Bürgerliches Recht Flashcards
Aus welchen Rechtsgebieten besteht das Nationale Recht?
Aus dem Zivilrecht = Privatrecht, dieses regelt Rechtsverhältnisse zw. Personen ( natürliche und juristische Personen)
Und dem Öffentliches Recht = Regelt Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Personen ( zb Strafrecht, Verfassungsrecht.)
Anwendungen der Gesetze nach der Prüfungareihenfolge
- vertragliche Ansprüche
- dingliche Ansprüche
- deliktische Ansprüche
Methoden der Fallösung
“Wer” - Anspruchsinhaber
“Was” - Anspruchsinhalt
“von wem” - Anspruchsgegener
“Waraus” - Anspruchsgrundlage
Was ist der Unterschied zwischen natürlichen Personen und juristische Personen?
Natürliche Personen = Verbraucher ( Menschen )
Juristische Personen = Vereine, Stiftungen und Gesellschaften
Das Rechtsgeschäft
Gesamttatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht und die Rechtslage ändert.
es gibt einseitige Rechtsgeschäfte ( z.b. Kündigung des Mietvertrags = nur eine Willenserklärung)
und
zweiseitige Rechtsgeschäfte
( Z.b Verkauf eines Autos = zwei entsprechende Willenserklärungen)
Die Willenserklärung
Eine Willensäußerung, durch die per Gesetz die gewollte Rechtsfolge eintritt.
Der Vertrag
Ist das wichtigste Rechtsgeschäft.
Der Gläubiger hat einen Anspruch gegenüber dem Schuldner.
Der Schuldner muss dem Gläubiger etwas leisten.
Das Angebot
Ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung die auf einen konkreten Vertrag abzielt.
Die Annahme des Angebots bedeutet, dass es akzeptiert wird
Die Vertretung bei Rechtsgeschäften
Ist grundsätzlich möglich, und nur bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften (zb. Eheschließung) unzulässig
Der Vertreter gibt eigene Willenserklärung ab , deren Folgen den Vertretenen treffen
Handeln in fremden Namen
Der Vertreter muss ersichtlich für einen anderen handeln.
Der Empfänger der Willenserklärung muss erkennen, dass die Willenserklärung für den Vertretenen gelten soll
Vollmacht
Erteilung einer Vollmacht erfolgt durch Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ( schriftlich oder mündlich)
Vollmacht durch Kundgebung = Durch Eintragung der Prokura ins Handeslregister
Scheingeschäfte
Beide Vertragsparteien wissen, dass die gegenseitige Willenserklärung nur zum Schein abgegeben wurde, und ist dadurch nichtig
Mangel an Ernsthaftigkeit bei einem Rechtsgeschäft
Wenn der Erklärende eine Willenserklärung abgibt, die er nicht ernst meint, und davon ausgeht, dass der Empfänger dies weiß, ist das Rechtsgeschäft nichtig.