare Bedingung für das Eingreifen des Dritten)
- Alternative Kausalität (Zwei unabhängig voneinander gesetzten Bed. führen gleichzeitig den Erfolg herbei und jede hätte für sich zur Erfolgsherbeiführung ausgereicht. Können alternativ, nicht kumulativ hinweggedacht werden. Deshalb ist jede für den Erfolg ursächlich)
- Kumulative Kausalität (mehrere Täter setzen unabhängig voneinander Bed., die nur im Zusammenwirken den Erfolg herbeiführen können. Kausal für Erfolg: ja, obj. Zurechnung: nein)
- Gremienentscheidungen (Der Erfolg in seiner konkreten Gestalt beruht auf dem tatsächlich gefassten Beschluss mit der konkreten positiven Stimmanzahl. Alle Ja-Stimmen fließen in die Entscheidung mit ein und sind ursächlich)
Objektive Zurechnung
Im Erfolg muss sich die vom Täter gesetzte Ausgangsgefahr realisieren und nicht ein völlig anderes Risiko, das dem allg. Lebensrisiko entspringt, auf Zufall beruht oder mit einem eigenständigen, die Ausgangsgefahr verdrängenden Verhalten anderer Personen zusammenhängt.
Vorsatz
dolus directus 1. Grades (Wollen dominant, abgeschwächtes Wissen genügt)
dolus directus 2. Grades (Wissen dominant, Wollen abgeschwächt)
Eventualvorsatz (Wissen und Wollen abgeschwächt)
Bewusste Fahrlässigkeit (Wissen abgeschwächt, Wollen fehlt)
unbewusste Fahrlässigkeit (Wissen und Wollen fehlt)
Tatbestandsirrtum Sonderfälle
- Irrtum über den Kausalverlauf (nur dann wichtig, wenn die Abweichung des Kausalverlaufes außerhalb des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren liegt)
- error in persona vel obiecto (Täter irrt sich über die Identität der konkret individualisierten Person)
- aberratio ictus (Erfolg tritt nicht an dem konkret individualisierten Handlungsobjekt, sondern ausversehen an einem anderen gleichwertigen Objekt ein)
- Distanzfälle (Täter kann das Opfer nicht sinnliche wahrnehmen, handelt aus der Ferne und der Erfolg tritt beim falschen Objekt ein)
Dolus generalis
- Klassischer dolus generalis Fall (Täter glaubt sein Opfer schon durch die erste Tathandlung getötet zu haben, tötet es in Wirklichkeit aber erst durch eine Zweithandlung)
- Umgekehrter dolus generalis Fall (Täter führt den Erfolg, der plangemäß erst durch die zweite Tathandlung herbeiführen wollte, schon durch die erste herbei)
Notwehr
- Notwehlage (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf geschützte Individual Rechtsgüter)
- Notwehhandlung (nur gegen Rechtsgüter des Angreifers; Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung, sprich Eignung und Einsatz des mildesten effektiven Mittels, Vorrang staatlicher Hilfe; Gebotenheit: krasses Missverhältnis, schuldlos Handelnde, Garantenbeziehungen, schuldhafte Provokation, Absichtsprovokation, Abwehrprovokation)
Rechtfertigender Notstand
- Notstandslage (Gefahr für ein Rechtsgut; Gegenwärtigkeit eines Angriffs)
- Notstandshandlung (Eingriff in ein anderes Rechtsgut; Erforderlichkeit der Handlung (nicht anders abwendbar), Eignung, mildeste effektive Mittel; Interessenabwägung; Angemessenheit)