§ 14 PAG - IDF Flashcards
Grundrechtseingriff
- Freiheit der Person - Art. 2 II GG
- RIS/APR - Art. 2 I iVm. 1 I GG
- AHF - Art. 2 I GG (subsidiär)
Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 14 I Nr. 1 - Gefahrenabwehr
• zur Abwehr einer konkreten Gefahr
§ 14 I Nr. 2 - gefährlicher Ort
• Personen Straftaten verabreden, vorbereiten, verüben
• Personen ohne erf. Aufenthaltserlaubnis
• sich Straftäter verbergen
• Prostitution
§ 14 I Nr. 3 - gefährdete Objekte
• dortiger Aufenthalt (auch unmittelbare Nähe)
• Tatsachen rechtfertigen die Annahme… dass das Objekt, oder eine dort befindliche Person unmittelbar gefährdet
§ 14 I Nr. 4 - Kontrollstellen
• um Straftat iSv. §100 a StPO o. § 27 VersG zu verhindern
§ 14 I Nr. 5 - Durchgangsstraßen
• auf Durchgangsstraßen
• Verhütung/Unterbindung unerlaubter Überschreitung der Landesgrenze
• Bekämpfung grenzüberschreitendender Kriminalität
§ 14 I Nr. 6 - gezielte Kontrolle
• alle Personen im PKW mit Kennzeichen zur gezielten Kontrolle
§ 14 I Nr. 7 - Schutz privater Rechte
• Zum Schutz
• gerichtlich. Schutz nicht rechtzeitig möglich
• ohne Polizei keine oder schwere Verwirklichung des Rechts
Rechtsfolgen
• anhalten • befragen • Ausweis aushändigen lassen IDF nicht oder nur schwer feststellbar • Festhalten • Durchsuchen • ED-Behandlung
Formvorschriften
- jeder PVB
- Grund der Maßnahme nennen
- Grund des Festhaltens nennen
- richterliche Entscheidung einholen
- Benachrichtigung Angehöriger
- getrennte gleichgeschlechtliche Unterbringung
- unverzügliche Entlassung nach Wegfall des Grundes
- spätestens nach 24 h
- nur gleichgeschlechtliche Durchsuchung
- Anwesenheit bei Durchsuchung von Sachen
- Vernichtung von ED-Unterlagen
Adressat
- ergibt sich aus Befugnis
* Verhaltens und Zustandsstörer (Nr.1, Nr.7)