Definitionen Flashcards
Definition Conditio-sine-qua-non-Formel
Kausalität ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Lehre der gesetzmäßigen Bedingung
Ursächlichkeit ist, wenn zwischen der Handlung und dem Erfolg ein nach den bekannten Naturgesetzen erklärbarer Zusammenhang besteht.
Grundformel der objektiven Zurechnung
Basiert auf zwei Grundsteinen: Die Gefahrschaffung und die Gefahrrealisierung.
Definition:
Der Täter muss durch sein Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen oder erhöht haben, die sich im eingetretenen Erfolg realisiert hat.
Vorsatz Grunddefinition
Vorsatz ist Wissen und Wollen der Verwirklichung aller objektiven Tatbestandsmerkmale. Der Vorsatz muss unmittelbar bei der Tatbegehung vorliegen.
Definition Angriff
Ein Angriff ist jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch menschliches Verhalten.
Gegenwärtigkeit des Angriffs
Gegenwärtig ist ein Angriff, der im Sinne einer akut bedrohlichen Lage unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.
Maßstab für die Beurteilung ist die objektive Sachlage, nicht die Sicht des Täters (subjektiv).
Definition fremd
Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.
Disponibles Rechtsgut
Ein individuelles Rechtsgut, über das ich verfügen darf.
Disponibel sind alle individuellen Rechtsgüter mit Ausnahme des Lebens.
Verfügungsbefugnis
Der Einwilligende muss auch verfügungsberechtigt, d.h. Träger des geschützten Interesses oder sonst (z.B. als Vertreter des Rechtsgutsträgers) zur Disposition über das Rechtsgut befugt sein.
Definition fehlgeschlagener Versuch
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die bisherigen Tathandlungen den Erfolg nicht herbeigeführt haben und der Täter erkannt hat, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Erfolg auch nicht mehr oder zumindest nicht ohne eine erhebliche zeitliche Zäsur herbeiführen kann.
Definition unmittelbares Ansetzen
Der Täter setzt unmittelbar zur Tat an, wenn er subjektiv die Schwelle zum “Jetzt gehts los” überschritten hat und er objektiv Handlungen vornimmt, die ohne wesentliche Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollen.
Definition beendeter Versuch
Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter – nach der letzten Ausführungshandlung (Rücktrittshorizont, h.M.) – alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist.
Definition “fremd”
Im Eigentum eines anderen stehend
Definition “Sache”
Alle körperlichen Gegenstände
Definition “Beschädigen”
Mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Unversehrtheit oder der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit.