Bildverarbeitung-Videoüberwachung Flashcards
1
Q
Wann sind Fotos und Videoaufnahmen zulässig?
A
- lebenswichtigen Interesse einer Person
- Einwilligung
- Gesetzlicher Erlaubnis
- Überwiegenden berechtigten Interessen des Verwantwortlichen oder Dritten und Verhältnismäßigkeit
2
Q
Wann sind Fotos und Videoaufnahmen auf jeden Fall zulässig?
A
- Privaten Aufnahmen
- Objekte mit Gefährdungspotential (Banken, Juweliere, …)
- Vorbeugender Schutz von Personen oder Sachen auf privaten Liegenschaften
- Besondere Gefährdung war in der Vergangenheit gegeben
3
Q
Welche Regeln gelten für Bild und Videoaufnahmen?
A
- Zugang und Veränderung durch Unbefugte muss ausgeschlossen sein
- Protokollierung jedes Verarbeitungsvorgangs (außer bei Echtzeitüberwachung)
- Löschung wenn nicht mehr benötigt - länger als 72 Stunden nur bei Verhältnismäßigkeit, muss begründet und gesondert protokolliert werden
- Kennzeichnung der Aufnahme, Verwantwortlicher muss hervorgehen