Allgemeines Schuldrecht Flashcards
Schuldverhältnis
Gesamtheit aller wechselseitigen Leistungsansprüche und Leistungspflichten
Stückschuld
Eine bestimmte Sache wird geschuldet ( z.b. Auto)
Gattungssschuld
Bestimmte Sache wird geschuldet ( z.b. Auto Smart Baujahr 2012)
Holschuld
Schuldner muss Sache jediglich bereitstellen
Zb. bei Metger, Bäcker
Schickschuld
Schuldner muss den Gegenstand einer Transport-Person übergeben
Bringschuld
Schuldner muss dem Gläubiger den Gegenstand am Leistungsort anbieten
Verletzung der schuldrechtlichen Pflichten
Leistungsstörungen können durch eine Pflichtverletzung von beiden Seiten verursacht werden
- nicht leisten
- schlecht leisten
- spät leisten
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
Entweder Erfüllung ( Primäranspruch) oder Schadensersatz ( Sekundäranspruch) oder Rücktritt
Schadenersatzanspruch
§ 280 BGB
-Unmöglichkeit der Erfüllung muss gegeben sein ( Z.b. Bruch der Vase)
- Mahnung ist wichtig, außer bei abgemachtem Termin
-
Rücktritt vom Vertrag
§ 326 BGB
Unmöglichkeit muss vorliegen
- Gläubiger wird von seiner Pflicht befreit
( z.b. Geld wird zurückgegeben)
- Rücktrittserklärung muss vorliegen
Schuldnerverzug
§286 BGB
Dem Schuldner ist die Leistung möglich, aber er leistet zu spät.
Rechtsfolgen:
- Schadenersatzanspruch
- Anspruch auf Verzugssins ( 5% über Basiszinssatz)
- Haftungsverschärfung für Schuldner
(Schuldner haftet für Schäden, auch die des “Zufalls”
Voraussetzung:
- Betsehendes Schuldverhältnis, Nichtleisten trotz Möglichkiet, Mahnung nach Fälligkeit
Gläubigerverzug
= Annahmeverzug, Nicht Annahme
Nur für den Fall, dass der Schuldner auf Mitwirkung des Gläubigers angewiesen ist
Schlechtleistung
Schuldner leistet zwar pünkltich, aber schlecht
- Gläubiger kann Schadensersatz neben der Leistung fordern
- Dem Gläubiger muss jedoch durch die Schlechtleistung schaden entstanden sein
Schadensersatz statt Leistung
§ 282 BGB
Für mindestens eine Person muss das Festhalten am Vertrag unzumutbar sein