Bildverarbeitung-Videoüberwachung Flashcards

1
Q

Wann sind Fotos und Videoaufnahmen zulässig?

A
  • lebenswichtigen Interesse einer Person
  • Einwilligung
  • Gesetzlicher Erlaubnis
  • Überwiegenden berechtigten Interessen des Verwantwortlichen oder Dritten und Verhältnismäßigkeit
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Q

Wann sind Fotos und Videoaufnahmen auf jeden Fall zulässig?

A
  • Privaten Aufnahmen
  • Objekte mit Gefährdungspotential (Banken, Juweliere, …)
  • Vorbeugender Schutz von Personen oder Sachen auf privaten Liegenschaften
  • Besondere Gefährdung war in der Vergangenheit gegeben
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3
Q

Welche Regeln gelten für Bild und Videoaufnahmen?

A
  • Zugang und Veränderung durch Unbefugte muss ausgeschlossen sein
  • Protokollierung jedes Verarbeitungsvorgangs (außer bei Echtzeitüberwachung)
  • Löschung wenn nicht mehr benötigt - länger als 72 Stunden nur bei Verhältnismäßigkeit, muss begründet und gesondert protokolliert werden
  • Kennzeichnung der Aufnahme, Verwantwortlicher muss hervorgehen
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