Definitionen Flashcards

1
Q

Definition Conditio-sine-qua-non-Formel

A

Kausalität ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

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2
Q

Lehre der gesetzmäßigen Bedingung

A

Ursächlichkeit ist, wenn zwischen der Handlung und dem Erfolg ein nach den bekannten Naturgesetzen erklärbarer Zusammenhang besteht.

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3
Q

Grundformel der objektiven Zurechnung

A

Basiert auf zwei Grundsteinen: Die Gefahrschaffung und die Gefahrrealisierung.

Definition:
Der Täter muss durch sein Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen oder erhöht haben, die sich im eingetretenen Erfolg realisiert hat.

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4
Q

Vorsatz Grunddefinition

A

Vorsatz ist Wissen und Wollen der Verwirklichung aller objektiven Tatbestandsmerkmale. Der Vorsatz muss unmittelbar bei der Tatbegehung vorliegen.

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5
Q

Definition Angriff

A

Ein Angriff ist jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch menschliches Verhalten.

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6
Q

Gegenwärtigkeit des Angriffs

A

Gegenwärtig ist ein Angriff, der im Sinne einer akut bedrohlichen Lage unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.

Maßstab für die Beurteilung ist die objektive Sachlage, nicht die Sicht des Täters (subjektiv).

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7
Q

Definition fremd

A

Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.

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8
Q

Disponibles Rechtsgut

A

Ein individuelles Rechtsgut, über das ich verfügen darf.

Disponibel sind alle individuellen Rechtsgüter mit Ausnahme des Lebens.

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9
Q

Verfügungsbefugnis

A

Der Einwilligende muss auch verfügungsberechtigt, d.h. Träger des geschützten Interesses oder sonst (z.B. als Vertreter des Rechtsgutsträgers) zur Disposition über das Rechtsgut befugt sein.

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10
Q

Definition fehlgeschlagener Versuch

A

Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die bisherigen Tathandlungen den Erfolg nicht herbeigeführt haben und der Täter erkannt hat, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Erfolg auch nicht mehr oder zumindest nicht ohne eine erhebliche zeitliche Zäsur herbeiführen kann.

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11
Q

Definition unmittelbares Ansetzen

A

Der Täter setzt unmittelbar zur Tat an, wenn er subjektiv die Schwelle zum “Jetzt gehts los” überschritten hat und er objektiv Handlungen vornimmt, die ohne wesentliche Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollen.

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12
Q

Definition beendeter Versuch

A

Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter – nach der letzten Ausführungshandlung (Rücktrittshorizont, h.M.) – alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist.

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13
Q

Definition “fremd”

A

Im Eigentum eines anderen stehend

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14
Q

Definition “Sache”

A

Alle körperlichen Gegenstände

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15
Q

Definition “Beschädigen”

A

Mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Unversehrtheit oder der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit.

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16
Q

Definition “Zerstören”

A

Eine Sache ist zerstört, wenn infolge einer körperlichen Einwirkung entweder ihre Existenz vernichtet wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren geht.

17
Q

Definition “körperliche Misshandlung”

A

Jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

18
Q

Definition “Gesundheitsbeschädigung”

A

Das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand nachteilig abweichenden krankhaften (pathologischen) Zustands körperlicher oder seelischer Art.

19
Q

Definition gefährliches Werkzeug

A

Jeder körperlicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und Art seiner Verwendung geeignet ist im konkreten Einzelfall erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

20
Q

Definition Gegenwärtige Gefahr

A

Eine gegenwärtige Gefahr ist ein Zustand, der bei ungehindertem Fortgang den Eintritt eines Schadens für ein notstandsfähiges Rechtsgut ernstlich befürchten lässt, sofern nicht als bald Abwehrmaßnahmen getroffen werden.

21
Q

Definition Tatherrschaft

A

Tatherrschaft meint das vom Vorsatz umfasste in-den-Händen-Halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs.

22
Q

Definition Sorgfaltspflichtverletzung

A

Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei objektiver Vorhersehbarkeit des tatbestandlichen Erfolges.

23
Q

Definition ex-ante Sicht

A

Der Begriff ex ante beschreibt eine Beurteilung aus früherer Sicht, also eine Betrachtung der Ausgangssituation.

24
Q

Definition objektive Vorhersehbarkeit

A

Objektiv vorhersehbar ist, was ein umsichtig handelnder Mensch in der jeweiligen Situation aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung erwarten würde.