Definitionen Flashcards
Einigung
Verträge kommen zustande durch zwei inhaltlich übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme
Angebot
Ein Angebot ist eine Willenserklärung, durch die einem Anderem in verbindlicher und annahmefähiger Weise ein Vertragsschluss vorgeschlagen wird und welche die essentialia negotii enthält.
Annahme
Auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmt und auf dieses bezogen ist.
Irrtum
Unbewusstes Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiven Gewollten.
Unverzüglich
Ohne schuldhaftes verzögern
Schaden
Jede negative Gestaltung der Vermögenslage
Vertrauensschaden
Schaden, den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf dei Gültigkeit der Erklärung vertraut.
Fahrlässige Unkenntnis des Geschäftsherrn
Geschäftsherr hätte bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Handel erkennen und verhindern können
Arglist
Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlungen, Irrtumserregungen und Herbeiführung der WE.
Verrichtungsgehilfe
Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem vom Geschäftsherren in dessen Interesse eine Tätigkeit übertragen worden ist und der von den Weisungen des Geschäftsherren abhängig ist.
Erfüllungsgehilfe
Erfüllungsgehilfe ist derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherren in dessen Pflichtenkreis tätig wird.
Unmöglichkeit
Dauerhafte Nichterbringbarkeit der Leistung.
Gattungsschuld
Beschaffungspflicht des Schuldners, bis die zu beschaffende Leistung vollständig verbraucht ist.
Bringschuld
Transport zum Wohnort des Gläubigers, tatsächliches Angebot ist erforderlich
Gläubigerverzug
Liegt vor, wenn der Schuldner ein Angbeot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Mangel
Das ist der Fall, wenn die tatsächliche Beschaffenheit zum Nachteil des Käufers von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht.
Beschaffenheit
Jegliche Eigenschaften und sonstige Sachmerkmale, die der Sache unmittelbar physisch anhaften oder von aussen auf sie einwirken und für die Tauglichkeit der Sache erheblich sind.
Verwendungen
Vermögensaufwendungen, die der Sache zugutekommen, indem sie ihrer Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung dienen.
Notwendige Verwendungen
Vermögensaufwendungen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache objektiv erforderlich sind.
Besitz
Tatsächliche Herrschaftsgewalt einer Person über eine Sache.
Leihe
Recht zum Besitz
Abhandenkommen
Besitzaufgabe ohne oder gegen den Willen des Berechtigten.
Anscheinsvollmacht
Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und ein Dritter auf die tatsächliche Bevollmächtigung vertraut hat und auch vertrauen durfte.
Duldungsvollmacht
Eine Duldungsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Verhalten des für ihn Handelnden kennt und nicht hiergegen einschreitet, obwohl ihm das möglich wäre. Er duldet das Verhalten des Handelnden (hierbei reicht auch erstmaliges Handeln des vollmachtlosen Vertreters).
Werkvertrag
Werkvertrag ist auf die Herbeiführung eines Leistungserfolges gerichtet.
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit ist das auslassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. § 276 Abs. 2