C. Die Anforderungen an regulierte Institute (II) Flashcards

Qualifikation der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sowie Zuverlässigkeit der Inhaber

1
Q

Was bedeutet ein Geschäftsleiter gem. §1II KWG?

A

Diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts in der Rechtsfrom einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind.

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2
Q

Was sind die Anforderungen eines Geschäftsleiter nach §25 KWG?

A
  • Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit (§1b) der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen
  • Verfügung im Gesamtheit über ein angemessenes Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
  • Aufzählung von Pflichtsaufgaben in Abs.3
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3
Q

Was ist ein Aufsichtsorgan?

A

Jedes Organ, das die Geschäftsleitung des Unternehmens überwacht, unabhängig von der verwendeten Terminologie im entsprechenden Gesetz zur Rechtsform.

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