C. Die Anforderungen an regulierte Institute (II) Flashcards
Qualifikation der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sowie Zuverlässigkeit der Inhaber
1
Q
Was bedeutet ein Geschäftsleiter gem. §1II KWG?
A
Diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts in der Rechtsfrom einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind.
2
Q
Was sind die Anforderungen eines Geschäftsleiter nach §25 KWG?
A
- Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit (§1b) der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen
- Verfügung im Gesamtheit über ein angemessenes Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
- Aufzählung von Pflichtsaufgaben in Abs.3
3
Q
Was ist ein Aufsichtsorgan?
A
Jedes Organ, das die Geschäftsleitung des Unternehmens überwacht, unabhängig von der verwendeten Terminologie im entsprechenden Gesetz zur Rechtsform.