BGB Flashcards

1
Q

In welche zwei Teilbereiche lässt sich das Recht einteilen?

A
  • Öffentliches Recht - Über- und Unterordnung - Staat Bürger (Bußgeldbescheid)
  • Privatrecht - Gleichordnung - Bürger -Bürger
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2
Q

Was sind die 4 W Fragen bei der Fallprüfung?

A

Wer -> Anspruchssteller (Gläubiger)Will was -> Anspruch (Rechtsfolge)von wem -> Anspruchsgegner (Schuldner)woraus? -> Anspruchsgrundlage

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3
Q

Worauf kann das Interesse des Anspruchsstellers gerichtet sein (Anspruchsgrundlagen)?

A
  • Primärleistung: Erfüllung
  • Primärleistung: Nacherfüllung
  • Schadensersatz
  • Rückzahlung/Herausgabe
  • Auskunft
  • Unterlassung/Beseitigung
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4
Q

Was ist die Prüfungsreihenfolge?

A
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5
Q

Wie unterscheidet man bei Natürlichen personen Rechtsfähigkeit/Handlungsfähigkeit?

A

Rechtsfähigkeit:

  • Träger von Rechten und Pflichten
  • Beginn mit Geburt
  • Ende mit Tod
  • § 1 BGBHandlungsfähigkeit Geschäftsfähigkeit
  • Eigene Willenserklärungen für Rechtsgeschäfte (§§ 104 ff BGB) Deliktfähigkeit
  • Eigene Verantwortlichkeit für unerlaubtes Handeln (§ 827 BGB)
  • ab 7 Jahren
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6
Q

Was ist der Inhalt einer Willenserklärung?

A

Äußere Tatbestand

  • Ausdrücklich
  • konkludentes Verhalten Innerer Tatbestand
  • Handlungswille (Wille zur Äußerung)
  • Erklärungsbewußtsein (Wille zur rechtserheblichen Erklärung)
  • Geschäftswille (Absicht für konkretes Geschäft)
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7
Q

Was ist die Definition eines Rechtsgeschäfts und welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?

A

Definition:EinRechtsgeschäftist ein Gesamttatbestand der aus mindestens einer Willenserklärung meistens aber aus Mehreren besteht, und die Rechtslage ändert.Arten von Rechtsgeschäften:

  • Einseitiges Rechtsgeschäft (Kündigung)
  • Zweiseitiges Rechtsgeschäft (Mietvertrag)
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8
Q

Wie erfolgt die Auslegung einer Willenserklärung?

A

Objektiver Empfängerhorizont: Die Auslegung einer Willenserklärung erfolgt aus der Sicht eines verständig objektiven Empfängers.

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9
Q

Wo ist im BGB die Stellvertretung geregelt?

A

§§ 164 ff. BGB

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10
Q

Nenne die 4 Voraussetzungen der Stellvertretung?

A
  • Rechtsgeschäftliches Handeln Eigene Willenserklärung des Vertreters (Kein Bote)
  • Handeln in fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
  • Vertretungsmacht (rechtsgeschäftlich oder gesetzlich)
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11
Q

Nenne Beispiele der Vertretungsmacht, die sich aus dem Gesetz ergeben?

A
  • Eltern
  • Betreuer
  • Ehegatten
  • Organe juristischer Personen
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12
Q

Welche Pflichtverletzungen des Schuldners können als Leistungsstörung auftreten?

A

Unmöglichkeit (Ich kann nicht leisten) Verzug (ich leiste zu spät) Schlechtleistung durch Sach- oder Rechtemangel (Ich leiste schlecht) Positive Vertragsverletzungen (Ich verletze vertragliche Schutz- oder Nebenpflichten) Verschulden bei Vertragsschluss (Ich verletze vorvertragliche Sorgfaltspflichten (Salatblattfall))

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13
Q

Was sind Pflichtverletzungen des Gläubigers?

A

Gläubigerverzug (§§ 293 ff. BGB)

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14
Q

Wie ist das Prüfschema bei Schadensersatz statt Leistung § 280 I,III, 281 I BGB?

A

I. Wirksames Schuldverhältnis

  • vertraglich oder gesetzlich
  • möglich, fällig, durchsetzbarII. Pflichtverletzung
  • Nichtleistung
  • SchlechtleistungIII. Fristsetzung erfolglos,§ 281 I 1 BGB
  • erst nach Leistungsfälligkeit! Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung:
  • Erfüllungsverweigerung des Schuldners
  • Entbehrlichkeit vertraglich vereinbart
  • besondere Umstände IV. Vertretenmüssen,§ 280 I 2 BGB
  • wird vermutet => Beweislast für Nichtvertretenmüssen liegt beim SchuldnerV. Rechtsfolge
  • Schadensersatz statt der Leistung (Erfüllung dann gem.§281IVBGBausgeschlossen)
  • oder:§ 284 BGB(Aufwendungsersatz)
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15
Q

Was versteht man unter Vorsatz?

A
  • Direkter Vorsatz: zielgerichtetes Handeln

* Bedingter Vorsatz: billigend in Kauf nehmen

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16
Q

Was versteht man unter Fahrlässigkeit?

A

Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

  • normale
  • grobe Fahrlässigkeit (§ 276 BGB)
17
Q

Wie ist das Prüfungsschema bei Schadensersatz beiUnmöglichkeit der Leistung

A

I. SchuldverhältnisII. Leistungsbefreiung gemäß § 275 I-IIIIII Vertretensmüssen des Schuldners(§ 280 I 2, 276 BGB)IV. Rechtsfolge: Schadensersatz statt Leistung

18
Q

Wann bedarf es keiner Mahnung beim Schuldnerverzug?

A

§ 286 II BGB

19
Q

Prüfungsschema Schuldnerverzug?

A

I. Anspruch fällig

  • im Zweifel sofort,§271BGB durchsetzbar
  • keine Einreden gegen den Anspruch II. Mahnung,§286IBGBDefinition:
  • Bestimmte, eindeutige Leistungsaufforderung, die für den Schuldner nachteilige Folgen der Nichtleistung deutlich machtEntbehrlichkeit
  • §286IINr. 1-4 BGB
  • §286IIIIII. Nichtleistung trotz Möglichkeit,§286I1BGBIV. Vertretenmüssen,§286IVBGB
  • §276IBGB,§278BGBV. Rechtsfolgen,§280IBGB,§280IIBGB
  • Anspruch auf Leistung bleibt bestehen
  • Schuldnerhaftung gem.§287BGB
  • Ersatz desVerzögerungsschadens
  • Verzugszinsen,§§288ff.BGB
20
Q

Welche Rechtsfolgen hat der Schuldnerverzug?

A

Verzugszinsen (288) Erfüllungsanspruch des Gläubigers bleibt bestehen: Ersatz des Verzögerungsschadens (286, 249)

  • Schadensersatz statt Leistung bei Fristsetzung
  • Rücktritt vom Vertrag nur nach Fristsetzung (280 I, 323, 326 VI)
  • Haftungsverschärfung für Zufall (287)
21
Q

Was sind die Voraussetzungen für den Gläubigerverzug?

A
  • Möglichkeit der Leistung durch den Schuldner
  • Anbieten der Leistung
  • Nichtannahme durch den Gläubiger
  • Vertretenmüssen ist nicht erforderlich
22
Q

Was sind die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs?

A
  • Leistungspflicht bleibt bestehen
  • Haftungsmilderung
  • Preisgefahr
  • Leistungsgefahr bei Gattungsschulden
  • Wegfall der Verzinsung
  • Ersatz der Mehraufwendungen
  • Hinterlegungs- und Versteigerungsrecht
23
Q

Wo sind Sachmängel im BGB geregelt?

A

§ 434 BGB

24
Q

Was bedeutet der Begriff “Gefahrenübergang” im Kaufrecht?

A

Mit der Übergabe der Sache, also der tatsächlichen Gewalt über diese (854) geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Käufer über (44&)

25
Q

Wann hat der Verkäufer für einen Sachmangel einzustehen?

A
  • Ohne Rücksicht auf ein Verschulden immer einzustehen. (verschuldensunabhängig)
  • Mangelhafte Sache ist keine vertragsgemäße Leistung Nach § 437 folgende Rechte
  • Nacherfüllung
  • Rücktritt/Minderung
  • Schadensersatz/Aufwendungsersatz (hier: Vertretenmüssen (§ 280 I 2)
26
Q

Was ist die Rangfolge bei Mängelrechten?

A

Gelegenheit zur Nacherfüllung

  • Mangelbeseitigung oder
  • Lieferung einer mangelfreien Sache
  • Alle Rechte setzen Fristsetzung voraus
27
Q

Wie werden Leistungen im BGB unterschieden?

A

Hauptleistung - Pflicht die den Vertrag in der Hauptsache ausmacht

  • Dauerschuldverhältnis (Miete)
  • Stück- und Gattungsschuld
  • Hol-, Bring- und Schickschuld Nebenleistungen - Leistungen, die zur Nutzung der Hauptleistung notwendig sind
  • Aufklärungspflicht
  • Auskunftspflicht
  • Mitwirkungspflicht
  • Schutzpflicht
  • Leistungstreuepflicht
28
Q

Was sind die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches bei Unmöglichkeit?

A
  • Schuldverhältnis (433)
  • Unmöglichkeit (275)
  • vom Schuldner vertretende Möglichkeit (276)
  • Schaden beim Gläubiger
29
Q

Was sind die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges?

A
  • Schuldverhältnis
  • Nichtleistung trozu Möglichkeit
  • Fälligkeit
  • Mahnung
  • nicht Leistung trotz Mahnung
  • Verschulden des Schuldners
30
Q

Wie wird Kausalität unterschieden?

A

Kausalität: Haftungsbegründende Kausalität: Prüfung der kausalen Beziehung zwischen der Handlung und der Rechtsgutverletzung. Tatbestandsvoraussetzung für Anspruch auf Schadensersatz. Frage: Wäre die Rechtsgutverletzung ohne die Handlung entstanden? Haftungsausfüllende Kausalität: Prüfung der Kausalität zwischen der Rechtsgutverletzung und dem Schaden. Frage: Wäre der Schaden ohne die Rechtsgutverletzung entstanden?

31
Q

Was sind die Voraussetzungen des wirksamen Rücktritts und die Rechtsfolgen?

A

Voraussetzungen des Rücktritts:

  • Gesetzliche/vertragliche Rücktrittsrechte
  • Rüctrittsgrund
  • Rücktrittserklärung
  • RücktrittsfristRechtsfolgen des Rücktritts:
  • Erlöschen der Leistungspflicht
  • Rückgewährpflicht für erbrachte Leistungen
  • Herausgabepflicht von Nutzungen und Verwendungen
32
Q

Was sind die Voraussetzungen des § 323 Rücktritt wegen nicht/schlecht erbrachter Leistungen?

A
  • Gegenseitiger Vertrag
  • nicht vertragsgemäße Leistung
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung
  • Angemessenheit der Frist
  • Fristablauf ohne Nacherfüllung
33
Q

Was ist ein Verrichtungsgehilfe?

A

Verrichtngsgehilfe ist, wer von einem Geschäftsherrn eine Tätigkeit in dessen Interesse übertragen bekam und diesem in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis steht (831)

34
Q

Was sind die vier Vollmachtsarten?

A
  • Innenvollmacht
  • Außenvollmacht
  • Vollmacht durch Kundgbung Rechtsscheinvolmacht
  • Duldungsvollmacht
  • Anscheinsvollmacht