Definitionen Flashcards

1
Q

Einigung

A

Verträge kommen zustande durch zwei inhaltlich übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme

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2
Q

Angebot

A

Ein Angebot ist eine Willenserklärung, durch die einem Anderem in verbindlicher und annahmefähiger Weise ein Vertragsschluss vorgeschlagen wird und welche die essentialia negotii enthält.

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3
Q

Annahme

A

Auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmt und auf dieses bezogen ist.

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4
Q

Irrtum

A

Unbewusstes Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiven Gewollten.

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5
Q

Unverzüglich

A

Ohne schuldhaftes verzögern

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6
Q

Schaden

A

Jede negative Gestaltung der Vermögenslage

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7
Q

Vertrauensschaden

A

Schaden, den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf dei Gültigkeit der Erklärung vertraut.

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8
Q

Fahrlässige Unkenntnis des Geschäftsherrn

A

Geschäftsherr hätte bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Handel erkennen und verhindern können

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9
Q

Arglist

A

Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlungen, Irrtumserregungen und Herbeiführung der WE.

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10
Q

Verrichtungsgehilfe

A

Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem vom Geschäftsherren in dessen Interesse eine Tätigkeit übertragen worden ist und der von den Weisungen des Geschäftsherren abhängig ist.

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11
Q

Erfüllungsgehilfe

A

Erfüllungsgehilfe ist derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherren in dessen Pflichtenkreis tätig wird.

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12
Q

Unmöglichkeit

A

Dauerhafte Nichterbringbarkeit der Leistung.

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13
Q

Gattungsschuld

A

Beschaffungspflicht des Schuldners, bis die zu beschaffende Leistung vollständig verbraucht ist.

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14
Q

Bringschuld

A

Transport zum Wohnort des Gläubigers, tatsächliches Angebot ist erforderlich

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15
Q

Gläubigerverzug

A

Liegt vor, wenn der Schuldner ein Angbeot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.

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16
Q

Mangel

A

Das ist der Fall, wenn die tatsächliche Beschaffenheit zum Nachteil des Käufers von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht.

17
Q

Beschaffenheit

A

Jegliche Eigenschaften und sonstige Sachmerkmale, die der Sache unmittelbar physisch anhaften oder von aussen auf sie einwirken und für die Tauglichkeit der Sache erheblich sind.

18
Q

Verwendungen

A

Vermögensaufwendungen, die der Sache zugutekommen, indem sie ihrer Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung dienen.

19
Q

Notwendige Verwendungen

A

Vermögensaufwendungen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache objektiv erforderlich sind.

20
Q

Besitz

A

Tatsächliche Herrschaftsgewalt einer Person über eine Sache.

21
Q

Leihe

A

Recht zum Besitz

22
Q

Abhandenkommen

A

Besitzaufgabe ohne oder gegen den Willen des Berechtigten.

23
Q

Anscheinsvollmacht

A

Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und ein Dritter auf die tatsächliche Bevollmächtigung vertraut hat und auch vertrauen durfte.

24
Q

Duldungsvollmacht

A

Eine Duldungsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Verhalten des für ihn Handelnden kennt und nicht hiergegen einschreitet, obwohl ihm das möglich wäre. Er duldet das Verhalten des Handelnden (hierbei reicht auch erstmaliges Handeln des vollmachtlosen Vertreters).

25
Q

Werkvertrag

A

Werkvertrag ist auf die Herbeiführung eines Leistungserfolges gerichtet.

26
Q

Fahrlässigkeit

A

Fahrlässigkeit ist das auslassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. § 276 Abs. 2