Bundesstaatsprinzip Flashcards

1
Q

Ausschließende Gesetzgebungskompetenz nach Art. 71,73 GG

Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 72,74

A

Bestimmte Materien bedürfen im Bundesstaat zwingend bundesrechtlicher Regelung, weil sie entweder nur den Zentralstaat betreffen oder eine einheitliche Regelung im gesamten Bundesstaat unverzichtbar ist.
Landesgesetzgebung grds. unzulässig.
Ausnahme: Ermächtigung durch Art. 71

Konkurrierende
Bund und Länder sind nebenbei zuständig für eine bestimmte Materie.

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Q

Prüfung der Zuständigkeit

A

I. Am Anfang steht die Grundregel des Art. 70. Positive Verleihung einer Zuständigkeit für den Bund; ansonsten bleibt es bei den Länder
II. Danach ist es zu fragen, ob es ein positiver Kompetenztitel für den Bund vorliegt.
III.Allgemeine Voraussetzungen aus Art. 71,72
IV. Besteht danach keine Bundeszuständigkeit so bleibt es bei der Grundregeln des Art.70 und der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder.

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3
Q

Ausschließende Zuständigkeit des Bundes

A

a. Sperrwirkung der Landesgesetzgebung
Wenn es nicht ausdrücklich durch ein Bundesgesetz das ermächtigt ist, ist eine Gesetzgebung durch das land unzulässig.( Sperrwirkung)

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