Definitionen Flashcards
Einigung
Verträge kommen zustande durch zwei inhaltlich übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme
Angebot
Ein Angebot ist eine Willenserklärung, durch die einem Anderem in verbindlicher und annahmefähiger Weise ein Vertragsschluss vorgeschlagen wird und welche die essentialia negotii enthält.
Annahme
Auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmt und auf dieses bezogen ist.
Irrtum
Unbewusstes Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiven Gewollten.
Unverzüglich
Ohne schuldhaftes verzögern
Schaden
Jede negative Gestaltung der Vermögenslage
Vertrauensschaden
Schaden, den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf dei Gültigkeit der Erklärung vertraut.
Fahrlässige Unkenntnis des Geschäftsherrn
Geschäftsherr hätte bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Handel erkennen und verhindern können
Arglist
Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlungen, Irrtumserregungen und Herbeiführung der WE.
Verrichtungsgehilfe
Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem vom Geschäftsherren in dessen Interesse eine Tätigkeit übertragen worden ist und der von den Weisungen des Geschäftsherren abhängig ist.
Erfüllungsgehilfe
Erfüllungsgehilfe ist derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherren in dessen Pflichtenkreis tätig wird.
Unmöglichkeit
Dauerhafte Nichterbringbarkeit der Leistung.
Gattungsschuld
Beschaffungspflicht des Schuldners, bis die zu beschaffende Leistung vollständig verbraucht ist.
Bringschuld
Transport zum Wohnort des Gläubigers, tatsächliches Angebot ist erforderlich
Gläubigerverzug
Liegt vor, wenn der Schuldner ein Angbeot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.