Definitionen Flashcards

1
Q

Abstrakte Gefahr

A

Eine Gefahr, wenn sie losgelöst vom Anschaubaren lediglich in der gedanklichen Vorstellung existiert.

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2
Q

Konkrete Gefahr

A

Eine Gefahr, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Fortgang in absehbarer Zeit ein Schade für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten wird.

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3
Q

Gegenwärtige Gefahr

A

Eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

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4
Q

Gefahr für Leib und Leben

A

Eine Gefahr, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.

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5
Q

Öffentliche Sicherheit

A

Umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie des Bestandes, der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger von Hoheitsgewalt.

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6
Q

Einfach Tatverdächtiger

A

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte und kriminalistische Erfahrungen lassen es möglich erscheinen, dass eine bestimmte Person Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.

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7
Q

Nichtverdächtiger/ Nichtbetroffener

A

Es liegen keine konkreten Tatsachen/ Anhaltspunkte dafür vor, dass die Person Täter oder Teilnehmer einer Straftat/ OWi sein könnte.
Die Person kommt als Zeuge in Betracht und kann zur Aufklärung beitragen.

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8
Q

Zeuge

A

Ist ein persönliches Beweismittel (Personenbeweis), welcher in einem nicht gegen sich selbst gerichteten Straf/OWi-Verfahren Auskunft über die Wahrnehmung von Tatsachen gibt.

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9
Q

Beschuldigter

A

Ist der Tatverdächtige, gegen den das Verfahren als Beschuldigten aufgrund eines Willensaktes der zuständigen Strafverfolgungsorgane betrieben wird.

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10
Q

Betroffener

A

Ist der Tatverdächtige, gegen den das Owi-Verfahren bei einem Anfangsverdacht gerichtet ist. Diese Stellung erhält die Person durch einen Willensakt der zuständigen Verfolgungsbehörde (Ermittlungsbehörde).

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11
Q

Anfangsverdacht gem. §152 II StPO

A

Besteht dann, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat sprechen.

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12
Q

Legalitätsprinzip gem. §163 I S.1 StPO

A

Die Behörden und Beamten der Polizei haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunklung der Sache zu verhüten.

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13
Q

Opportunitätsprinzip gem. §53 OWiG

A

Die Behörden und Beamten der Polizei haben nach pflichtgemäßem Ermessen Owi’s zu erforschen und alle nicht aufschiebbaren Anordnungen zu treffen um die Verdunklung der Sache zu verhüten.

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14
Q

Verhältnis zu anderen Behörden gem. §3 PAG

A

Die Polizei wird nur dann tätig, wenn die Abwehr der Gefahr durch die zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.

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15
Q

Geeignetheit

A

Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihr das polizeiliche Ziel ganz oder zum Teil erreicht werden kann.

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16
Q

Erforderlichkeit

A

Wenn kein gleichgeeignetes und zugleich milderes Mittel zur Verfügung steht.

17
Q

Angemessenheit

A

Wenn im Rahmen der Rechtsgüterabwägung die eingeschränkten Rechtsgüter die geschützten nicht überwiegen.

18
Q

Allgemeines Persönlichkeitsrecht - APR - Art. 2 I iVm. Art. 1 I GG

A

Dient dem Schutz von Ehre, Privatsphäre und Intimität.

19
Q

Recht auf informationelle Selbstbestimmung - RIS -

Art. 2 I iVm. Art. 1 I GG

A

Dient dem Schutz vor unfreiwilliger Speicherung, Erhebung und Weitergabe von persönlichen Daten.

20
Q

Freiheit der Person - Art. 2 II S.2 GG

A

Ist die körperliche Bewegungsfreiheit, jeden beliebigen Ort aufzusuchen oder zu meiden.

21
Q

Anhalten

A

Ist die Unterbrechung der Fortbewegungsfreiheit einer Person.

22
Q

Befragen

A

Dient der Erhebung der in §111 OWiG genannten Personalien.

23
Q

Aushändigen lassen (Ausweis)

A

Das in die Hand geben der mitgeführten Ausweispapiere.

24
Q

Festhalten

A

Ist eine freiheitsbeschränkende Maßnahme für kurze Zeit, zur Durchführung der Maßnahme. Sie kann nach Art und Dauer zur Freiheitsentziehung werden.

25
Q

Durchsuchen

A

Ist die zielgerichtete Suche in der getragenen Kleidung und mitgeführten Sachen, sowie das Abtasten des bekleideten Körpers zur IDF.

26
Q

ED-Behandlung

A

Abnahme von Fingerabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern und die Feststellung äußerlicher körperlicher Merkmale und Messungen. (§16 III PAG)

27
Q

Gefahr im Verzug

A

Ist ein Fall von solcher Dringlichkeit, dass durch Einholung einer richterlichen Entscheidung ein Zeitverlust entstünde, der die Erreichung des polizeilichen Zwecks gefährdet oder wesentlich erschwert.

28
Q

Amtshandlung

A

Amtshandlungen können alle zulässigen Maßnahmen strafprozessualer Art in allen Verfahrensstadien sein.

29
Q

Festnahme/ Gewahrsam

A

Festnahme ist das mit hoheitlicher Gewalt hergestellte Rechtsverhältnis, kraft dessen einer Person die Freiheit dergestalt entzogen wird, dass sie von der Polizei in einer dem polizeilichen Zweck entsprechenden Weise verwahrt und daran gehindert wird, sich fortzubewegen.