Anfechtung eins Vertrages Flashcards

1
Q

Geschäftsfähigkeit

A

Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen

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2
Q

Rechtsfähigkeit

A

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein

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3
Q

Deliktsfähigkeit

A

Fähigkeit, eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung zu begehen

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4
Q

Ausnahmen von der vollen Geschäftsfähigkeit

A
  • Geschäftsunfähigkeit, §104 BGB
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106ff. BGB

Sonderfälle:
- Teilgeschäftsfähigkeit, §§ 112f. BGB
Ehe- und Testierfähigkeit, §§ 1303 I, 2229 I BGB

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5
Q

Willensmängel

A

§§ 116-124 BGB

  • Bewusste
  • Unbewusste
  • Verletzung der Freiheit der Willensentschliessung durch Täuschung oder Drohung,
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6
Q

Bewusster Willensmangel

A

Abweichung zwischen Wille und Erklärung,
§§ 116 - 118 BGB

NICHTIGKEIT der WE
Ausnahme: § 116 S. 1 BGB

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7
Q

Unbewusster Willensmangel

A

Abweichung zwischen Wille und Erklärung (= Irrtum), §§119-122 BGB

ANFECHTBARKEIT der WE

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8
Q

Verletzung der Freiheit der Willensentschließung durch Täuschung oder Drohung

A

§123, 124 BGB

ANFECHTBARKEIT der WE

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9
Q

Irrtumstatbestände

A
  • Inhaltsirrtum
  • Erklärungsirrtum
  • Eigenschaftsirrtum
  • Übermittlungsirrtum
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10
Q

Inhaltsirrtum

A

§ 119 I, 1. Alt)
= Irrtum über die rechtliche Bedeutung der Erklärung

(WE als Angebot zum Kauf erklärt statt als Angebot zum Verkauf)

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11
Q

Erklärungsirrtum

A

§ 119 I, 2. Alt.
=Irrtum bei der Erklärungshandlung

(Versprechen, Verschreiben, Vergreifen)

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12
Q

Eigenschaftsirrtum

A

§ 119 II
= Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft
(= wertbildener Faktor) einer Person oder Sache
(Irrtum über berufliche Fähigkeiten bei Abschluss des Arbeitsvertrages)

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13
Q

Übermittlungsirrtum

A

= Unbewusste unrichtige Übermittlung durch einen Boten

Übermittlung eines Zahlungsangebots über 500 Euro statt über 400 Euro

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14
Q

Voraussetzungen Rechtsscheinvollmacht

A
  1. keine gesetzlichen oder vertraglichen Vertretungsmacht
  2. Rechtsschein einer Bevollmächtigung
  3. zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins durch Vertretenen:
    - Duldungsvollmacht
    - Anscheinsvollmacht
  4. Vertrauen des Dritten auf den Rechtsschein einer Bevollmächtigung
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15
Q

Duldungsvollmacht

A

Vertretener KENNT das Verhalten des Vertreters und DULDET es

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16
Q

Anscheinsvollmacht

A

Vertretener kennt das Verhalten des Vertreters nicht, hätte es aber erkenne und verhindern können

17
Q

…schuld

A
  • Holschuld
  • Bringschuld
  • Schickschuld
18
Q

Arten von Mittelspersonen

A
  • Empfangsvertreter
  • Empfangsbote
  • Erklärungsbote
19
Q

Empfangsvertreter

A

Als ob Vertrenen selbst zugestellt, Vertreter hat Rechtsmacht, WE entgegenzunehmen

20
Q

Empfangsbote

A

Verlängerter Arm des Empfängers, zeitlich gesehen ist die WE erst eingegangen wenn der Bote diese an den Vertretenen übergibt

21
Q

Erklärungsbote

A

Verlängerter Arm des Erklärenden, WE geht erst dann zu wenn sie vom Boten dem Erklärungsempfänger übergeben wird
Die Risiken liegen beim Erklärenden

22
Q

Definition Täuschung

A

das bewusste Erregen eines Irrtums durch Vorspielen falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen

23
Q

Widerrechtlichkeit einer Täuschung

A

Grds. indiziert, d.h. eine Täuschung ist nur bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände rechtmäßig

24
Q

Arglist

A

Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlung, Irrtumserregung und Herbeiführung der WE; ausreichend ist sog. Eventualvorsatz, d.h. Täuschender nimmt den Irrtum des Getäuschten billigend in Kauf